- Das ist eine Familiengenossenschaft
- Gründung einer Familiengenossenschaft
- Vor- und Nachteile dieser Genossenschaft
- Familiengenossenschaft gründen: Vermögen gemeinsam verwalten
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Familiengenossenschaft: Eine Familiengenossenschaft ist eine kleine Genossenschaft, die die Interessen ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert.
- Gründung: Zur Gründung einer Familiengenossenschaft sind mindestens drei Gründungsmitglieder sowie eine schriftliche Satzung erforderlich.
- Vorteile: Eine Familiengenossenschaft bietet gemeinschaftliche Vermögensverwaltung und steuerliche Vorteile.
- Nachteile: Mit einer Familiengenossenschaft sind ein hoher bürokratischer Aufwand und laufende Kosten verbunden.
Das ist eine Familiengenossenschaft
Genossenschaften sind eine in Deutschland übliche Rechtsform. Es sind gemeinschaftliche Organisationen, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Sie basieren auf den Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
Eine Genossenschaft besteht typischerweise aus drei Hauptorganen:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Aufsichtsrat
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und setzt sich aus allen Genossenschaftsmitgliedern zusammen. Die Generalversammlung trifft wichtige Entscheidungen, sie wählt zum Beispiel den Vorstand und den Aufsichtsrat, genehmigt den Jahresabschluss und grundlegende Änderungen der Satzung.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft und ist für die Umsetzung der in der Generalversammlung gefassten Beschlüsse verantwortlich. Er vertritt die Genossenschaft nach außen und führt die laufenden Geschäfte.
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Geschäfte im Interesse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder geführt werden.
Den Begriff der Familiengenossenschaft gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Zwar werden Genossenschaften, deren Mitglieder sich nur aus Familienangehörigen zusammensetzen, gemeinhin so bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich bei einer Familiengenossenschaft aber einfach um eine kleine Genossenschaft, deren Mitgliedschaft an die familiäre Zugehörigkeit gebunden ist.
Kleine und große Genossenschaft
Ob eine Genossenschaft klein oder groß ist, hängt von der Anzahl der Gründungsmitglieder, der Mitglieder und der Bilanzsumme ab. Kleine Genossenschaften profitieren von vereinfachten Vorschriften:
Kleine Genossenschaft | Große Genossenschaft | |
Gründungsmitglieder | Mindestens drei Personen | Mindestens sieben Personen |
Mitglieder | Maximal 20 | Mindestens 21 |
Bilanzsumme | < 2 Millionen Euro | > 2 Millionen |
Prüfung | Zweijährlich | Jährlich |
Aufsichtsrat | optional | verpflichtend |
Vorstand | Mindestens eine Person | Mindestens zwei Personen |
Quick-Info
- Kapitalgesellschaften sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Die Haftung der Gesellschafter:innen ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt und die Stimmrechte richten sich in der Regel nach der Kapitalbeteiligung.
- Personengesellschaften sind flexibler und weniger formalisiert. Sie basieren auf der persönlichen Zusammenarbeit der Gesellschafter:innen, die meist unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Gründung einer Familiengenossenschaft
Für die Gründung einer Familiengenossenschaft müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es braucht mindestens drei Gründungsmitglieder, die natürliche oder juristische Personen sein können.
- Erforderlich ist eine schriftliche Satzung, die die grundlegenden Regelungen der Genossenschaft enthält.
- Die Organe Vorstand und Aufsichtsrat werden gewählt, sofern die Genossenschaft mehr als 20 Mitglieder hat.
- Nötig ist die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Rechtmäßigkeit der Gründung überwacht.
Ablauf der Gründung
Die Gründungsmitglieder erstellen eine Satzung, die die Grundlagen der Familiengenossenschaft regelt. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz der Genossenschaft
- Zweck der Genossenschaft
- Höhe der Geschäftsanteile und deren Einzahlung
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung
In der Gründungsversammlung wird die Satzung offiziell beschlossen. Außerdem wählen die Mitglieder den Vorstand und optional den Aufsichtsrat. Die Beschlüsse und Wahlen werden protokolliert.
Vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister untersucht ein Prüfungsverband die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft und prüft die Satzung. Das soll sicherstellen, dass die Genossenschaft keine finanziellen Risiken für ihre Mitglieder darstellt.
Nach erfolgreicher Prüfung durch den Prüfungsverband kann die Familiengenossenschaft beim zuständigen Amtsgericht ins Genossenschaftsregister eingetragen werden. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Geprüfte Satzung
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Prüfungsbericht des Prüfungsverbands
Die Genossenschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst mit der Eintragung ins Genossenschaftsregister.
Kosten der Gründung
Die Gründung einer Familiengenossenschaft ist mit einigen Kosten verbunden:
- Die Gebühren für die Gründungsprüfung durch den Verband liegen üblicherweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro, die Mitgliedsbeiträge zwischen 200 und 1.800 Euro jährlich – abhängig von der Größe der Genossenschaft. Dazu kommen in regelmäßigen Abständen weitere Prüfungen, die jeweils mindestens 800 Euro kosten.
- Für die Eintragung ins Genossenschaftsregister fallen in der Regel Kosten von rund 200 Euro an.
- Die Höhe des Startkapitals wird in der Satzung festgelegt und ist abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Zielen der Genossenschaft. Es gibt kein Mindestkapital.
Vor- und Nachteile dieser Genossenschaft
Eine Familiengenossenschaft ermöglicht Familien, ihr Vermögen gemeinschaftlich zu verwalten und zu nutzen. Das Vermögen kann zum Beispiel Immobilien, landwirtschaftliche Flächen, Unternehmensbeteiligungen oder andere Werte umfassen. Im Rahmen einer gegründeten Familiengenossenschaft können Familienmitglieder gemeinsam über Investitionen und Verwendungen entscheiden.
Außerdem können Familiengenossenschaften unter bestimmten Bedingungen steuerliche Vorteile bieten:
- Genossenschaften sind bei Miet- und Pachteinnahmen sowie bei Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.
- Zudem fällt auf Rückvergütungen an die Mitglieder keine Einkommenssteuer an.
Zudem legt die Satzung der Genossenschaft klare Regeln für die Verwaltung und Entscheidungsprozesse fest, was zu einer stabilen und transparenten Organisationsstruktur führt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung, alle Mitglieder sind also gleichberechtigt.
Allerdings erfordern Gründung und Verwaltung einer Familiengenossenschaft einen erheblichen bürokratischen Aufwand. Dazu kommen die Gründungskosten und laufende Kosten wie die Mitgliedsbeiträge für den Prüfungsverband, jährliche oder zweijährliche Prüfungsgebühren und gegebenenfalls Kosten für rechtliche und steuerliche Beratung.
Zudem können trotz der klar festgelegten Strukturen Konflikte zwischen den Mitgliedern auftreten, vor allem bei unterschiedlichen Interessen und Vorstellungen. Das kann die Entscheidungsfindung der Genossenschaft erschweren und den Zusammenhalt der Mitglieder schwächen.
Statistik
Quelle: Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband
Familiengenossenschaft gründen: Vermögen gemeinsam verwalten
Die Gründung einer Familiengenossenschaft bietet die Möglichkeit zur gemeinschaftlichen Vermögensverwaltung, zudem steuerliche Vorteile und eine demokratische Entscheidungsstruktur. Jedoch sind damit auch ein hoher bürokratischer Aufwand, Kosten und potenzielle zwischenmenschliche Konflikte verbunden.
Ob es sinnvoll ist, eine Familiengenossenschaft zu gründen, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer starken familiären Verbundenheit, klaren Zielen und einer präzisen Planung kann eine Familiengenossenschaft eine effektive Möglichkeit sein, Familienvermögen zu erhalten und zu nutzen sowie den Zusammenhalt innerhalb der Familie zu stärken.