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Abandonnement im Aktienrecht

Bei einem Rechtsformwechsel nehmen Unternehmen eine neue Struktur an, dann können Aktionär:innen mit einem Abandonnement reagieren. Was das bedeutet, erfährst du hier.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Der Wechsel einer Rechtsform, beispielsweise von einer GmbH zu einer AG, ist ein großer Schritt für ein Unternehmen. Wenn Aktionär:innen damit nicht einverstanden sind, haben sie das Recht auf Abandonnement. Was das genau ist und wie es funktioniert, erklärt dieser Beitrag.
  1. Formwechsel bei Unternehmen
  2. Das ist ein Abandonnement
  3. Der Ablauf eines Abandonnements
  4. Abandonnement: Verzicht auf ein Recht für eine Gegenleistung
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Abandonnement
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Das Wichtigste aus diesem Artikel 

  • Formwechsel: Änderung der Rechtsform eines Unternehmens, beispielsweise von einer GmbH zu einer AG.
  • Abandonnement: Rückgabe von Anteilen an einem Unternehmen durch Aktionär:innen.
  • Abfindung: Geldbetrag, den Aktionär:innen bei einem Abandonnement als Entschädigung erhalten.

Formwechsel bei Unternehmen

Beim Formwechsel eines Unternehmens ändert sich dessen Rechtsform. Dabei kann es sich beispielsweise um die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft, kurz AG, und umgekehrt handeln, oder um die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft und andersherum.

Die Gründe für einen Formwechsel sind vielfältig: Unternehmen können ihre Rechtsform zum Beispiel wechseln, um sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen, ihre Unternehmensstruktur zu optimieren oder Investitionen und Finanzierungen leicht durchführen zu können.

Beispielsweise können Firmen, die mehr Kapital benötigen oder einen Börsengang anstreben, von einer GmbH in eine AG wechseln, um eine breitere Investorenbasis anzusprechen und ihre Wachstumschancen zu erhöhen.

Der Vorgang des Formwechsels ist in Deutschland durch das Umwandlungsgesetz geregelt. Darin sind die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt, etwa welche Zustimmungen und Beschlüsse der Gesellschafter:innen und Aktionär:innen erforderlich, welche Informations- und Publizitätspflichten einzuhalten und wie Verträge und Rechtsverhältnisse im Zuge des Formwechsels anzupassen sind.

Ablauf des Formwechsels

Der Prozess des Formwechsels ist üblicherweise in drei Phasen eingeteilt:

Das ist ein Abandonnement

Als Abandonnement – häufig wird auch das englische Wort abandonment verwendet – wird der Verzicht einer Person oder Partei auf bestimmte Rechte oder Interessen verstanden. Der Begriff wird vor allem in rechtlichen oder vertraglichen Angelegenheiten verwendet. Er stammt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich Aufgabe oder Verzicht.

Beispielsweise liegt im Aktienrecht ein Abandonnement vor, wenn Aktionär:innen ihre Rechte oder Anteile an einem Unternehmen aufgeben oder auf sie verzichten. Das kommt etwa vor, wenn Aktionär:innen mit bestimmten Veränderungen des Unternehmens nicht einverstanden sind und sich deshalb dafür entscheiden, ihre Beteiligung aufzugeben.

Zu solchen Veränderungen eines Unternehmens zählt beispielsweise der Wechsel zu einer anderen Rechtsform. Ebenso ist ein Abandonnement der Aktionär:innen möglich, wenn Gesellschafter:innen wechseln.

Quick-Info

Zu einem Abandonnement kann es auch in anderen Kontexten kommen, beispielsweise:
  • Im Vertragsrecht: Eine Vertragspartei entscheidet, ihre Rechte aus einem Vertrag aufzugeben, um zum Beispiel eine gütliche Einigung mit der anderen Vertragspartei zu erzielen.
  • Im Erbrecht: Eine erbende Person gibt ihr Anrecht auf den Nachlass auf und lehnt die Erbschaft ab, zum Beispiel weil nur Schulden vererbt wurden.
  • Im Eigentumsrecht: Eine Person verzichtet bewusst und dauerhaft auf ihr Eigentum, überlässt beispielsweise ein Grundstück einer anderen Person oder Institution, da sie es selbst nicht instand halten kann.

Der Ablauf eines Abandonnements

Wurden die Aktionär:innen über die geplanten Änderungen des Unternehmens informiert, haben sie, wenn sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, das Recht, ihre Anteile, die sie an der Firma halten, abzugeben.

Für die Ausübung des Abandonnements ist weder die Teilnahme aller Aktionär:innen nötig noch eine Mehrheit – es können also auch nur Einzelne von diesem Recht Gebrauch machen, während andere ihre Beteiligung behalten.

Diejenigen, die ihr Recht auf Abandonnement ausüben, haben Anspruch auf eine angemessene Abfindung oder Entschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen des Unternehmens.

Die Höhe der Abfindung kann durch verschiedene Faktoren bestimmt werden, beispielsweise kann sie dem Wert der Unternehmensanteile zum Zeitpunkt des Formwechsels entsprechen, oder durch andere Bewertungsmechanismen festgelegt werden.

Zusammengefasst läuft ein Abandonnement also folgendermaßen ab:

Erst nach Abschluss des Abandonnements kann der Formwechsel des Unternehmens beim zuständigen Registergericht registriert und damit offiziell vollzogen werden.

Abandonnement: Verzicht auf ein Recht für eine Gegenleistung

Aktionär:innen können in Deutschland ihre Unternehmensanteile zurückgeben und dafür eine Abfindung erhalten, wenn sie beispielsweise mit einer geplanten Rechtsformänderung nicht einverstanden sind. Dazu müssen sie ihren Widerspruch gegen den Rechtsformwechselbeschluss zur Niederschrift erklären. Erst danach können die betroffenen Aktionär:innen eine angemessene Abfindung für ihre Anteile erhalten.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Abandonnement

Was bedeutet Abandonnement?
Aktionär:innen haben das Recht, ihre Anteile an das Unternehmen zurückzugeben und eine Abfindung zu erhalten, wenn sie mit einer Änderung der Rechtsform des Unternehmens nicht einverstanden sind. Das nennt sich Abandonnement.
Wie wirkt sich ein Abandonnement auf den Kurs von Aktien aus?
Ein Abandonnement im Zuge einer Rechtsformänderung kann den Aktienkurs beeinflussen, da es eine mögliche Unsicherheit über die zukünftige Unternehmensführung und -struktur widerspiegelt. Die Auszahlung von Abfindungen kann zudem die Liquidität des Unternehmens beeinträchtigen.

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