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Wissenswertes zu Abschlussfristen bei Versicherungen

Viele Versicherungen werden erst nach einer bestimmten Frist aktiv. Diese Frist wird als Abschlussfrist oder als Wartezeit bezeichnet. Lies hier, was das für Versicherte bedeutet.
Eine Person sitzt im Schneidersitz auf einem Sofa mit aufgeklapptem Notebook auf dem Schoß.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bei Versicherungen sind bestimmte Leistungen erst nach einer Wartezeit abgedeckt. Das sollten Versicherungsnehmer:innen wissen und bei der Auswahl und dem Abschluss einer neuen Police berücksichtigen. Was genau es mit diesen Wartezeiten und Abschlussfristen bei Versicherungen auf sich hat, erfährst du hier.
  1. Das ist eine Abschlussfrist
  2. Abschlussfristen bei verschiedenen Versicherungsarten
  3. Darauf sollten Versicherte achten
  4. Wichtig bei Versicherungen: Abschlussfristen im Auge behalten
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Definition von Abschlussfristen: Wartezeiten, mit der Versicherungsunternehmen versuchen, Missbrauch der Versicherungsleistungen zu verhindern.
  • Dauer der Fristen: Abschlussfristen sowie Warte- und Karenzzeiten variieren je nach Versicherungstyp zwischen wenigen Tagen und mehreren Jahren.
  • Leistungsumfang während der Frist: Die Versicherung greift üblicherweise nicht bei Versicherungsfällen, die während der Abschlussfrist geschehen. Bei manchen Versicherungstypen wie der privaten Krankenversicherung gibt es allerdings eine Notfallleistung.

Das ist eine Abschlussfrist

Viele Versicherungen greifen nicht sofort nach dem Abschluss: Sie haben sogenannte Abschlussfristen oder Wartezeiten zwischen dem Abschluss eines Versicherungsvertrags und dem tatsächlichen Inkrafttreten des vollständigen Versicherungsschutzes. Während dieser Zeit gilt der Versicherungsschutz entweder gar nicht oder nur eingeschränkt.

Der Hauptzweck solcher Fristen ist es, das Risiko für Versicherungsunternehmen zu minimieren. Die Zeiträume ohne Versicherungsschutz sollen sicherstellen, dass die Versicherten nicht nur dann eine Police abschließen, wenn sie bereits von einem Schaden oder einem bevorstehenden Risiko wissen.

Solche Versicherungsmissbräuche könnten nämlich zu erheblichen finanziellen Verlusten für das Versicherungsunternehmen führen. Als Folge daraus müssten die Beiträge, die die Versicherten zahlen, erhöht werden. Insofern dienen die Abschlussfristen auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft.

Abschlussfristen bei verschiedenen Versicherungsarten

Für gewöhnlich wird der Versicherungsschutz für künftige Versicherungsfälle vereinbart. Abschlussfristen beziehungsweise Wartezeiten bei einigen Versicherungen sollen dafür sorgen, dass die Versicherten keinen bereits bestehenden oder absehbaren Schaden melden.

Reiserücktrittsversicherung

Typischerweise werden Reiserücktrittsversicherungen direkt bei der Buchung einer Reise abgeschlossen. Sie sollen Versicherte finanziell absichern, wenn sie die Reise zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen wider Erwarten nicht antreten können und stornieren müssen.

Damit die Leistungen der Versicherung nicht ausgenutzt werden, zum Beispiel von Personen, die bereits wissen, dass sie ihre schon gebuchte Reise absagen müssen, gibt es üblicherweise eine Vorgabe: Eine Reiserücktrittsversicherung muss bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Bei manchen Anbietern gilt allerdings eine Abschlussfrist von nur 14 Tagen. Handelt es sich um eine kurzfristige Buchung, bei der der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt kürzer ist als die Abschlussfrist, gelten meist individuelle Fristen.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Wartezeiten sogar gesetzlich verankert. Nach Paragraf 197 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dürfen die Abschlussfristen für allgemeine Krankenleistungen allerdings nicht länger sein als drei Monate ab Versicherungsbeginn.

Zusätzlich können spezielle Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten, nämlich höchstens acht Monate für Entbindungen, Krankentagegeld, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Rechtsschutzversicherung

Auch bei Rechtsschutzversicherungen kann es theoretisch schnell zu Missbrauch kommen: Wenn die Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn sich ein Rechtsstreit bereits andeutet.

Deshalb beträgt die übliche Wartezeit für Rechtsschutzversicherungen in der Regel drei, je nach Versicherer auch sechs Monate ab Vertragsbeginn. Dabei gilt: Ein Rechtsstreit, dessen Ursache vor Ablauf dieser Wartezeit eingetreten ist, wird von der Versicherung nicht getragen.

Eine Ausnahme bildet bei vielen Versicherungen allerdings der Rechtsschutz im Strafrecht: Oft gibt es bei Strafrechtsangelegenheiten keinerlei Wartezeit, weil dieser Bereich nur Fälle abdeckt, bei denen den Versicherten kein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen wird.

Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungen sind Wartezeiten – sie liegen zwischen einem und fünf Jahren – dann relevant, wenn bei den Versicherten Vorerkrankungen bestehen. Verstirbt die versicherte Person innerhalb einer solchen Wartezeit an einer Vorerkrankung, muss der Versicherer keine Leistungen erbringen.

Eine grundsätzliche Abschlussfrist von drei Jahren besteht nach Paragraf 161 VVG bezüglich der Selbsttötung: Tötet sich die versicherte Person innerhalb dieser Frist selbst, ist der Versicherer ebenfalls nicht zur Leistung verpflichtet.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es häufig keine Abschlussfristen. Eine sogenannte Karenzzeit von zum Beispiel sechs Monaten oder zwei Jahren kann aber vereinbart werden. Diese Wartezeit meint dann einen Zeitraum nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, in dem die Versicherten keinen Anspruch auf Leistung haben.

Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Abschlussfrist haben in der Regel günstigere Beiträge für die Versicherten – sie gehen damit jedoch ein finanzielles Risiko ein. Denn wenn eine Berufsunfähigkeit eintritt, zahlt die Versicherung erst später die vereinbarte Rente. Bis dahin müssen die Versicherten ohne finanzielle Unterstützung auskommen.

Quick-Info

Bei den meisten Versicherungen gilt der Versicherungsschutz ohne Abschlussfrist oder Wartezeit sofort ab Vertragsabschluss. Das ist beispielsweise der Fall bei diesen Policen:

Darauf sollten Versicherte achten

Für Versicherungsnehmer:innen, die eine Police mit Abschlussfrist oder Wartezeit abgeschlossen haben, sind folgende Punkte wichtig:

Good to know

Wartezeiten gibt es auch in der deutschen Rentenversicherung. Das sind Mindestversicherungszeiten: Eine versicherte Person muss eine bestimmte Anzahl an Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um Anspruch auf Leistung aus der Rentenversicherung zu haben. Für den Anspruch auf Regelaltersrente gilt zum Beispiel eine Wartezeit von fünf Jahren.

Wichtig bei Versicherungen: Abschlussfristen im Auge behalten

Abschlussfristen und Wartezeiten verhindern Versicherungsmissbrauch und ermöglichen den Versicherern eine faire Risikobewertung und Preisgestaltung. Versicherte hingegen sollten sich bereits vor Abschluss einer neuen Versicherung mit diesen Fristen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihr Versicherungsschutz rechtzeitig und vollständig greift.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Bis wann kann ich spätestens eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Üblicherweise muss eine Reiserücktrittsversicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
Was bedeutet 30 Tage vor Reiseantritt?
Bei Reiserücktrittsversicherungen gibt es oft die Vereinbarung, dass die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Reise abgeschlossen werden muss. So möchten Versicherungsunternehmen verhindern, dass die Leistungen der Versicherung ausgenutzt werden, zum Beispiel von Personen, die bereits wissen, dass sie ihre schon gebuchte Reise absagen müssen.
Bis wann muss ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Für Auslandskrankenversicherungen gilt in der Regel auch eine Abschlussfrist: Häufig muss die Versicherung 14 oder 30 Tage vor Antritt des betreffenden Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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