- Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung
- Das Wahlrecht bei der Verpachtung
- Die Gewerbesteuer bei einer Betriebsverpachtung
- Zeitliche Begrenzungen bei Betriebsverpachtungen
- Betriebsverpachtung im Ganzen: Weitergeführt wie bisher
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung: Bei einer Betriebsverpachtung wird ein Betrieb im Ganzen mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet und während der Pachtdauer in der bisherigen Form weitergeführt.
- Das Verpächterwahlrecht: Die Verpächter:innen können entscheiden, den Betrieb aufzugeben, dann stille Reserven versteuern und fortan Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
- Betriebsverpachtung ohne Betriebsaufgabe: Wird sich gegen eine Betriebsaufgabe entschieden, zählen die Pachteinnahmen zu Gewinnen aus dem Gewerbebetrieb.
Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung
Eine Betriebsverpachtung ist eine Option für Unternehmer:innen, die den eigenen Betrieb nicht selbst weiterführen möchten. Dabei wird der Betrieb an eine:n oder mehrere andere Unternehmer:innen verpachtet. Diese führen den Betrieb fort.
Für eine Betriebsverpachtung sind die folgenden Voraussetzungen entscheidend:
- Die Verpächter:innen müssen den Betrieb vor der Verpachtung selbst bewirtschaftet haben.
- Es müssen sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden, nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter. Daher ist auch die Rede von einer Betriebsverpachtung im Ganzen.
- Der Betrieb muss während der Pachtdauer in der bisherigen Form fortgeführt werden. Die Pächter:innen dürfen daher keine wesentlichen Änderungen an dem Betrieb vornehmen.
Quick-Info
Eine Alternative zur Betriebsverpachtung ist die Betriebsveräußerung, bei der ein Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich die Eigentümer:innen wechselt. Der
Gewinn aus einer Veräußerung ist steuerpflichtig.
Das Wahlrecht bei der Verpachtung
Die Verpächter:innen können im Rahmen der Betriebsverpachtung entscheiden, ob sie den Betrieb aufgeben oder nicht. Diese Wahl wirkt sich unter anderem auf die Besteuerung der erzielten Gewinne aus.
Wird die Betriebsaufgabe gewählt, müssen die stillen Reserven im Betrieb aufgedeckt und versteuert werden. Die Pachteinnahmen, die danach aus dem Betrieb erzielt werden, werden steuerlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewertet.
Wenn sich die Verpächter:innen entscheiden, ihren Betrieb nicht zu veräußern, werden die stillen Reserven nicht aufgedeckt und müssen entsprechend nicht versteuert werden. Die Pachteinnahmen zählen steuerrechtlich als Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb.
Die Gewerbesteuer bei einer Betriebsverpachtung
Wenn Verpächter:innen keine Betriebsaufgabe gewählt haben und weiterhin Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb erhalten, stellt sich die Frage nach der Gewerbesteuer:
- Das Gewerbe an sich wird von der Person ausgeführt, die den Betrieb gepachtet hat. Diese Person ist entsprechend gewerbesteuerpflichtig.
- Die Verpächter:innen hingegen führen keinen eigenen Gewerbebetrieb mehr und unterliegen deswegen nicht mehr der Gewerbesteuer.
Anders verhält es sich, wenn die Verpächter:innen den Betrieb nicht nur verpachtet, sondern weiterhin Mitspracherecht an den betrieblichen Entscheidungen haben oder in anderer Form aktiv an der gewerblichen Tätigkeit des Betriebs beteiligt bleiben: In diesem Fall muss Gewerbesteuer auf die Pachteinnahmen gezahlt werden.
Good to know
Eine Betriebsverpachtung wird zum Beispiel gewählt, wenn Unternehmer:innen ihren Betrieb grundsätzlich vererben möchten, die Kinder allerdings noch nicht alt oder qualifiziert genug ist, um den Betrieb zu übernehmen.
Zeitliche Begrenzungen bei Betriebsverpachtungen
Solange keine Betriebsaufgabe gewählt wird, kann ein Betrieb theoretisch ohne Zeitbegrenzung verpachtet bleiben. Wesentlich bleibt, dass der Betrieb während der Pachtdauer fortgeführt wird und objektiv nach Ende oder bei Kündigung des Pachtvertrags wieder von den Verpächter:innen übernommen werden könnte.
In der Regel ist die Rede davon, dass Verpächter:innen die Absicht haben müssen, den Betrieb nach Ende des Pachtvertrags wieder selbst zu führen. Diese Absicht gilt als gegeben, solange keine Betriebsaufgabe vorliegt und die objektive Möglichkeit einer Wiederaufnahme durch die Verpächter:innen besteht.
Betriebsverpachtung im Ganzen: Weitergeführt wie bisher
Wenn ein Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet wird und so in der bisherigen Form fortgeführt wird, dass die Verpächter:innen den Betrieb nach Ende der Pacht objektiv wieder übernehmen könnten, ist die Rede von einer Betriebsverpachtung.
Nach dem Verpächterwahlrecht können die Verpächter:innen wählen, ob sie den Betrieb aufgeben, also veräußern. Dann zählen die Pachteinnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Entscheiden sie sich gegen eine Betriebsaufgabe, gelten die Einnahmen weiterhin als Gewinne aus einem Gewerbebetrieb – auf die allerdings keine Gewerbesteuer fällig wird, solange die Verpächter:innen kein Mitspracherecht oder andere aktive Teilhabe an dem verpachteten Betrieb ausüben.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann liegt eine Betriebsverpachtung vor?
Eine Betriebsverpachtung liegt vor, wenn ein Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen während der Pachtdauer in der bisherigen Form fortgeführt wird.
Wann kann eine Betriebsverpachtung sinnvoll sein?
Eine Betriebsverpachtung wird zum Beispiel als Alternative zu einer Betriebsveräußerung gewählt.
Kann ich einen Betrieb verpachten?
Ja, es ist möglich, einen Betrieb zu verpachten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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