- Kurz erklärt: Begriffe rund um den Freistellungsauftrag
- Wie und wann ein Freistellungsauftrag eingereicht wird
- Freistellungsauftrag für Kinder
- Freistellungsaufträge bei mehreren Banken
- Freistellungsauftrag nicht ohne Steuer-ID
- Weniger Steuerlast dank Freistellungsauftrag
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Kapitalerträge: Gewinne aus Geldanlagen wie Zinsen und Dividenden müssen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.
- Sparerfreibetrag: Bis zu 1.000 Euro (2.000 Euro für Ehepaare) müssen nicht versteuert werden, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht wird.
- Freistellungsauftrag: Dieser ist immer ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres gültig und kann jederzeit geändert oder gekündigt werden.
- Für Kinder: Der Sparerfreibetrag steht auch Kindern zu, dafür muss das Konto auf den Namen des Kindes laufen und der Freistellungsauftrag von allen gesetzlichen Vertreter:innen unterzeichnet sein.
- Mehrere Banken: Bei Konten oder Depots bei verschiedenen Banken muss bei jeder Bank ein eigener Freistellungsauftrag eingereicht werden, wobei die Summe aller Aufträge nicht den Sparerfreibetrag überschreiten darf.
Kurz erklärt: Begriffe rund um den Freistellungsauftrag
Kapitalerträge sind Gewinne aus Geldanlagen, also beispielsweise Zinsen, Dividenden sowie aus realisierten Kursgewinnen bei Aktien und Fonds. Wenn Anleger:innen in Deutschland solche Erträge erwirtschaften, müssen sie sie versteuern.
Und zwar mit der Abgeltungssteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, eventuell zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Doch es gibt einen Sparerfreibetrag, der sich aus dem Sparerpauschbetrag und Werbungskosten Euro zusammensetzt.
Dieser Gesamtbetrag von 1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro, muss nicht versteuert werden – vorausgesetzt, Sparer:innen reichen bei ihrer Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag ein. Liegt kein Freistellungsauftrag vor, behalten Finanzinstitute die Abgeltungssteuer automatisch ein und führen sie ans Finanzamt ab.
Wie und wann ein Freistellungsauftrag eingereicht wird
Um dem Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, reichen Sparer:innen den ausgefüllten Freistellungsauftrag, den es in der Filiale und meistens online gibt, bei ihrer Bank ein. Am besten bereits im Zuge der Konto- oder Depoteröffnung, um Steuerzahlungen von Beginn an zu vermeiden.
Ein Freistellungsauftrag ist immer ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres gültig. Änderungen oder Kündigungen sind bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres möglich.
Um nicht jedes Jahr einen neuen Antrag einreichen zu müssen, können Bankkund:innen einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser gilt so lange, bis er widerrufen oder geändert wird.
Good to know: Abgeltungssteuer vs. Kapitalertragssteuer
Früher mussten Kapitalgewinne mit der sogenannten Kapitalertragssteuer je nach Geldanlage in Höhe von 20 bis 35 Prozent versteuert werden und von Steuerpflichtigen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt und ersetzte das Verfahren, Kapitalerträge werden mit der Abgeltungssteuer automatischen abgegolten.
Freistellungsauftrag für Kinder
Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro steht auch Kindern und Minderjährigen zu. Sparen Eltern für ihre Kinder mit, können sie – unabhängig von ihren eigenen Freistellungsaufträgen – gesonderte Freistellungsaufträge für den Nachwuchs einrichten.
Dazu muss das Konto auf den Namen des Kindes ausgestellt sein. Freistellungsaufträge für Kinder müssen außerdem von allen gesetzlichen Vertreter:innen unterzeichnet werden.
Quick-Info: Nachträgliche Steuern
Die nachträgliche Einreichung und Änderungen eines Freistellungsauftrags sind jederzeit möglich mit denselben Fristen wie für einen neuen Auftrag.
Durch einen während des Jahres erteilten oder geänderten Freistellungsauftrag können sich auf Erträge oder Gewinne gezahlte Steuern nachträglich verringern oder erhöhen. Dadurch kann bereits gezahlte Abgeltungssteuer im Rahmen einer Verlustverrechnung aktualisiert und gegebenenfalls erstattet werden.
Freistellungsaufträge bei mehreren Banken
Viele Menschen haben ihre Konten oder Depots bei verschiedenen Banken. Bei den Erträgen dieser Geldanlagen gilt es bezüglich des Freistellungsauftrags Folgendes zu beachten:
- Bei jeder Bank ist ein eigener Freistellungsauftrag zu erteilen, wobei der Sparerfreibetrag auf die verschiedenen Konten aufgeteilt wird. Je höher die zu erwartenden Erträge bei einer Bank sind, desto höher sollte dort der Teilbetrag im Freistellungsauftrag angegeben werden.
- Werden mehrere Freistellungsaufträge erteilt, ist also darauf zu achten, dass die Freistellungsaufträge in Summe nicht 1.000 Euro oder 2.000 Euro überschreiten.
- Für den Fall, dass durch eine ungünstige Verteilung des Freibetrags zu viel Abgeltungssteuer ans Finanzamt gezahlt wurde, kann dieser Betrag über die Einkommenssteuer wieder zurückgeholt werden.
Freistellungsauftrag nicht ohne Steuer-ID
Ein Freistellungsauftrag ist nur dann wirksam, wenn die einreichende Person ihre Steueridentifikationsnummer angibt, kurz Steuer-ID. Die Pflicht zur Angabe der Steuer-ID beim Freistellungsauftrag besteht seit Januar 2011. Zwar erfragen viele Banken die Steuer-ID bei ihren Kund:innen, sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
Wer nicht sicher ist, ob die Steuer-ID der Bank vorliegt, sollte dies im Vorfeld eines Freistellungsauftrags bei der Bank erfragen und die Nummer gegebenenfalls in einer formlosen E-Mail mitteilen. Ehe- oder Lebenspartner geben bei gemeinsamer Veranlagung beide Steuer-IDs an.
Kurz erklärt: Die Steueridentifikationsnummer
Die aus 11 Ziffern bestehende, lebenslang gültige Steuer-ID erhalten alle in Deutschland gemeldeten Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt. Zu finden ist sie beispielsweise auf dem letzten Steuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und sie kann beim BZSt erfragt werden.
Freistellungsaufträge lassen sich mithilfe der Steuer-ID eindeutig zuordnen. Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der Steuernummer, die aus 13 Ziffern besteht.
Weniger Steuerlast dank Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag entlastet Steuerzahler:innen ein wenig: Gewinne, die Sparer:innen in Form von Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen machen, sind bis zu einem Betrag von 1.000 Euro und bei Ehepaaren 2.000 Euro von der Abgeltungssteuer befreit – wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt wurde. Das funktioniert unkompliziert und auch, wenn die Konten oder Depots bei mehreren Banken angelegt sind.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Höchstgrenzen gelten bei einem Freistellungsauftrag?
Sparer:innen dürfen jährlich 1.000 Euro Gewinne aus Geldanlagen wie Sparkonten, Aktien, Fonds oder Dividenden einnehmen, ohne dass dafür die Abgeltungsteuer fällig wird. Mit einem Freistellungsauftrag sichern sie sich diesen Freibetrag. Für Minderjährige mit eigenem Konto gelten ebenfalls 801 Euro, bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Sie können getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.
Wann ist ein Freistellungsauftrag sinnvoll?
Einen Freistellungsauftrag sollten alle Bankkund:innen stellen, die in Form von Konten oder Depots Geld angelegt haben. Denn auf die Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bis zu einer Höhe von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro wird dann keine Abgeltungsteuer fällig. Am besten sollte ein Freistellungsauftrag direkt mit der Eröffnung eines Kontos oder Depots eingereicht werden.
Wie wird ein Freistellungsauftrag erteilt?
Ein Freistellungsauftrag muss per Formular online oder postalisch und unter Angabe der Steueridentifikationsnummer bei der Bank erteilt werden. Er gilt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres, es sei denn, es wurde ein unbefristeter Freistellungsauftrag eingerichtet. Der Auftrag kann – unter Berücksichtigung des jeweiligen Stichtags – auch nachträglich geändert werden.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen