- Kapitalauszahlung für Immobilien ist möglich
- Diese Immobilienvorhaben kannst du mit Riester finanzieren
- Voraussetzungen für die Auszahlung
- Auszahlung fürs Eigenheim rechtzeitig beantragen
- Lohnt es sich, Riester-Guthaben für den Immobilienkauf zu nutzen?
- Steuerliche Besonderheiten beachten
- Riester-Auszahlung fürs Eigenheim gut abwägen und planen
- Riester – oft gescholten, aber dennoch populär
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Kapitalauszahlung für Immobilien: Du kannst Deine Riester-Rente für den Kauf oder Bau einer Immobilie nutzen, ohne die staatliche Förderung zurückzahlen zu müssen.
- Wohn-Riester: Mit dieser speziellen Form der Riester-Rente zahlst du ein Immobiliendarlehen oder einen Bausparvertrag ab und sicherst dir so mietfreies Wohnen im Alter.
- Voraussetzungen: Die Immobilie muss in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen und von dir selbst genutzt werden. Auch Genossenschaftsanteile und altersgerechte Umbauten können gefördert werden.
- Auszahlungsantrag: Diesen musst du rechtzeitig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen, um die staatlichen Zulagen nicht zu verlieren.
- Rentabilität prüfen: Vor einer Auszahlung solltest du genau nachrechnen, ob sich das finanziell lohnt. Neben den Gebühren musst du auch steuerliche Aspekte berücksichtigen.
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Kapitalauszahlung für Immobilien ist möglich
Eine Riester-Rente wird normalerweise erst mit dem Renteneintrittsalter ausgezahlt, und zwar monatlich als lebenslange Leibrente. Wer sich seine Riester-Rente vorzeitig oder als Kapitalbetrag auszahlen lässt, muss die staatliche Förderung zurückzahlen, die er über die gesamte Laufzeit erhalten hat, und zudem die bis zum Zeitpunkt der Entnahme erwirtschafteten Erträge versteuern.
Anders sieht es allerdings aus, wenn du die Riester-Auszahlung für ein Eigenheim verwendest: Riester wurde geschaffen, um Menschen bei ihrer Altersvorsorge zu unterstützen. Sie sollen sich damit etwas Eigenes für die Zeit schaffen, in der sie keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können.
Mit einem Eigenheim sicherst du dir das mietfreie Wohnen im Alter. Deswegen gilt neben der Auszahlung als monatliche Rente auch die Verwendung für eine eigene Immobilie als unschädlich für die staatlichen Zulagen.
Du musst deinen bestehenden Riester-Vertrag nicht in einen Wohn-Riester umwandeln, um von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Wenn die Kapitalauszahlung den Voraussetzungen für Wohn-Riester entspricht, ist die Verfügung unschädlich und du kannst weiterhin von der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen profitieren.
Kurz erklärt: Wohn-Riester
Diese Immobilienvorhaben kannst du mit Riester finanzieren
Wenn du das Geld aus deinem Riester-Vertrag in den Kauf oder den Bau einer Immobilie stecken möchtest, musst du diese selbst zu Wohnzwecken nutzen. Die Immobilie muss sich zudem in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum befinden. Dabei ist es gleich, ob es sich um ein Einzimmerappartement oder ein ganzes Haus handelt.
Vermietest du einen Teil der Wohnung oder nutzt ihn als Arbeitsbereich, kannst du also nur die anteiligen Kosten für die selbst genutzte Wohnfläche aus dem Riester-Vertrag bezahlen.
Der Erwerb eines Genossenschaftsanteils an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft wird ebenfalls mit dem Riester-Vertrag gefördert. Der Grund: Als Genossenschaftsmitglied sicherst du dir ein lebenslanges Wohnrecht in einer günstigen Genossenschaftswohnung. Der Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Investitionszwecken über den Pflichtanteil hinaus ist dagegen nicht zulässig.
Auch der altersgerechte Umbau der Immobilie ist unschädlich, normale Sanierungen oder Renovierungen dagegen nicht. Hier musst du jedoch bestimmte Mindestsummen beachten: Besitzt du das Eigenheim schon länger als drei Jahre, müssen die Kosten für den Umbau mindestens 20.000 Euro betragen. Ist der Zeitraum kürzer, sind es nur 6.000 Euro.
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Voraussetzungen für die Auszahlung
Grundsätzlich erlaubt es der Gesetzgeber, jederzeit das komplette Kapital für die oben genannten Zwecke aus dem Riester-Vertrag zu entnehmen. Teilentnahmen sind ebenfalls möglich. Dann musst du dir jedoch mindestens 3.000 Euro auszahlen lassen und einen Restbetrag von 3.000 Euro im Vertrag belassen. Die Entnahme muss außerdem spätestens zehn Monate vor Rentenbeginn erfolgen.
Auszahlung fürs Eigenheim rechtzeitig beantragen
Vor der Auszahlung musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Sie ist eine Unterabteilung der Deutschen Rentenversicherung und für die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen verantwortlich.
Der Antrag erfolgt schriftlich. Du kannst ihn entweder formlos oder auf einem Antragsformular der ZfA einreichen. Für welche der beiden Varianten du dich auch entscheidest: Damit die staatlichen Zulagen nicht verloren gehen, muss der Antrag erfolgen, bevor du dir dein Guthaben auszahlen lässt, und zudem explizit auf die Verwendung für eine Immobilie hinweisen.
Die ZfA fordert dann gegebenenfalls noch weitere Unterlagen wie zum Beispiel einen Vorvertrag über den Kauf oder Kostenvoranschläge für Umbauten an.
Lohnt es sich, Riester-Guthaben für den Immobilienkauf zu nutzen?
Unabhängig davon, aus welchen Gründen du deinen Riester-Vertrag auflösen möchtest, solltest du genau nachrechnen, ob sich das finanziell lohnt.
Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen fallen bei Abschluss hohe Gebühren an. Die Abschluss- und Vertriebskosten können bis zu zehn Prozent der geplanten Ansparsumme betragen. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro wären das also 5.000 Euro. Dieses Kapital ist bei einer Auszahlung in jedem Fall weg.
Hinzu kommt: Da du in den ersten fünf Jahren mit deinen Raten vor allem Gebühren an die Versicherung zurückzahlst, bleibt in dieser Zeit für die Sparraten fast nichts übrig. Das Versicherungsguthaben baut sich erst danach langsam auf. Für kurz laufende Riester-Verträge lohnt sich die Auszahlung deswegen in der Regel nicht.
Bei Riester-Fondssparplänen kann sich eine frühzeitige Entnahme eher lohnen. Hier gibt es nämlich keine einmaligen Abschlussgebühren. Die Kosten werden in Form von Ausgabeaufschlägen und Depotgebühren über die Gesamtlaufzeit hinweg fällig und verteilen sich so gleichmäßiger.
Neben den Gebühren solltest du aber auch steuerliche Aspekte bei der Auszahlung berücksichtigen.
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Steuerliche Besonderheiten beachten
Wenn du bei deiner Riester-Rente eine Auszahlung für das Eigenheim vornimmst, werden (im Gegensatz zur schädlichen Auszahlung) zum Zeitpunkt der Entnahme noch keine Steuern fällig. Die Versteuerung erfolgt stattdessen nachgelagert bei Renteneintritt. Da du im Alter in der Regel einen niedrigeren Steuersatz hast, ergibt sich für dich dadurch ein Steuervorteil.
Die Besteuerung funktioniert so: Das entnommene Guthaben wird von der ZfA auf einem fiktiven Wohnförderkonto vermerkt und jährlich mit einem fiktiven Zinssatz verzinst. Bei Rentenbeginn ergibt sich daraus das zu versteuernde Vertragsguthaben. Durch dieses System sollen Kapitalentnahmen mit regulär fortgeführten Verträgen steuerlich gleichgestellt werden.
Der Nachteil für dich: Im Alter zahlst du Steuern, obwohl du gar keine Rente ausgezahlt bekommst. Diese werden zudem auf fiktive Erträge fällig, die du mit der Riester-Rente theoretisch verdient hättest, dir aber gar nicht zugeflossen sind.
Riester-Auszahlung fürs Eigenheim gut abwägen und planen
Wenn du eine Immobilie erwerben oder bauen möchtest, kannst du dir das Vermögen aus deinem Riester-Vertrag teilweise oder komplett auszahlen lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass du die Immobilie selbst für Wohnzwecke nutzt. Dann musst du die Zulagen, die du über die Ansparphase vom Staat erhalten hast, nicht zurückzahlen und versteuerst die erzielten Erträge erst bei Eintritt ins Rentenalter. Damit das reibungslos funktioniert, musst du die Verfügung vor der Auszahlung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen.
Riester – oft gescholten, aber dennoch populär
Die umstrittenste Form der klassischen Altersvorsorgen dürfte die Riester-Rente sein. Zu kompliziert, zu teuer, zu intransparent - so waren die Vorwürfe, seit das Produkt seinen Markteintritt hatte. Aber wie hat sich die Riester-Rente eigentlich entwickelt?
Immerhin brachte es die staatlich geförderte Altersvorsorge im zweiten Quartal 2023 auf fast 16 Millionen Verträge:
Quelle: de.statista.com
Allerdings ist auch sichtbar, dass so richtig viel Neugeschäft seit 2011 nicht mehr dazu gekommen ist. Vor dem Hintergrund, dass Riester noch recht jung war, könnte man von einer Stagnation im Vertrieb sprechen und bei den 16 Millionen rein auf Bestandsverträge abzielen.
Wohnriester hatte der Riesterrente mit seiner Einführung noch einmal ein wenig mehr Leben eingehaucht, aber auch bei diesem Produkt lässt sich die Stagnation nicht leugnen.
Quelle: fondsprofessionell.de
Interessant ist in diesem Kontext auch die Akzeptanz seitens der Zielgruppe. Mit Einführung der Riester-Rente hieß es, diese sei nur etwas für Menschen mit geringem Einkommen und vielen Kindern. Nun zeigt sich aber, dass gerade der Einkommensaspekt ein Hinderungsgrund für den Abschluss der Zusatzrente darstellt:
Quelle: diw.de
Kleinverdiener:innen ohne Kinder müssen erst einmal die vier Prozent des Brutto-Einkommens abzüglich Fördersatz auf die Seite legen können. Bei einem Brutto-Einkommen von 24.000 Euro im Jahr und zwei Kindern mit je 300 Euro Förderung müssen auch erst einmal die notwendigen 185 Euro im Jahr zum Sparen vorhanden sein.
Selbst wenn die Konstellation einen eigenen Beitrag hinfällig machen würde, müssten jährlich 60 Euro aus eigener Tasche geleistet werden. Und es gibt durchaus Einkommenssituationen, in denen fünf Euro im Monat für einen Sparvertrag „nicht drin sind“.