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Familiengenossenschaft gründen: Das solltest du dazu wissen

Ist es sinnvoll, zur Vermögensverwaltung eine Familiengenossenschaft zu gründen? Was genau eine Familiengenossenschaft ist, wie sie gegründet wird und welche Vorteile sie bietet, erfährst du hier.
Zwei Männer stehen an einem Tisch, auf dem Papier und Stifte liegen. Ein Mann ist mit einem Stift über ein Papier gebeugt und blickt den anderen an.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Eine Familiengenossenschaft ist eine Möglichkeit für Familien, ihr Vermögen zu verwalten und damit gemeinsame Ziele zu verfolgen. Was genau sich hinter einer Genossenschaft verbirgt, wie eine Gründung abläuft und welche Vor- und Nachteile diese Rechtsform bietet, erklärt dieser Beitrag.
  1. Das ist eine Familiengenossenschaft
  2. Gründung einer Familiengenossenschaft
  3. Vor- und Nachteile dieser Genossenschaft
  4. Familiengenossenschaft gründen: Vermögen gemeinsam verwalten
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Familiengenossenschaft: Eine Familiengenossenschaft ist eine kleine Genossenschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert.
  • Gründung: Zur Gründung einer Familiengenossenschaft sind mindestens drei Gründungsmitglieder sowie eine schriftliche Satzung erforderlich.
  • Vorteile: Eine Familiengenossenschaft bietet gemeinschaftliche Vermögensverwaltung und steuerliche Vorteile.
  • Nachteile: Mit einer Familiengenossenschaft sind ein hoher bürokratischer Aufwand und laufende Kosten verbunden.

Das ist eine Familiengenossenschaft

Genossenschaften sind eine in Deutschland übliche Rechtsform. Es sind gemeinschaftliche Organisationen, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie basieren auf den Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Eine Genossenschaft besteht typischerweise aus drei Hauptorganen:

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und setzt sich aus allen Genossenschaftsmitgliedern zusammen. Die Generalversammlung trifft wichtige Entscheidungen, sie wählt zum Beispiel den Vorstand und den Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss und grundlegende Änderungen der Satzung.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft und ist für die Umsetzung der in der Generalversammlung gefassten Beschlüsse verantwortlich. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und führt die laufenden Geschäfte.

Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Geschäfte im Interesse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder geführt werden.

Den Begriff der Familiengenossenschaft gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Zwar werden Genossenschaften, deren Mitglieder sich nur aus Familienangehörigen zusammensetzen, gemeinhin so bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich bei einer Familiengenossenschaft aber einfach um eine kleine Genossenschaft, deren Mitgliedschaft an die familiäre Zugehörigkeit gebunden ist.

Kleine und große Genossenschaft

Ob eine Genossenschaft klein oder groß ist, hängt von der Anzahl der Gründungsmitglieder, der Mitglieder und der Bilanzsumme ab. Kleine Genossenschaften profitieren von vereinfachten Vorschriften:

Kleine Genossenschaft Große Genossenschaft
Gründungsmitglieder Mindestens drei Personen Mindestens sieben Personen
Mitglieder Maximal 20 Mindestens 21
Bilanzsumme < 2 Millionen Euro > 2 Millionen
Prüfung Zweijährlich Jährlich
Aufsichtsrat optional verpflichtend
Vorstand Mindestens eine Person Mindestens zwei Personen

Quick-Info

Neben der Genossenschaft gibt es in Deutschland zwei weitere übergeordnete Rechtsformen:
  • Kapitalgesellschaften sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Die Haftung der Gesellschafter:innen ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Stimmrechte richten sich in der Regel nach der Kapitalbeteiligung.
  • Personengesellschaften sind flexibler und weniger formalisiert. Sie basieren auf der persönlichen Zusammenarbeit der Gesellschafter:innen, die meist unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Gründung einer Familiengenossenschaft

Für die Gründung einer Familiengenossenschaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Ablauf der Gründung

Die Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung, die die Grundlagen der Familiengenossenschaft regelt. Sie muss folgende Angaben enthalten:

In der Gründungsversammlung wird die Satzung offiziell beschlossen. Außerdem wählen die Mitglieder den Vorstand und optional den Aufsichtsrat. Die Beschlüsse und Wahlen werden protokolliert.

Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister untersucht ein Prüfungsverband die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft und prüft die Satzung. Das soll sicherstellen, dass die Genossenschaft keine finanziellen Risiken für ihre Mitglieder darstellt.

Nach erfolgreicher Prüfung durch den Prüfungsverband kann die Familiengenossenschaft beim zuständigen Amtsgericht ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:

Die Genossenschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister.

Kosten der Gründung

Die Gründung einer Familiengenossenschaft ist mit einigen Kosten verbunden:

Vor- und Nachteile dieser Genossenschaft

Eine Familiengenossenschaft ermöglicht Familien, ihr Vermögen gemeinschaftlich zu verwalten und zu nutzen. Das Vermögen kann zum Beispiel Immobilien, landwirtschaftliche Flächen, Unternehmensbeteiligungen oder andere Werte umfassen. Im Rahmen einer gegründeten Familiengenossenschaft können Familienmitglieder gemeinsam über Investitionen und Verwendungen entscheiden.

Außerdem können Familiengenossenschaften unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile bieten:

Zudem legt die Satzung der Genossenschaft klare Regeln für die Verwaltung und Entscheidungsprozesse fest, was zu einer stabilen und transparenten Organisationsstruktur führt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung, alle Mitglieder sind also gleichberechtigt.

Allerdings erfordern Gründung und Verwaltung einer Familiengenossenschaft einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dazu kommen die Gründungskosten und laufende Kosten wie die Mitgliedsbeiträge für den Prüfungsverband, jährliche oder zweijährliche Prüfungsgebühren und gegebenenfalls Kosten für rechtliche und steuerliche Beratung.

Zudem können trotz der klar festgelegten Strukturen Konflikte zwischen den Mitgliedern auftreten, vor allem bei unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen. Das kann die Entscheidungsfindung der Genossenschaft erschweren und den Zusammenhalt der Mitglieder schwächen.

Statistik

Mehr als 7.000 Genossenschaften gab es 2022 in Deutschland – mit insgesamt mehr als 23,5 Millionen Mitgliedern.

Quelle: Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband

Familiengenossenschaft gründen: Vermögen gemeinsam verwalten

Die Gründung einer Familiengenossenschaft bietet die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Vermögensverwaltung, zudem steuerliche Vorteile und eine demokratische Entscheidungsstruktur. Jedoch sind damit auch ein hoher bürokratischer Aufwand, Kosten und potenzielle zwischenmenschliche Konflikte verbunden.

Ob es sinnvoll ist, eine Familiengenossenschaft zu gründen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer starken familiären Verbundenheit, klaren Zielen und einer präzisen Planung kann eine Familiengenossenschaft eine effektive Möglichkeit sein, Familienvermögen zu erhalten und zu nutzen sowie den Zusammenhalt innerhalb der Familie zu stärken.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was sind die Nachteile einer Genossenschaft?
Genossenschaften bergen einen hohen bürokratischen Aufwand. Zudem fallen hohe und laufende Kosten an und es können Interessenskonflikte zwischen den Mitgliedern entstehen.
Was kostet es, eine Genossenschaft zu gründen?
Die Gründungskosten einer Genossenschaft variieren je nach ihrer Größe und betragen üblicherweise mindestens etwa 2.000 Euro.
Welche Steuern zahlt eine Genossenschaft?
Genossenschaften unterliegen der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer und der Kapitalertragssteuer. Außerdem sind Beschäftigte der Genossenschaft lohnsteuerpflichtig.

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