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Was ist die Vorabpauschale?

Erfahre hier, wie die Vorabpauschale bei Kapitalerträgen funktioniert.
Taschenrechner, Papiere, eine Tastatur und Aktenordner mit der Aufschrift Steuer
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wer Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, muss darauf Abgeltungssteuer bezahlen. Bei einigen Anlageformen werden aber nicht regelmäßig Erträge ausgeschüttet. Um zu vermeiden, dass das Steuernzahlen lange aufgeschoben wird, wurde die Vorabpauschale eingeführt. Für welche Anlageformen sie gilt und wie sie berechnet wird, erfährst du hier.
  1. Wie funktioniert die Vorabpauschale?
  2. Welche Anlageformen sind von der Vorabpauschale betroffen?
  3. Welche Daten werden zur Berechnung der Pauschale benötigt?
  4. Rechenbeispiele für die Vorabpauschale
  5. Vorabpauschale für regelmäßigeres Steuernzahlen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Vorabpauschale: Eine Besteuerung von zukünftigen Kapitalerträgen, die jährlich neu berechnet und abgeführt wird.
  • Betroffene Anlageformen: Teilausschüttende und thesaurierende Fonds und ETFs sind von der Vorabpauschale betroffen.
  • Berechnungsdaten: Du benötigst den Basiszins, den Wert der Fondsanteile am Jahresanfang und Ende für die Berechnung der Pauschale.
  • Rechenbeispiele: Ob Basisertrag oder Wertzuwachs als Vorabpauschale herangezogen wird, hängt von der Rendite ab.
  • Vorabpauschale für regelmäßigeres Steuernzahlen: Die Vorabpauschale wurde eingeführt, um Steuern auf zukünftige Gewinne bereits jedes Jahr im Voraus zu erheben.
  • Häufige Fragen zur Vorabpauschale: Die Pauschale fällt bei Anlageformen an, bei denen Erträge reinvestiert werden. Es werden keine Steuern doppelt bezahlt.

Wie funktioniert die Vorabpauschale?

Bei der Vorabpauschale handelt es sich um eine Besteuerung von Kapitalerträgen, die in der Zukunft liegen. Denn normalerweise wird die Abgeltungssteuer immer fällig, wenn sich Anleger:innen ihre Kapitalerträge auszahlen lassen oder diese automatisch ausgeschüttet werden.

Nun gibt es aber Anlageformen, die diese Ausschüttungen automatisch wieder anlegen, sodass der Staat erst dann Steuern erhalten würde, wenn die Anteile verkauft werden. Um unter anderem Steuerstundung, also langes Aufschieben des Steuernzahlens zu vermeiden, wurde die Vorabpauschale entwickelt.

Es handelt sich bei der Vorabpauschale also um eine vorweggenommene Besteuerung der zukünftigen Kapitalerträge. Die Pauschale wird jährlich neu berechnet und am Jahresanfang abgeführt. In der Praxis kümmert sich darum die Depotbank, die den errechneten Betrag direkt ab die Finanzämter abführt. Dabei werden keine Steuern doppelt bezahlt, denn bei einem endgültigen Verkauf der Anteile werden frühere Vorabpauschalen mit dem Verkaufsgewinn verrechnet.

Welche Anlageformen sind von der Vorabpauschale betroffen?

Die Vorabpauschale betrifft Anlageformen, bei denen die Erträge nicht direkt an die Anleger:innen ausgeschüttet werden, das ist bei teilausschüttenden und thesaurierenden Fonds und ETFs der Fall. Bei ausschüttenden Fonds wird die Abgeltungssteuer von der Depotbank direkt berechnet und abgeführt. Jedenfalls, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt, der noch nicht ausgeschöpft ist.

Quick-Info

Die Vorabpauschale wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz eingeführt, um Erleichterung in die steuerrechtliche Behandlung von Geldanlagen zu bringen. Denn aktive oder passive, inländische oder ausländische Fonds oder ETFs werden nun alle gleichbehandelt.

Zudem werden durch die Vorabpauschale auch Anleger:innen entlastet, weil die Steuern direkt von der Depotbank berechnet und an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Welche Daten werden zur Berechnung der Pauschale benötigt?

Wer die Abrechnungen der Depotbank kontrollieren will, oder die Vorabpauschale selbst berechnen möchte, benötigt drei Werte:

Die Berechnung der Vorabpauschale wird dann in drei Schritten durchgeführt:

Dabei kann herauskommen, dass die Rendite größer ist als der Basisertrag. Dann führt die Depotbank vom Basisertrag Kapitalertragssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn diese anfallen – als Vorabpauschale ab. Wenn die Rendite kleiner als der Basisertrag ist, wird die Wertsteigerung als Vorabpauschale herangezogen.

Quick-Info: Der Basisertrag

Für die Berechnung der Vorabpauschale spielt der sogenannte Basisertrag eine wichtige Rolle. Er wird mit einer festen Formel ermittelt:

Basisertrag = Basiszins × 0,7 × Fondswert am Jahresanfang

Rechenbeispiele für die Vorabpauschale

Ob der Basisertrag oder der Wertzuwachs als Vorabpauschale herangezogen wird, ist abhängig von der Rendite. Zwei Rechenbeispiele verdeutlichen das. In den Beispielen soll der Basiszinssatz 0,88 Prozent sein.

Der Wert der Fondsanteile zu Jahresanfang ist 10.000 Euro. Bei dem Basiszinssatz für das Jahr von 0,88 Prozent ergibt sich ein Basisertrag von 61,60 Euro. Denn es gilt: Basisertrag = 10.000 Euro × 0,88 Prozent × 0,7 = 61,60 Euro

Im ersten Beispielfall handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds oder ETF: Der Wert der Anteile zu Jahresanfang ist 10.000 Euro, der Wert der Anteile zu Jahresende liegt bei 10.050 Euro. Die Rendite von 50 Euro ist kleiner als der Basisertrag von 61,60 Euro. Daher wird der Wertzuwachs von 50 Euro als zu versteuernde Vorabpauschale verwendet.

Im zweiten Fallbeispiel werden ausschüttende Fonds oder ETFs betrachtet, die sich gut entwickelt haben: Der Wert der Anteile zu Jahresanfang ist 10.000 Euro, der Wert der Anteile zum Jahresende liegt bei 10.500 Euro. 20 Euro werden ausgeschüttet. Die Rendite von 500 Euro ist höher als der Basisertrag von 61,60 Euro. Daher wird der Basisertrag als zu versteuernde Vorabpauschale herangezogen, von der jedoch die Ausschüttungen in Höhe von 20 Euro abgezogen werden. So liegt die zu versteuernde Vorabpauschale bei 41,60 Euro.

Quick-Info

Die Vorabpauschale entfällt, wenn der Basiszins negativ ist oder wenn die Rendite bei 0 lag oder negativ war.

Vorabpauschale für regelmäßigeres Steuernzahlen

Steuern auf Kapitalerträge fallen normalerweise erst an, wenn Anleger:innen die Gewinne erhalten. Bei einigen Anlageformen werden die Gewinne jedoch nicht regelmäßig ausgeschüttet, sondern automatisch wieder angelegt. Für diese Kapitalerträge wurde 2018 die Vorabpauschale eingeführt. Mit ihr werden auf zukünftige Gewinne bereits jedes Jahr im Voraus pauschale Steuern erhoben. Für die Berechnung und Überführung ans Finanzamt sind die Depotbanken zuständig.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann fällt die Vorabpauschale an?
Die Vorabpauschale fällt bei Anlageformen an, bei denen die Kapitalerträge nicht jährlich an die Anleger:innen ausgeschüttet, sondern wieder investiert werden. Mit der Pauschale werden auf einen zukünftigen Gewinn im Voraus am Jahresanfang Steuern erhoben.
Wie hoch ist die Vorabpauschale?
Die Höhe der Vorabpauschale wird von den Depotbanken anhand des Fondswertes, des Gewinns und des Basiszinses errechnet. Hat der Fonds keinen Wertzuwachs, entstehen für das Jahr keine Vorabpauschalen und keine Steuern.
Werden durch die Vorabpauschale Steuern doppelt gezahlt?
Es werden keine Steuern doppelt bezahlt. Werden die Fondsanteile nämlich verkauft, werden frühere Vorabpauschalen mit dem Verkaufsgewinn verrechnet.

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