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Der Antrag für Dauerüberzahler bei der Kapitalertragssteuer

Einen Antrag für Dauerüberzahler gemäß § 44a Abs. 5 EStG können Kapitalgesellschaften stellen, um sich von der Kapitalertragssteuer zu befreien. Welche Voraussetzungen es dafür gibt, liest du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Ein Antrag für Dauerüberzahler befreit von der Kapitalertragssteuer. Den Antrag zu stellen lohnt sich für Kapitalgesellschaften, die dauerhaft mehr Kapitalertragssteuer zahlen müssten als Körperschaftssteuer. Wann die Voraussetzungen für einen Antrag für Dauerüberzahler erfüllt sind, erfährst du hier.
  1. Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer
  2. Dauerüberzahler gemäß § 44a Abs. 5 EStG
  3. Welche Kapitalgesellschaften als Dauerüberzahler gelten
  4. Einen Antrag für Dauerüberzahler stellen
  5. Antrag für Dauerüberzahler: Von der Kapitalertragssteuer befreien
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Dauerüberzahler: Kapitalgesellschaften, die auf Dauer wegen der Art ihrer Geschäfte mehr Kapitalertragssteuer zahlen müssten als Körperschaftssteuer, gelten als Dauerüberzahler.
  • Antrag für Dauerüberzahler: Um diese Mehrbesteuerung zu verhindern, können die Kapitalgesellschaften einen Antrag für Dauerüberzahler beim Finanzamt stellen.
  • Art der Geschäfte: Einen Antrag auf Dauerüberzahlen können wegen der entscheidenden Art der Geschäfte vor allem Holdinggesellschaften stellen.

Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer

Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf sogenannte Kapitalerträge, zum Beispiel Zinsen und Dividenden. Wenn eine Tochtergesellschaft Dividenden an ihre Muttergesellschaft ausschüttet, fallen auf die Dividenden genau diese 25 Prozent Steuern an.

Die Muttergesellschaft muss ihrerseits auf ihr zu versteuerndes Einkommen 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen: Das ist die Einkommenssteuer für Kapitalgesellschaften wie eine GmbH.

Nach § 8b Körperschaftssteuergesetz (KStG) sind Dividenden von der Tochtergesellschaft in der Regel steuerfrei – allerdings werden fünf Prozent als Betriebsausgaben angerechnet, die nicht von der Steuer befreit werden können.

Wenn der fällige Betrag an Körperschaftssteuer für die Muttergesellschaft geringer ist als die 25 Prozent Kapitalertragssteuer, die die Tochtergesellschaft zahlen musste, bekommt die Muttergesellschaft diese Differenz zwar zurückerstattet, aber das kann dauern. Dabei kommt nun der Antrag für Dauerüberzahler ins Spiel.

Quick-Info


Wenn die Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge automatisch eingezogen wird, zum Beispiel von einer Bank bei Zinsen auf einem Tagesgeldkonto, ist die Rede von der Abgeltungssteuer.

Dauerüberzahler gemäß § 44a Abs. 5 EStG

Im Einkommenssteuergesetz (EStG) ist in Paragraf 44a Absatz 5 festgesetzt, dass die Kapitalertragssteuer nicht abgezogen wird, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die ersten beiden Punkte sind bereits gegeben, wenn eine Tochtergesellschaft Dividenden an ihre Muttergesellschaft auszahlt, da die Muttergesellschaft selbst steuerpflichtig ist und die Dividende zu ihren Betriebseinnahmen zählt. Etwas komplizierter wird es nun bei der „Art seiner Geschäfte“.

Welche Kapitalgesellschaften als Dauerüberzahler gelten

Es gibt nur bestimmte Kapitalgesellschaften, die einen Antrag auf Dauerüberzahler und damit eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer stellen können. Die Kapitalgesellschaft muss laut Gesetz eine Art Geschäftsbetrieb haben, die dauerhaft zu mehr Kapitalertragssteuer als Körperschaftssteuer führen würde.

Deswegen kommen vor allem Kapitalgesellschaften infrage, die ihr Einkommen hauptsächlich aus Kapitalerträgen wie Dividenden oder Zinsen beziehen. Das ist in der Regel bei Holdinggesellschaften der Fall, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben, sondern Aktien von Tochtergesellschaften halten.

Wichtig: Wenn schlechte Umstände wie hohe Verluste zu einer geringeren Steuerlast geführt haben, hat die Kapitalgesellschaft keinen Anspruch auf einen Antrag für Dauerüberzahler. Der entscheidende Punkt ist die Art der Geschäfte, und das dauerhaft.

Good to know


Es gibt mehrere Gründe, warum keine Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer erhoben wird. So können zum Beispiel Privatpersonen, deren Einkünfte insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, beantragen, die sie von der Abgeltungssteuer befreit.

Einen Antrag für Dauerüberzahler stellen

Eine Muttergesellschaft kann sich also die Differenz zwischen der gezahlten Körperschaftssteuer und der von der Tochtergesellschaft gezahlten Kapitalertragssteuer erstatten lassen – mit entsprechender Verzögerung. Einfacher ist es, beim Finanzamt einen Antrag für Dauerüberzahler zu stellen.

Das Finanzamt prüft den Antrag und die Erfüllung der Bedingungen bezügliche der Kapitalerträge als Betriebseinnahmen und der Art der Geschäfte der Muttergesellschaft. Laut Gesetz sind dafür die vorangehenden drei Veranlagungszeiträume maßgeblich, also die letzten drei Kalenderjahre.

Ist der Antrag bewilligt, wird eine Dauerüberzahlerbescheinigung ausgestellt. Daraufhin kann die Tochtergesellschaft Dividenden an die Muttergesellschaft ausschütten, ohne dass darauf die Kapitalertragssteuer fällig wird.

Antrag für Dauerüberzahler: Von der Kapitalertragssteuer befreien

Wenn eine Kapitalgesellschaft dauerhaft mehr Kapitalertragssteuer als Körperschaftssteuer zahlen müsste, kann sie beim Finanzamt einen Antrag für Dauerüberzahler stellen, um sich von der Kapitalertragssteuer befreien zu lassen.

Entscheidend für die Bewilligung des Antrags ist die Art der Geschäfte der Kapitalgesellschaft, die so gestaltet sein muss, dass die Steuerlast aus der Kapitalertragssteuer auf Dauer höher ausfällt als die Körperschaftssteuer. Deswegen ist dieser Antrag vor allem für Holdinggesellschaften interessant, deren Einnahmen in erster Linie aus Kapitalerträgen wie Dividenden besteht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Antrag für Dauerüberzahler?
Ein Antrag für Dauerüberzahler wird gestellt, um eine Kapitalgesellschaft von der Kapitalertragssteuer zu befreien.
Unter welchen Umständen kann ein Antrag für Dauerüberzahler gestellt werden?
Eine Kapitalgesellschaft kann einen Antrag für Dauerüberzahler stellen, wenn sie wegen der Art ihrer Geschäfte dauerhaft eine höhere Kapitalertragssteuer als Körperschaftssteuer zahlen müsste. Das gilt zum Beispiel für Holdinggesellschaften.

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