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Das Renteneintrittsalter: Ein Überblick mit Tabellen

Dein Geburtsjahr entscheidet maßgeblich darüber, wann du dein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hast und abschlagsfrei in Rente gehen kannst.
Eine lächelnde Person trägt ein Kind bei Sonnenschein Huckepack
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland können die meisten Berufstätigen erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen – manche allerdings schon früher. Das Renteneintrittsalter wird nämlich seit 2012 schrittweise angehoben: Je später das Geburtsjahr, desto länger ist die Lebensarbeitszeit. Daneben gibt es eigene Regelungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung und für besonders langjährig Versicherte. Hier erklären wir dir, wer wann in Rente gehen kann.

  1. Rente mit 67?
  2. Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter
  3. Abschlagsfrei in Rente?
  4. 45 Jahre versichert
  5. Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
  6. Rente für Menschen mit Schwerbehinderung
  7. Tabelle: Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung
  8. Wer kann wann in Rente gehen?
  9. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Reguläres Renteneintrittsalter: In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren für diejenigen, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden.
  • Abschlagsfrei in Rente: Du kannst abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du dein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hast. Vorzeitiger Rentenbeginn ist möglich, aber mit Abschlägen verbunden.
  • Rente nach 45 Versicherungsjahren: Wenn du mindestens 45 Jahre versichert warst, kannst du bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Rente für Menschen mit Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können ebenfalls mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Rente mit 67?

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass die meisten Menschen, die aktuell berufstätig sind, erst zu Beginn des Monats nach ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen können, falls sie keine Abschläge auf ihre Rente in Kauf nehmen wollen.

Die Rente mit 67 gilt allerdings nur für die, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden. Für die früheren Jahrgänge liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter etwas früher. Und alle, die vor 1947 auf die Welt kamen, durften in den vergangenen Jahren mit 65 Jahren in Rente gehen.

Die 2007 beschlossene Rentenreform legte fest, dass die Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise pro Jahrgang um einen oder zwei Monate angehoben wird: Für den Jahrgang 1947 lag sie noch bei 65 Jahren und einem Monat, ab dem Jahrgang 1959 werden jeweils zwei Monate auf den Rentenbeginn aufgeschlagen – bis zum Jahrgang 1964, der wie die folgenden Jahrgänge mit 67 Jahren in Rente geht. Schütze dich auf Reisen mit unserer zuverlässigen Reiseversicherung für unterwegs.

Wichtig: Um überhaupt eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu erhalten, sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich (die sogenannte Wartezeit).

Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter berechnen, ist, im Gegensatz zur Rentenhöhe, nicht möglich, weshalb ein Renteneintrittsalter Rechner überflüssig ist. Laut DRV ist das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr aktuell so gestaffelt:

Geburtsjahr Rentenaltererhöhung (in Monaten) Renteneintrittsalter Max. Monate für vorzeitigen Rentenbezug Abschlag bis (in Prozent)
vor 1947 0 65 Jahre 24 7,20
1947 1 65 Jahre, 1 Monat 25 7,50
1948 2 65 Jahre, 2 Monate 26 7,80
1949 3 65 Jahre, 3 Monate 27 8,10
1950 4 65 Jahre, 4 Monate 28 8,40
1951 5 65 Jahre, 5 Monate 29 8,70
1952 6 65 Jahre, 6 Monate 30 9,00
1953 7 65 Jahre, 7 Monate 31 9,30
1954 8 65 Jahre, 8 Monate 32 9,60
1955 9 65 Jahre, 9 Monate 33 9,90
1956 10 65 Jahre, 10 Monate 34 10,20
1957 11 65 Jahre, 11 Monate 35 10,50
1958 12 66 Jahre 36 10,80
1959 14 66 Jahre, 2 Monate 38 11,40
1960 16 66 Jahre, 4 Monate 40 12,00
1961 18 66 Jahre, 6 Monate 42 12,60
1962 20 66 Jahre, 8 Monate 44 13,20
1963 22 66 Jahre, 10 Monate 46 13,80
ab 1964 24 67 Jahre 48 14,40

Quick-Info

Spannend ist in diesem Zusammenhang ein Blick auf die tatsächlichen Rentenbeginnalter in Deutschland in den vergangenen Jahren:
Renteneintrittsalter 1960-2020

Falls du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, aber trotzdem versicherungspflichtig weiterarbeiten kannst und möchtest, wird das pro Monat mit 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente belohnt. Da du weiterhin in die DRV einzahlst, solange du noch arbeitest, erhältst du auch deswegen am Ende eine höhere Rente. Verschiebst du den Rentenbeginn um ein Jahr, erhöht sich die Altersrente also bereits um sechs Prozent – und um die weiter gezahlten Beiträge.

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Abschlagsfrei in Rente?

Die Frage der Abschlagsfreiheit kommt ins Spiel, wenn du überlegst, vorzeitig in Rente zu gehen, also bevor du das für dich geltende gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hast. Diese Möglichkeit steht zwar theoretisch ab 63 Jahren allen frei, die insgesamt mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können. Aber die Rente der DRV wird in diesem Fall gekürzt – für jeden vorzeitigen Monat bekommst du 0,3 Prozent weniger.

Wer 1964 geboren ist, 35 Beitragsjahre vorweist und 2027 mit 63 Jahren in Rente geht, verliert also ganze 14,4 Prozent – und den Gegenwert der nicht getätigten Beiträge. Diese Verringerung lässt sich durch das Zahlen höherer Beiträge ausgleichen. Wie viel mehr zu zahlen ist, lässt sich bei der DRV erfragen. Falls du erst in Rente gehst, wenn du dein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hast, bekommst du deine volle gesetzliche Rente abschlagsfrei ausgezahlt.

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45 Jahre versichert

Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die eine sogenannte Wartezeit von mindestens 45 Jahren vorweisen können. Sie gelten als besonders langjährig Versicherte und können aktuell bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen – je nach Jahrgang sogar früher.

Dabei müssen sie nicht in allen Jahren der 45-jährigen Wartezeit selbst in die Rentenversicherung einzahlen: Die Pflichtbeiträge übernimmt zum Teil der Staat, etwa bei Kindererziehungszeiten. Zur Ermittlung der Wartezeit werden unter anderem folgende Zeiten herangezogen:

Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings zum Beispiel die Zeit eines Studiums oder des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II.

Das Renteneintrittsalter erhöht sich auch in diesem Fall schrittweise auf 65 Jahre: Wer zum Beispiel im Jahr 1952 oder früher geboren wurde, konnte bei 45 Jahren Wartezeit schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle folgenden Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate bis zum Jahrgang 1964 (und allen späteren), die mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

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Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Jahre Wartezeit angesammelt hat, kann aktuell in diesem Alter abschlagsfrei in Rente gehen:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre 2 Monate
1960 64 Jahre 4 Monate
1961 64 Jahre 6 Monate
1962 64 Jahre 8 Monate
1963 64 Jahre 10 Monate
Ab 1964 65 Jahre

Good to know

Eine weitere Ausnahme gibt es für Beschäftigte, die mindestens 25 Jahre lang im Bergbau unter Tage gearbeitet haben. Wegen der hohen Belastung (und des Strukturwandels der Branche) können sie früher in Rente gehen als andere Berufsgruppen. Aber auch hier gab es eine schrittweise Erhöhung: Lag das Renteneintrittsalter früher bei 60 Jahren, können Bergleute ab Jahrgang 1964 nun erst mit 62 Jahren in Rente gehen.

Rente für Menschen mit Schwerbehinderung

Auch Menschen mit Schwerbehinderung ab Jahrgang 1964 können abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen, sofern die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn anerkannt ist. Nachweisen können sie das über einen Schwerbehindertenausweis oder einen Leistungsbescheid des Versorgungsamts. Als schwerbehindert gelten Menschen, deren Behinderungsgrad 50 oder mehr beträgt.

Eine Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente ist auch für Menschen mit Schwerbehinderung eine bestimmte Dauer der Versicherungszeit (Wartezeit) – in diesem Fall mindestens 35 Jahre.

Wichtig: Hier geht es um die reguläre Altersrente. Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat eventuell schon vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung

Auch bei Menschen mit Schwerbehinderung gibt es eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters, sodass sie früher ohne Abschläge in Rente gehen können, wenn sie vor 1964 geboren wurden. Aktuell sieht es so aus:

Geburtsjahr Renteneintrittsalter
1955 63 Jahre 9 Monate
1956 63 Jahre 10 monate
1957 63 Jahre 11 Moante
1958 64 Jahre
1959 64 Jahre 2 Moante
1960 64 Jahre 4 Monate
1961 64 Jahre 6 Monate
1962 64 Jahre 8 Monate
1963 64 Jahre 10 Monate
Ab 1946 65 Jahre

Wer kann wann in Rente gehen?

Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt grundsätzlich: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versicherungsjahren) und Menschen mit Schwerbehinderung können mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer vor 1964 geboren ist, kann je nach Jahrgang früher in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist nach 35 Jahren Versicherungszeit ab einem Alter von 63 Jahren möglich – aber mit Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat, der vor dem Erreichen des regulären Alters liegt.

Wer sind die Boomer?

Als Boomer-Generation wurden die Geburtenjahrgänge der Nachkriegszeit zwischen 1955 und 1965 bezeichnet. Sie sind faktisch ein Ergebnis des wirtschaftlichen Aufschwungs, der nach den Mangeljahren des Zweiten Weltkrieges und den ersten Jahren danach auch wieder eine gewisse Leichtigkeit in das Leben brachte, Zeit für Familiengründung.

Die folgende Grafik zeigt sehr schön die Geburtenentwicklung dieser Jahre:

Bevölkerungsentwicklung in Deutschland (1950-2022)

Quelle: wikipedia.de

Und diese Grafik untermauert auch die Befürchtungen der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren.

Nachwachsende Generationen können die Boomer nicht ersetzen

Das kleine Geburtenhoch zwischen 2010 und 2020 kann die Zahl der künftigen Rentner kaum kompensieren. Mitarbeitende von Destatis, das Kürzel für das Statistische Bundesamt, haben die Altersgruppen im Jahr 2022 nach prozentualer Teilnahme am Erwerbsleben im Jahr 2021 rückwirkend aufgeschlüsselt. Die Zahlen sind ernüchternd, wenn man das Wort „Fachkräftemangel“ im Hinterkopf hat.

Grundlage für die Analyse waren Altersgruppen in Fünfjahres-Blöcken zwischen 15 Jahren und 75 Jahren. Die Teilnahme am Erwerbsleben lag bei den 60- bis 64-Jährigen bei 63,6 Prozent. Hier macht sich schon die vorgezogene Altersrente bemerkbar. Im Vergleich dazu lag die Erwerbsquote der 50- bis 59-Jährigen im Jahr 2021 noch bei 86 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt, gingen 11,3 Millionen Menschen dieser Altersgruppe einer beruflichen Tätigkeit nach.

Bei der Interpretation der nächsten beiden Altersgruppen, den 40- bis 49-Jährigen, zeigt sich der kritische Punkt. Prozentual sind sie zwar mit 89 Prozent ihrer Altersgruppe am stärksten vertreten, in absoluten Zahlen sind es allerdings nur noch 8,9 Millionen. Das sind immerhin 2,4 Millionen Erwerbstätige weniger. Der kurze Anstieg der Geburtenzahlen zwischen 1985 und 1990 kann das nicht kompensieren.

Es fehlen jetzt noch die beiden jüngsten Altersgruppen der 15- bis 25-Jährigen. Die Zahlen werden in diesem Zusammenhang etwas verwässert, da einige eine ausschließlich schulische oder universitäre Ausbildung absolvieren, andere im Rahmen des dualen Systems zwar für den Arbeitsmarkt erfasst sind, aber eben auch noch studieren.

Die Gruppe der 15- bis 19-Jährigen wies im Jahr 2021 einen Anteil von 29 Prozent an Erwerbstätigen aus, während 67 Prozent ausschließlich in der Ausbildung oder der Bildung erfasst waren. In der folgenden Altersgruppe zwischen 20 und 24 Jahren bietet sich ein genau umgekehrtes Bild. Rund 71 Prozent waren für den Arbeitsmarkt verfügbar, während sich 21 Prozent noch in der Ausbildung befanden.

Erschreckend sind jedoch die absoluten Zahlen bezogen auf den Arbeitsmarkt. Wären in beiden Altersgruppen alle Ausbildungen abgeschlossen und eine Teilhabe am Erwerbsleben möglich, stünden als potenzielle Erwerbstätige gerade einmal noch 8,4 Millionen Menschen zur Verfügung.

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Frauen könnten Lücken nur bedingt füllen

Der Anteil der Frauen am Erwerbsleben fällt deutlich geringer aus. In der Gruppe zwischen 30 und 39 Jahren lag der Anteil der weiblichen Erwerbstätigen im Jahr 2021 deutlich mit elf Prozent unter den männlichen Berufstätigen. Bei den 40- bis 65-Jährigen lag der Unterschied bei durchschnittlich leicht über acht Prozent.

Im Jahr 2021 betrug die Erwerbslosenquote über alle Altersgruppen hinweg 3,6 Prozent.  

Das deutsche Renteneintrittsalter im europäischen Vergleich

Doch wie steht es mit dem Renteneintrittsalter von Deutschland im Vergleich zu Europa? Die EU hat zwar vieles harmonisiert, was die Rentensysteme angeht, jedoch liegen zwischen den Mitgliedstaaten einige Unterschiede bezüglich der Renten. In Österreich beispielsweise sind alle Berufstätigen, gleich, ob Beamte, Angestellte oder Selbstständige, pflichtversichert. Gleiches gilt in Italien.

Rentenbeginn

Abgesehen vom unterschiedlichen Rentenniveau in Relation zum Durchschnittseinkommen finden sich auch Unterschiede zum frühestmöglichen Rentenbeginn:

Frühstes Rentenalter

Die OECD Europa in Bezug auf gesetzliches Renteneintrittsalter vs. tatsächliches Renteneintrittsalter für das Jahr 2023. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle aufgezeigt:

Land Gesetzliches Renteneintrittsalter Tatsächliches Renteneintrittsalter (Männer/Frauen)
Island 67 Jahre 66/63,5 Jahre
Norwegen 67 Jahre 64,9/63,1 Jahre
Niederlande 66,3 Jahre 63,9/62,8 Jahre
Vereinigtes Königreich 66 Jahre 63,7/63,2 Jahre
Irland 66 Jahre 63,6/63,8 Jahre
Deutschland 65,7 Jahre 63,1/63,2 Jahre
Dänemark 65,5 Jahre 63,8/63,5 Jahre
Portugal 65,3 Jahre 64,9/63,3 Jahre
Schweden 65 Jahre 65,8/64,9 Jahre
Schweiz 65 Jahre 65,4/64,1 Jahre
Finnland 65 Jahre 63/63,6 Jahre
Polen 65 Jahre 62,2/60,1 Jahre
Österreich 65 Jahre 62/60,7 Jahre
Spanien 65 Jahre 61/60,4 Jahre
Belgien 65 Jahre 60,9/60,1 Jahre
Ungarn 64,5 Jahre 62,1/59,7 Jahre
Frankreich 64,5 Jahre 60,4/60,9 Jahre
Litauen 64 Jahre 63,4/63 Jahre
Lettland 63,8 Jahre 66,3/64,5 Jahre
Estland 63,8 Jahre 64,1/65,4 Jahre
Tschechien 63,7 Jahre 63,1/61,5 Jahre
Slowakei 62,8 Jahre 60,2/59,8 Jahre
Italien 62 Jahre 62,3/61,3 Jahre
Luxemburg 62 Jahre 59,2/60,1 Jahre
Slowenien 62 Jahre 61,5/60,5 Jahre
Griechenland 62 Jahre 60,9/58,1 Jahre
Türkei 52 Jahre 60,7/59,3 Jahre

Wie in Deutschland unterscheiden viele Staaten nicht beim gesetzlichen Renteneintrittsalter zwischen Frauen und Männern. Allerdings wird aus der Tabelle ersichtlich, dass es beim tatsächlichen Renteneintritt deutlich größere geschlechtsspezifische Lücken gibt als in der Bundesrepublik.

Rentenhöhe

Auch wenn beispielsweise Italien deutlich früher in Rente gehen kann als Deutschland, fällt die italienische Rente am Ende höher aus. Das Lohnniveau in Italien liegt bei rund 70 Prozent des deutschen Einkommens. Das Rentenniveau liegt jedoch bei ca. 82 Prozent des Einkommens.

In vereinfachten Zahlen ausgedrückt, erhalten deutsche Versicherte bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro eine Rente von 530 Euro. Auf Italien heruntergebrochen wäre ein Lohn 700 Euro, die Rente jedoch 574 Euro (82 Prozent von 700 Euro). Folgende Grafik zeigt die Höhe der Rente, prozentual zum nationalen Einkommen:

Nettoersatzrate

Ein Grund für die unterschiedliche Rente ist, dass andere Länder ihre wirtschaftlichen Ressourcen anders einsetzen als Deutschland. Italien beispielsweise gibt rund 30 Prozent mehr staatliche Gelder (15,9 Prozent des BIP) für die Rentenzahlungen aus als die Bundesrepublik (10,4 Prozent).

Welche Vorteile bieten die unterschiedlichen Rentensysteme?

Bleibt man beim Beispiel Italien, so stellt man fest, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sich dort auf 30 Prozent des Bruttoeinkommens beläuft. Davon trägt der Arbeitgeber 20 Prozent, der Arbeitnehmer 10 Prozent. Selbstständige kommen in voller Höhe dafür auf. Die Einbindung aller Berufsgruppen führt, wie in Österreich, zu einem deutlich höheren Beitragsaufkommen, was sich wiederum in der höheren Rentenleistung niederschlägt.

Welche Nachteile finden sich beim Renteneintrittsalter in anderen Ländern?

Nicht nur in Deutschland, auch in anderen europäischen Ländern macht sich die Umkehr der Alterspyramide bemerkbar: rückläufige Geburtenzahlen. Zusätzlich wollen inzwischen viele Rentner:innen ihren Ruhestand im Ausland ausleben, was zu einer kaum zu bewältigenden finanziellen Belastung der Rentensysteme führt (Stand Herbst 2023).

Checkliste für künftige Rentner:innen

Es ist unstrittig, dass die meisten berufstätigen Menschen davon träumen, so früh wie möglich der Arbeitswelt den Rücken zu kehren. Dieser Schritt setzt aber eine solide Planung und Vorbereitung voraus, wenn die Rente eine angemessene Höhe haben sollte.

Für eine Planung, die unschöne Überraschungen und Aufstockung in der Altersarmut vermeidet, bietet sich folgendes Vorgehen an:

Schritt 1: Rentenhochabrechnung vornehmen

Dies ist bei Verbraucherorganisationen oder Rentenberater:innen möglich. Versicherungsvertreter:innen bieten eine Rentenhochabrechnung ebenfalls an.

Schritt 2: Identifizierung der Rentenlücke

Die Rentenlücke ist der tatsächliche finanzielle Bedarf abzüglich der zu erwartenden gesetzlichen Rente.

Schritt 3: Strategien zum Kapitalaufbau prüfen

Die Strategien lassen sich anhand des eigenen Chance-Risikoprofils ableiten.

Schritt 4: Umsetzung

Je früher der Ansparvorgang beginnt, desto niedriger ist der finanzielle Aufwand. Dazu ein Beispiel für das Sparziel von 250.000 Euro bei einer angenommenen durchschnittlichen Verzinsung von fünf Prozent pro Jahr:

Laufzeit monatlicher Aufwand
30 Jahre 305,30 Euro
25 Jahre 425,00 Euro
20 Jahre 613,44 Euro
15 Jahre 940,01 Euro

Tipps zur finanziellen Planung für den Ruhestand

Eine weitere essenzielle Thematik ist die Höhe der Rente. Folgende Grafik des Bund-Länder-Demografieportals zeigt die Zahlen zur Rentenhöhe:

10012_hoehe der gesetzl Altersrente_734

 

Unstrittig ist, dass die gesetzliche Rente nur eine Basisabsicherung darstellt. Selbst die Deutsche Rentenversicherung weist in den Renteninformationen darauf hin, dass die Versicherten eine zusätzliche Vorsorge betreiben sollten. Als Möglichkeit kommen im Grunde alle Sparformen in Betracht. Der Gesetzgeber fördert durch Steuervorteile oder Zulagen die

Good to know


Die Stiftung Warentest hat darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rente aufgrund ihrer Garantieleistung und jährlichen Anpassung auch als zusätzliche Altersvorsorge gegen Einmalbeiträge unterschätzt wird. Ein sinnvolles Konstrukt ist beispielsweise ein Aktieninvestment, dessen Kursgewinne immer wieder abgeschöpft und als Einmalzahlung in die DRV eingezahlt werden.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch Aktiensparpläne zu den Top-Lösungen beim langfristigen Vermögensaufbau zählen. Für Aktien gilt trotz aller Rückschläge, dass es langfristig nur nach oben geht:

Aktien, Anleihen, Schatzbriefe und Inflation 1926-2018

Ein anderer, ebenfalls inflationssicherer Weg zur ergänzenden Altersvorsorge, ist ein Investment in Immobilien. Passend zum Renteneintrittsalter entschuldet, bietet sie dir ein langfristiges, inflationsgeschütztes zusätzliches Alterseinkommen.

Quick Tipp


Quick- Tipp: Für welche Anlageform du dich auch entscheidest, höre niemals auf den Anbieter, nutze vor der Entscheidung immer die Unterstützung neutraler Berater:innen, beispielsweise Verbraucherzentralen, Steuerberater:innen oder Honorarberater:innen.

Ob eine dieser Varianten für dich infrage kommt, solltest du jedoch individuell mit einem:einer Rentenberater:in oder Steuerberater:in abklären. Der steuerlichen Förderung während der Ansparphase steht nämlich die Besteuerung bei Rentenbezug gegenüber. Mitglieder der Ersatzkassen müssen beispielsweise auf die Betriebsrente auch noch Krankenkassenbeiträge entrichten. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welcher Jahrgang kann wann in Rente gehen?
Wer zwischen 1947 und 1964 geboren wurde, fällt unter die Zeit der schrittweisen Erhöhung der Rente, und zwar ein oder zwei Monate pro Jahrgang. Der Jahrgang 1958 kann zum Beispiel mit 66 Jahren in Rente gehen. Für alle 1964 und später Geborenen beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Wann kann ich nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann und im Jahr 1964 oder später geboren wurde, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Kann ich mit 64 Jahren und nach 45 Arbeitsjahren in Rente gehen?
Nach 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei in Rente gehen können mit 64 Jahren nur diejenigen, die 1958 oder früher geboren wurden. Danach erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um zwei Monate bis zum Jahrgang 1964. Ab diesem gilt für alle besonders langjährig Versicherten ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

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    Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • Business Platinum Card
    Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
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