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Virtuelle Aktien: Wissenswertes zu Phantom Shares

Bei virtuellen Aktien handelt es sich um virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen, auch Phantom Stocks genannt. Insbesondere Start-ups greifen gern zu diesem Mittel. Wie diese funktionieren, liest du hier.
Mehrere Personen sitzen in einem loftartigen Büro zusammen auf einer Couch.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Virtuelle Aktien sind eine Variante der Mitarbeiterbeteiligung, bei der Beschäftigte vom Unternehmensgewinn partizipieren, ohne dass sie tatsächlich Eigentümer:innen von Aktien werden. Virtuelle Aktien werden auch als virtuelle Anteile oder Phantom Shares bezeichnet. Welche Vor- und Nachteile solche Beteiligungen haben und warum vor allem Start-ups gern darauf zurückgreifen, erfährst du hier.
  1. Das sind virtuelle Aktien
  2. Deren Ausgestaltungsmöglichkeiten
  3. Bei Start-ups beliebt
  4. Die steuerlichen Aspekte
  5. Virtuelle Aktien als Win-win-Situation
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu virtuellen Aktien
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was sind virtuelle Aktien: Virtuelle Aktien sind schuldrechtliche Verträge, die Mitarbeiter:innen unmittelbar am Unternehmenserfolg beteiligen, ohne ihnen echte Aktionärsrechte zu verleihen.
  • Ausgestaltungsmöglichkeiten: Inhaber:innen virtueller Aktien können Anspruch auf eine anteilige Auszahlung des Jahresgewinns oder eine Beteiligung am Wertzuwachs des Unternehmens haben, oft gekoppelt an Leistungsziele.
  • Beliebt bei Start-ups: Virtuelle Aktien können unterdurchschnittliche Gehälter ausgleichen und Mitarbeiter:innen an das Unternehmen binden. Sie sind kostengünstiger und unkomplizierter als echte Mitarbeiterbeteiligungen.
  • Steuerliche Aspekte: Einkünfte aus virtuellen Aktien gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind vollständig der bis zu 45-prozentigen Besteuerung als Arbeitslohn unterworfen.
  • VSOP und ESOP: Neben dem Virtual Stock Option Plans (VSOP) gibt es den Employee Stock Ownership Plan (ESOP), der den direkten Erwerb von Aktien durch einen Trust ermöglicht.
  • Win-win-Situation: Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen können sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer:innen vorteilhaft sein, indem sie Unternehmen wettbewerbsfähig halten und Mitarbeiter:innen motivieren.
  • FAQ: Virtuelle Aktien sind Mitarbeiterbeteiligungen, die Angestellte wirtschaftlich am Unternehmenserfolg beteiligen, ohne ihnen echte Anteile zu gewähren.

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    Das sind virtuelle Aktien

    Unter virtuellen Aktien werden in der Regel Mitarbeiterbeteiligungen verstanden, die keine echten Kapitalbeteiligungen sind. Sie sind virtuell und werden auch als Phantom Shares oder Virtual Stock Option Plans, abgekürzt mit VSOP, bezeichnet.

    Virtuelle Aktien sind schuldrechtliche Verträge, durch die Arbeitnehmer:innen unmittelbar am Unternehmenserfolg beteiligt werden. Die Phantom Shares oder VSOP können, je nach Ausgestaltung, den Kursverlauf einer Aktie spiegeln, sodass mit virtuellen Aktien bedachte Mitarbeiter:innen von einer Wertsteigerung profitieren.

    Wichtig: Virtuelle Aktien verleihen keine echte Aktionärsstellung inklusive Informations- und Stimmrechten, wie Besitzer:innen von Aktien sie sonst innehaben.

    Deren Ausgestaltungsmöglichkeiten

    In der Praxis haben Inhaber:innen virtueller Aktien beispielsweise Anspruch auf eine anteilige Auszahlung des Jahresgewinns in Form einer virtuellen Dividende oder sie werden am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt, der sich anhand steigender Kurse festmachen lässt. Solche Ansprüche können auch an gewisse Leistungsziele gekoppelt sein.

    Häufig werden die virtuellen Anteile nicht bereits zu Vertragsbeginn vollständig, sondern gestaffelt über einen festgelegten Zeitraum gewährt – die sogenannte Vesting Period –, um Mitarbeiter:innen langfristig an das Unternehmen zu binden. Verlassen sie vor Ende der Vesting Period das Unternehmen, so sehen es die meisten Verträge vor, verfallen die Teilnahmerechte am VSOP.

    Beteiligungen am Gewinn des Unternehmens sind allerdings eher die Ausnahme bei der Ausgestaltung von Phantom-Shares-Programmen. Weitaus öfter werden Vereinbarungen getroffen, die eine Beteiligung am Verkaufserlös oder eine Auszahlung der Anteile nach Ablauf einer gewissen Zeit vorsehen. Die konkrete Höhe der Beteiligung am Erlös und Details weiterer Konditionen werden im Beteiligungsvertrag festgelegt.

    Bei Start-ups beliebt

    Virtuelle Aktien im Allgemeinen eignet sich gut als Motivation im Job, zudem können Auszahlungen aus solchen Beteiligungen unterdurchschnittliche Gehälter ausgleichen. Dieser Punkt ist vor allem für Start-ups relevant, da neu gegründete Unternehmen oft keine marktüblichen Gehälter zahlen können. Virtuelle Aktien zu besitzen, kann Beschäftigte zudem an das Start-up binden.

    Die Geschäftsmodelle vieler Start-ups basieren auf dem Ansatz, das Unternehmen früher oder später gewinnbringend zu veräußern. Daher vereinbaren Start-ups häufig Mitarbeiterbeteiligungen, die eine Partizipation am Veräußerungsgewinn vorsehen.

    Die Ausgabe von Phantom Shares ist zudem unkomplizierter und kostengünstiger als echte Mitarbeiterbeteiligungen: Kosten für die Durchführung der Kapitalerhöhung sowie die notwendigen notariellen Beurkundungen entfallen bei einem VSOP.

    Viele Gründer:innen legen zudem Wert darauf, dass Mitarbeiter:innen zwar wirtschaftlich an der Entwicklung des Unternehmenswerts beteiligt werden, aber keine Aktionärsrechte bekommen.

    Statistik

    Jedes zweite Start-up in Deutschland beteiligte seine Mitarbeiter:innen im Jahr 2022 am Unternehmen. 40 Prozent der Start-ups können sich vorstellen, in Zukunft ihre Mitarbeiter:innen am Kapital zu beteiligen, nur sieben Prozent schließen das grundsätzlich aus. Das beliebteste und von 41 Prozent der Start-ups gewählte Modell für Kapitalbeteiligungen ihrer Angestellten sind virtuelle Anteile, nur drei Prozent nutzen echte Anteile.
    Quelle: Bitkom

    Die steuerlichen Aspekte

    Von den Einkunftsarten in der Steuererklärung gehören die Einkünfte, die aus virtuellen Aktien resultieren, zu denen aus nichtselbstständiger Arbeit. Bezieher:innen stehen demnach in der Pflicht, Lohnsteuer abzuführen. Angestellte müssen die Einnahmen in der Regel erst besteuern, wenn sie ihnen ausgezahlt werden, also oft erst im Veräußerungsfall. Die Steuern lassen sich dann einfach von dem Erlös abziehen.

    Allerdings unterliegt der Erlös vollständig der bis zu 45-prozentigen Besteuerung als Arbeitslohn – die Mitarbeiter:innen haben keine Möglichkeit, aus der Beteiligung Kapitaleinkünfte zu erzielen.

    Bei echten Aktien würde die Anteilsübertragung hingegen zu einem Vermögenszuwachs führen und zum Zeitpunkt der Vertragsschließung würden Steuern fällig werden. Eine geplante Reform dieser echten Mitarbeiterbeteiligung ist auf dem Wege, Stand 2023 aber noch nicht umgesetzt.

    Good to know: VSOP und ESOP

    Neben dem VSOP, also dem Virtual Stock Option Plans, gibt es mit dem ESOP – Employee Stock Ownership Plan – ein weiteres gängiges Beteiligungsmodell. Ein ESOP ermöglicht den Mitarbeiter:innen den direkten Erwerb von Aktien durch einen eigens eingerichteten Trust.

    Virtuelle Aktien als Win-win-Situation

    Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen können sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer:innen eine lohnende Vereinbarung sein. Unternehmen sparen Kapital, da sie durch die Gewährung virtueller Anteile mit vergleichsweise niedrigen Gehältern wettbewerbsfähig bleiben und ihre Angestellten durch die Beteiligung am unternehmerischen Erfolg motivieren.

    Die Mitarbeiter:innen können im Erfolgsfall in beträchtlichem Umfang vom Unternehmensgewinn oder Verkaufserlös profitieren und sind steuerlich bessergestellt als bei echten Anteilen.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu virtuellen Aktien

    Was sind virtuelle Aktien?
    Virtuelle Aktien sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen. Dabei erhalten Angestellte keine Aktien der Gesellschaft, sondern werden lediglich wirtschaftlich am Unternehmenserfolg beteiligt. Die Art der Beteiligung wird vertraglich geregelt.
    Wie funktionieren virtuelle Anteile?
    In der Praxis gibt es verschiedene Modelle, mit denen Mitarbeiter:innen von virtuellen Anteilen profitieren können. Gängig sind Erfolgsbeteiligungen und Beteiligungen am Erlös des Unternehmens im Veräußerungsfall.
    Was ist ein VSOP?
    VSOP steht für Virtual Stock Option Plans. Der Begriff wird oft synonym mit virtuellen Mitarbeiterbeteiligungen verwendet. Mit einem VSOP werden Beschäftigte auf vertraglicher Grundlage so gestellt, als wären sie prozentual am Unternehmen und im Erfolgsfall auch am Gewinn dessen beteiligt, sie besitzen aber tatsächlich keine Anteile.

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