Bitte Suchbegriff eingeben…

Wissenswertes zu Anteilscheinen

Anteilscheine sind Wertpapiere, die einen Anteil an einem Investmentfonds repräsentieren. Wie sie funktionieren und wie sich ihr Wert berechnet, liest du hier.
Ein Mann sitzt auf einem Sofa und hält ein Tablet in der Hand.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Private Anleger:innen können nicht nur mit Aktien am Wertpapierhandel an der Börse teilhaben – durch Anteilscheine ist auch das Investment in Fonds möglich. Was hinter den Wertpapieren steckt, wie sie funktionieren und wie der Wert eines Anteilscheins ermittelt wird, erfährst du in diesem Ratgeber.
  1. Anteilscheine kurz erklärt
  2. In Fondsanteile investieren
  3. Wertberechnung eines Anteilscheins
  4. Anteile an GmbHs und Genossenschaften
  5. Handel mit Anteilscheinen statt Aktien
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Anteilscheine sind digitale Urkunden: Sie verbriefen einen Anteil am Investmentvermögen eines Fonds und müssen von der Verwahrstelle oder Kapitalverwaltungsgesellschaft unterzeichnet werden.
  • Investition in Fondsanteile: Anteilscheine sind Investmentzertifikate und ermöglichen Anleger:innen, am Kapital eines Unternehmens teilzuhaben und ein Mitbestimmungsrecht zu erhalten.
  • Rechtliche Grundlage: Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bildet den gesetzlichen Rahmen für Anteilscheine und schützt insbesondere Kleinanleger:innen.
  • Wertberechnung eines Anteilscheins: Der Wert eines Anteilscheins wird anhand des aktuellen Nettoinventarwerts des Sondervermögens der Investmentgesellschaft berechnet.
  • Anteile an GmbHs und Genossenschaften: Diese sind nicht mit Anteilscheinen einer Investmentgesellschaft zu verwechseln, da sie keine Wertpapiere sind, sondern Mitgliedschaftsrechte verbriefen.
  • Handel mit Anteilscheinen statt Aktien: Der Wert eines Anteilscheins wird anhand verschiedener Wertpapiere und der Gesamtzahl der sich in Umlauf befindenden Anteilscheine ermittelt.

  •  

    Anteilscheine kurz erklärt

    Anteilscheine sind Urkunden, die einen gewissen Vermögenswert verbriefen. Sie sind Wertpapiere und gleichzeitig ein Finanzinstrument, welches Investierenden erlaubt, beispielsweise in Form von Investmentzertifikaten, in Fonds anzulegen. Mit einem Anteilschein erwerben Anleger:innen daher einen Anteil am Investmentvermögen eines Fonds, also an den Wertpapieren, die sich darin befinden.
    Früher wurden die Urkunden, die ihren Anleger:innen einen Miteigentumsanteil am Vermögen bestätigen, in Papierform ausgestellt – heute gibt es die Anteilscheine nur noch in digitaler Form. Zudem müssen diese Wertpapiere von der jeweiligen Verwahrstelle oder Kapitalverwaltungsgesellschaft unterzeichnet werden – ist dies nicht der Fall, sind die Anteilscheine nichtig.

    In Fondsanteile investieren

    Anteilscheine sind Investmentzertifikate, die von Investmentgesellschaften ausgegeben werden, und gehören gemeinsam mit dem angelegten Kapital des Unternehmens zu dessen Sondervermögen. Sie beziehen sich auf Vermögenswerte wie Aktien, Rohstoffe und mehr, die sich im Portfolio der Gesellschaft befinden.
    Die Anteile am Sondervermögen können von den Investmentgesellschaften an Anleger:innen entweder als Inhaber- oder als Namenspapier ausgestellt werden. Im Gegensatz zu Inhaberpapieren wird in der Urkunde eines Namenspapiers der Name einer bestimmten Person vermerkt. Der Handel mit den Wertpapieren wird auch als Anteilscheingeschäft bezeichnet.

    Anteilscheine bieten Anleger:innen so die Möglichkeit, am Kapital eines Unternehmens teilzuhaben und erhalten im Rahmen ihrer Anteile ein Mitbestimmungsrecht. Wie bei jedem anderen gehandelten Wertpapier können sich aber auch bei Fondsanteilen gewisse Risiken ergeben.

    Schwächelt beispielsweise die Performance des Unternehmens, das die Anteile ausgibt, kann das Auswirkungen auf die Kursentwicklung der Fondsanteile haben. Daher ist es ratsam, vor dem Investment eine Beratung durch eine Fondsverwaltung oder unabhängige Berater:innen einzuholen, um so das eigene Portfolio bestenfalls zu diversifizieren und es so weniger volatil zu gestalten, also robuster gegen Wertentwicklungen zu machen.

    Kurz erklärt: Anteilscheine im Gesetz

    Die rechtliche Grundlage für Anteilscheine ist das Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB. Die darin festgeschriebenen gesetzlichen Regelungen traten zum 22. Juli 2013 in Kraft und ersetzten das bis dato bestehende Investmentgesetz, kurz InvG.

    Das KAGB schafft einen gesetzlichen Rahmen für Investmentvermögen und Gesellschaften, die dieses verwalten, und definiert die Bedingungen, zu denen die Fondsanteile gehandelt werden können.

    Die Einführung der neueren Gesetzesgrundlage diente auch der weiteren Vereinheitlichung der Finanzmärkte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und soll besonders Kleinanleger:innen schützen.

    Wertberechnung eines Anteilscheins

    Anders als bei Aktien wird der Wert eines Anteilscheins nicht anhand von Angebot und Nachfrage am Markt berechnet. Bei Anteilscheinen wird der aktuelle Nettoinventarwert des Sondervermögens der Investmentgesellschaft zur Berechnung herangezogen.

    Der Nettoinventarwert der Gesellschaft wird zunächst wie folgt ermittelt: Vom Bruttowert aller Vermögensgegenstände des Unternehmens, also alle Positionen, die beschreiben, wie liquide es ist, wird der Gesamtwert der Verbindlichkeiten abgezogen. Der daraus entstandene Wert wird dann durch die Anzahl aller im Umlauf befindlichen Anteilscheine geteilt.

    Der Wert der Anteilscheine verschiedener Investmentgesellschaften kann also durch die in die Bewertung einfließenden Vermögenswerte beeinflusst werden. Wie der Wert der Urkunden berechnet wird, ist allerdings gesetzlich geregelt und Investmentgesellschaften müssen sich zudem auch an gewisse Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, halten.

    Statistik

    Rund 12,7 Prozent des Geldvermögens deutscher Privathaushalte wurde im Jahr 2022 von Anleger:innen in Investmentfonds investiert.

    Quelle: Statista

    Anteile an GmbHs und Genossenschaften

    Der Erwerb von Anteilen an einer GmbH oder an Genossenschaften ist ebenfalls möglich. Hier ist umgangssprachlich ebenfalls oftmals die Rede von Anteilscheinen, das stimmt jedoch nicht ganz. Denn diese Anteile sind nicht mit den Anteilscheinen bei einer Investmentgesellschaft zu verwechseln, da diese keine Wertpapiere sind.

    Stattdessen erhalten Anteilseigner:innen auf diese Weise Mitgliedschaftsrechte bei Kapitalunternehmen, also Geschäftsanteil. Diese werden in der Regel an die Gesellschafter:innen der jeweiligen Unternehmen ausgegeben und ermöglichen gewisse steuerliche Vorteile.

    Handel mit Anteilscheinen statt Aktien

    Kurswerte einzelner Aktien können durch verschiedene Faktoren oftmals stark schwanken und werden vor allem durch Angebot und Nachfrage am Markt beeinflusst. Anders verhält es sich mit Aktien, die in einem Fonds zusammengefasst sind. Dabei werden Investmentzertifikate, sogenannte Anteilscheine, ausgegeben, deren Wert sich an verschiedenen Wertpapieren und der Gesamtzahl, der sich in Umlauf befindenden Anteilscheine misst.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wie werden Anteilscheine noch genannt?
    Anteilscheine sind Investmentzertifikate, die von Investmentgesellschaften ausgegeben werden und durch die Anleger:innen in Fonds investieren können.
    Ist ein Anteilschein ein Wertpapier?
    Gemäß Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB, sind Anteilscheine Wertpapiere, da sie eine Urkunde darstellen, die einen Eigentumsanteil an einem Vermögen verbrieft.
    Wie funktionieren Anteilscheine?
    Das Eigenkapital der Baugenossenschaft, welches durch Anteilscheine generiert wird, dient als Finanzmittel. Dies stärkt ihre Position gegenüber Banken. Dank dieser Eigenmittel aus den Anteilscheinen kann die Genossenschaft die Wohnungspreise vergleichsweise niedrig im Markt halten.

    Weitere interessante Artikel

    *Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
    Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

    Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

    • Platinum Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
    • Gold Card
      Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • American Express Card
      Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
    • American Express Blue Card
      Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    • PAYBACK American Express Karte
      Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
    WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

    An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

    Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
    MEHR INFORMATIONEN
    Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
    Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Wo steht der Eiffelturm?
    A: In der Eifel B: In Paris C: In Bielefeld