- Rente mit 67?
- Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter
- Abschlagsfrei in Rente?
- 45 Jahre versichert
- Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
- Rente für Menschen mit Schwerbehinderung
- Tabelle: Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung
- Wer kann wann in Rente gehen?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Reguläres Renteneintrittsalter: In Deutschland liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren für diejenigen, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden.
- Abschlagsfrei in Rente: Du kannst abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du dein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hast. Vorzeitiger Rentenbeginn ist möglich, aber mit Abschlägen verbunden.
- Rente nach 45 Versicherungsjahren: Wenn du mindestens 45 Jahre versichert warst, kannst du bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
- Rente für Menschen mit Schwerbehinderung: Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können ebenfalls mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Rente mit 67?
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass die meisten Menschen, die aktuell berufstätig sind, erst zu Beginn des Monats nach ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen können, falls sie keine Abschläge auf ihre Rente in Kauf nehmen wollen.
Die Rente mit 67 gilt allerdings nur für die, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden. Für die früheren Jahrgänge liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter etwas früher. Und alle, die vor 1947 auf die Welt kamen, durften in den vergangenen Jahren mit 65 Jahren in Rente gehen.
Die 2007 beschlossene Rentenreform legte fest, dass die Regelaltersgrenze ab 2012 schrittweise pro Jahrgang um einen oder zwei Monate angehoben wird: Für den Jahrgang 1947 lag sie noch bei 65 Jahren und einem Monat, ab dem Jahrgang 1959 werden jeweils zwei Monate auf den Rentenbeginn aufgeschlagen – bis zum Jahrgang 1964, der wie die folgenden Jahrgänge mit 67 Jahren in Rente geht. Schütze dich auf Reisen mit unserer zuverlässigen Reiseversicherung für unterwegs.
Wichtig: Um überhaupt eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu erhalten, sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich (die sogenannte Wartezeit).
Tabelle: Das reguläre Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter berechnen, ist, im Gegensatz zur Rentenhöhe, nicht möglich, weshalb ein Renteneintrittsalter Rechner überflüssig ist. Laut DRV ist das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr aktuell so gestaffelt:
Geburtsjahr | Rentenaltererhöhung (in Monaten) | Renteneintrittsalter | Max. Monate für vorzeitigen Rentenbezug | Abschlag bis (in Prozent) |
vor 1947 | 0 | 65 Jahre | 24 | 7,20 |
1947 | 1 | 65 Jahre, 1 Monat | 25 | 7,50 |
1948 | 2 | 65 Jahre, 2 Monate | 26 | 7,80 |
1949 | 3 | 65 Jahre, 3 Monate | 27 | 8,10 |
1950 | 4 | 65 Jahre, 4 Monate | 28 | 8,40 |
1951 | 5 | 65 Jahre, 5 Monate | 29 | 8,70 |
1952 | 6 | 65 Jahre, 6 Monate | 30 | 9,00 |
1953 | 7 | 65 Jahre, 7 Monate | 31 | 9,30 |
1954 | 8 | 65 Jahre, 8 Monate | 32 | 9,60 |
1955 | 9 | 65 Jahre, 9 Monate | 33 | 9,90 |
1956 | 10 | 65 Jahre, 10 Monate | 34 | 10,20 |
1957 | 11 | 65 Jahre, 11 Monate | 35 | 10,50 |
1958 | 12 | 66 Jahre | 36 | 10,80 |
1959 | 14 | 66 Jahre, 2 Monate | 38 | 11,40 |
1960 | 16 | 66 Jahre, 4 Monate | 40 | 12,00 |
1961 | 18 | 66 Jahre, 6 Monate | 42 | 12,60 |
1962 | 20 | 66 Jahre, 8 Monate | 44 | 13,20 |
1963 | 22 | 66 Jahre, 10 Monate | 46 | 13,80 |
ab 1964 | 24 | 67 Jahre | 48 | 14,40 |
Quick-Info
Falls du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, aber trotzdem versicherungspflichtig weiterarbeiten kannst und möchtest, wird das pro Monat mit 0,5 Prozent Zuschlag auf die Rente belohnt. Da du weiterhin in die DRV einzahlst, solange du noch arbeitest, erhältst du auch deswegen am Ende eine höhere Rente. Verschiebst du den Rentenbeginn um ein Jahr, erhöht sich die Altersrente also bereits um sechs Prozent – und um die weiter gezahlten Beiträge.
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Abschlagsfrei in Rente?
Die Frage der Abschlagsfreiheit kommt ins Spiel, wenn du überlegst, vorzeitig in Rente zu gehen, also bevor du das für dich geltende gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hast. Diese Möglichkeit steht zwar theoretisch ab 63 Jahren allen frei, die insgesamt mindestens 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung vorweisen können. Aber die Rente der DRV wird in diesem Fall gekürzt – für jeden vorzeitigen Monat bekommst du 0,3 Prozent weniger.
Wer 1964 geboren ist, 35 Beitragsjahre vorweist und 2027 mit 63 Jahren in Rente geht, verliert also ganze 14,4 Prozent – und den Gegenwert der nicht getätigten Beiträge. Diese Verringerung lässt sich durch das Zahlen höherer Beiträge ausgleichen. Wie viel mehr zu zahlen ist, lässt sich bei der DRV erfragen. Falls du erst in Rente gehst, wenn du dein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hast, bekommst du deine volle gesetzliche Rente abschlagsfrei ausgezahlt.
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45 Jahre versichert
Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die eine sogenannte Wartezeit von mindestens 45 Jahren vorweisen können. Sie gelten als besonders langjährig Versicherte und können aktuell bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen – je nach Jahrgang sogar früher.
Dabei müssen sie nicht in allen Jahren der 45-jährigen Wartezeit selbst in die Rentenversicherung einzahlen: Die Pflichtbeiträge übernimmt zum Teil der Staat, etwa bei Kindererziehungszeiten. Zur Ermittlung der Wartezeit werden unter anderem folgende Zeiten herangezogen:
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen wegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilig auch bei Minijobs)
- Zeiten für die nicht gewerbsmäßige Pflege von Angehörigen
- Zeiten für Wehr- oder Zivildienst
- Zeiten für Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld I
- Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, sofern außerdem mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden
Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings zum Beispiel die Zeit eines Studiums oder des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II.
Das Renteneintrittsalter erhöht sich auch in diesem Fall schrittweise auf 65 Jahre: Wer zum Beispiel im Jahr 1952 oder früher geboren wurde, konnte bei 45 Jahren Wartezeit schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle folgenden Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter pro Jahr um zwei Monate bis zum Jahrgang 1964 (und allen späteren), die mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können.
Better safe than sorry
Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre Wartezeit angesammelt hat, kann aktuell in diesem Alter abschlagsfrei in Rente gehen:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre 2 Monate |
1960 | 64 Jahre 4 Monate |
1961 | 64 Jahre 6 Monate |
1962 | 64 Jahre 8 Monate |
1963 | 64 Jahre 10 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Good to know
Rente für Menschen mit Schwerbehinderung
Auch Menschen mit Schwerbehinderung ab Jahrgang 1964 können abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen, sofern die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn anerkannt ist. Nachweisen können sie das über einen Schwerbehindertenausweis oder einen Leistungsbescheid des Versorgungsamts. Als schwerbehindert gelten Menschen, deren Behinderungsgrad 50 oder mehr beträgt.
Eine Voraussetzung für die abschlagsfreie Rente ist auch für Menschen mit Schwerbehinderung eine bestimmte Dauer der Versicherungszeit (Wartezeit) – in diesem Fall mindestens 35 Jahre.
Wichtig: Hier geht es um die reguläre Altersrente. Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat eventuell schon vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente.
Tabelle: Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung
Auch bei Menschen mit Schwerbehinderung gibt es eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters, sodass sie früher ohne Abschläge in Rente gehen können, wenn sie vor 1964 geboren wurden. Aktuell sieht es so aus:
Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
1955 | 63 Jahre 9 Monate |
1956 | 63 Jahre 10 monate |
1957 | 63 Jahre 11 Moante |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre 2 Moante |
1960 | 64 Jahre 4 Monate |
1961 | 64 Jahre 6 Monate |
1962 | 64 Jahre 8 Monate |
1963 | 64 Jahre 10 Monate |
Ab 1946 | 65 Jahre |
Wer kann wann in Rente gehen?
Für alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, gilt grundsätzlich: Das reguläre Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre, besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versicherungsjahren) und Menschen mit Schwerbehinderung können mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer vor 1964 geboren ist, kann je nach Jahrgang früher in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist nach 35 Jahren Versicherungszeit ab einem Alter von 63 Jahren möglich – aber mit Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat, der vor dem Erreichen des regulären Alters liegt.
Wer sind die Boomer?
Als Boomer-Generation wurden die Geburtenjahrgänge der Nachkriegszeit zwischen 1955 und 1965 bezeichnet. Sie sind faktisch ein Ergebnis des wirtschaftlichen Aufschwungs, der nach den Mangeljahren des Zweiten Weltkrieges und den ersten Jahren danach auch wieder eine gewisse Leichtigkeit in das Leben brachte, Zeit für Familiengründung.
Die folgende Grafik zeigt sehr schön die Geburtenentwicklung dieser Jahre:
Quelle: wikipedia.de
Und diese Grafik untermauert auch die Befürchtungen der Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren.
Nachwachsende Generationen können die Boomer nicht ersetzen
Das kleine Geburtenhoch zwischen 2010 und 2020 kann die Zahl der künftigen Rentner kaum kompensieren. Mitarbeitende von Destatis, das Kürzel für das Statistische Bundesamt, haben die Altersgruppen im Jahr 2022 nach prozentualer Teilnahme am Erwerbsleben im Jahr 2021 rückwirkend aufgeschlüsselt. Die Zahlen sind ernüchternd, wenn man das Wort „Fachkräftemangel“ im Hinterkopf hat.
Grundlage für die Analyse waren Altersgruppen in Fünfjahres-Blöcken zwischen 15 Jahren und 75 Jahren. Die Teilnahme am Erwerbsleben lag bei den 60- bis 64-Jährigen bei 63,6 Prozent. Hier macht sich schon die vorgezogene Altersrente bemerkbar. Im Vergleich dazu lag die Erwerbsquote der 50- bis 59-Jährigen im Jahr 2021 noch bei 86 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt, gingen 11,3 Millionen Menschen dieser Altersgruppe einer beruflichen Tätigkeit nach.
Bei der Interpretation der nächsten beiden Altersgruppen, den 40- bis 49-Jährigen, zeigt sich der kritische Punkt. Prozentual sind sie zwar mit 89 Prozent ihrer Altersgruppe am stärksten vertreten, in absoluten Zahlen sind es allerdings nur noch 8,9 Millionen. Das sind immerhin 2,4 Millionen Erwerbstätige weniger. Der kurze Anstieg der Geburtenzahlen zwischen 1985 und 1990 kann das nicht kompensieren.
Es fehlen jetzt noch die beiden jüngsten Altersgruppen der 15- bis 25-Jährigen. Die Zahlen werden in diesem Zusammenhang etwas verwässert, da einige eine ausschließlich schulische oder universitäre Ausbildung absolvieren, andere im Rahmen des dualen Systems zwar für den Arbeitsmarkt erfasst sind, aber eben auch noch studieren.
Die Gruppe der 15- bis 19-Jährigen wies im Jahr 2021 einen Anteil von 29 Prozent an Erwerbstätigen aus, während 67 Prozent ausschließlich in der Ausbildung oder der Bildung erfasst waren. In der folgenden Altersgruppe zwischen 20 und 24 Jahren bietet sich ein genau umgekehrtes Bild. Rund 71 Prozent waren für den Arbeitsmarkt verfügbar, während sich 21 Prozent noch in der Ausbildung befanden.
Erschreckend sind jedoch die absoluten Zahlen bezogen auf den Arbeitsmarkt. Wären in beiden Altersgruppen alle Ausbildungen abgeschlossen und eine Teilhabe am Erwerbsleben möglich, stünden als potenzielle Erwerbstätige gerade einmal noch 8,4 Millionen Menschen zur Verfügung.
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Frauen könnten Lücken nur bedingt füllen
Der Anteil der Frauen am Erwerbsleben fällt deutlich geringer aus. In der Gruppe zwischen 30 und 39 Jahren lag der Anteil der weiblichen Erwerbstätigen im Jahr 2021 deutlich mit elf Prozent unter den männlichen Berufstätigen. Bei den 40- bis 65-Jährigen lag der Unterschied bei durchschnittlich leicht über acht Prozent.
Im Jahr 2021 betrug die Erwerbslosenquote über alle Altersgruppen hinweg 3,6 Prozent.
Das deutsche Renteneintrittsalter im europäischen Vergleich
Doch wie steht es mit dem Renteneintrittsalter von Deutschland im Vergleich zu Europa? Die EU hat zwar vieles harmonisiert, was die Rentensysteme angeht, jedoch liegen zwischen den Mitgliedstaaten einige Unterschiede bezüglich der Renten. In Österreich beispielsweise sind alle Berufstätigen, gleich, ob Beamte, Angestellte oder Selbstständige, pflichtversichert. Gleiches gilt in Italien.
Rentenbeginn
Abgesehen vom unterschiedlichen Rentenniveau in Relation zum Durchschnittseinkommen finden sich auch Unterschiede zum frühestmöglichen Rentenbeginn:
Die OECD Europa in Bezug auf gesetzliches Renteneintrittsalter vs. tatsächliches Renteneintrittsalter für das Jahr 2023. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle aufgezeigt:
Land | Gesetzliches Renteneintrittsalter | Tatsächliches Renteneintrittsalter (Männer/Frauen) |
---|---|---|
Island | 67 Jahre | 66/63,5 Jahre |
Norwegen | 67 Jahre | 64,9/63,1 Jahre |
Niederlande | 66,3 Jahre | 63,9/62,8 Jahre |
Vereinigtes Königreich | 66 Jahre | 63,7/63,2 Jahre |
Irland | 66 Jahre | 63,6/63,8 Jahre |
Deutschland | 65,7 Jahre | 63,1/63,2 Jahre |
Dänemark | 65,5 Jahre | 63,8/63,5 Jahre |
Portugal | 65,3 Jahre | 64,9/63,3 Jahre |
Schweden | 65 Jahre | 65,8/64,9 Jahre |
Schweiz | 65 Jahre | 65,4/64,1 Jahre |
Finnland | 65 Jahre | 63/63,6 Jahre |
Polen | 65 Jahre | 62,2/60,1 Jahre |
Österreich | 65 Jahre | 62/60,7 Jahre |
Spanien | 65 Jahre | 61/60,4 Jahre |
Belgien | 65 Jahre | 60,9/60,1 Jahre |
Ungarn | 64,5 Jahre | 62,1/59,7 Jahre |
Frankreich | 64,5 Jahre | 60,4/60,9 Jahre |
Litauen | 64 Jahre | 63,4/63 Jahre |
Lettland | 63,8 Jahre | 66,3/64,5 Jahre |
Estland | 63,8 Jahre | 64,1/65,4 Jahre |
Tschechien | 63,7 Jahre | 63,1/61,5 Jahre |
Slowakei | 62,8 Jahre | 60,2/59,8 Jahre |
Italien | 62 Jahre | 62,3/61,3 Jahre |
Luxemburg | 62 Jahre | 59,2/60,1 Jahre |
Slowenien | 62 Jahre | 61,5/60,5 Jahre |
Griechenland | 62 Jahre | 60,9/58,1 Jahre |
Türkei | 52 Jahre | 60,7/59,3 Jahre |
Wie in Deutschland unterscheiden viele Staaten nicht beim gesetzlichen Renteneintrittsalter zwischen Frauen und Männern. Allerdings wird aus der Tabelle ersichtlich, dass es beim tatsächlichen Renteneintritt deutlich größere geschlechtsspezifische Lücken gibt als in der Bundesrepublik.
Rentenhöhe
Auch wenn beispielsweise Italien deutlich früher in Rente gehen kann als Deutschland, fällt die italienische Rente am Ende höher aus. Das Lohnniveau in Italien liegt bei rund 70 Prozent des deutschen Einkommens. Das Rentenniveau liegt jedoch bei ca. 82 Prozent des Einkommens.
In vereinfachten Zahlen ausgedrückt, erhalten deutsche Versicherte bei einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro eine Rente von 530 Euro. Auf Italien heruntergebrochen wäre ein Lohn 700 Euro, die Rente jedoch 574 Euro (82 Prozent von 700 Euro). Folgende Grafik zeigt die Höhe der Rente, prozentual zum nationalen Einkommen:
Ein Grund für die unterschiedliche Rente ist, dass andere Länder ihre wirtschaftlichen Ressourcen anders einsetzen als Deutschland. Italien beispielsweise gibt rund 30 Prozent mehr staatliche Gelder (15,9 Prozent des BIP) für die Rentenzahlungen aus als die Bundesrepublik (10,4 Prozent).
Welche Vorteile bieten die unterschiedlichen Rentensysteme?
Bleibt man beim Beispiel Italien, so stellt man fest, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sich dort auf 30 Prozent des Bruttoeinkommens beläuft. Davon trägt der Arbeitgeber 20 Prozent, der Arbeitnehmer 10 Prozent. Selbstständige kommen in voller Höhe dafür auf. Die Einbindung aller Berufsgruppen führt, wie in Österreich, zu einem deutlich höheren Beitragsaufkommen, was sich wiederum in der höheren Rentenleistung niederschlägt.
Welche Nachteile finden sich beim Renteneintrittsalter in anderen Ländern?
Nicht nur in Deutschland, auch in anderen europäischen Ländern macht sich die Umkehr der Alterspyramide bemerkbar: rückläufige Geburtenzahlen. Zusätzlich wollen inzwischen viele Rentner:innen ihren Ruhestand im Ausland ausleben, was zu einer kaum zu bewältigenden finanziellen Belastung der Rentensysteme führt (Stand Herbst 2023).
Checkliste für künftige Rentner:innen
Es ist unstrittig, dass die meisten berufstätigen Menschen davon träumen, so früh wie möglich der Arbeitswelt den Rücken zu kehren. Dieser Schritt setzt aber eine solide Planung und Vorbereitung voraus, wenn die Rente eine angemessene Höhe haben sollte.
Für eine Planung, die unschöne Überraschungen und Aufstockung in der Altersarmut vermeidet, bietet sich folgendes Vorgehen an:
Schritt 1: Rentenhochabrechnung vornehmen
Dies ist bei Verbraucherorganisationen oder Rentenberater:innen möglich. Versicherungsvertreter:innen bieten eine Rentenhochabrechnung ebenfalls an.
Schritt 2: Identifizierung der Rentenlücke
Die Rentenlücke ist der tatsächliche finanzielle Bedarf abzüglich der zu erwartenden gesetzlichen Rente.
Schritt 3: Strategien zum Kapitalaufbau prüfen
Die Strategien lassen sich anhand des eigenen Chance-Risikoprofils ableiten.
Schritt 4: Umsetzung
Je früher der Ansparvorgang beginnt, desto niedriger ist der finanzielle Aufwand. Dazu ein Beispiel für das Sparziel von 250.000 Euro bei einer angenommenen durchschnittlichen Verzinsung von fünf Prozent pro Jahr:
Laufzeit | monatlicher Aufwand |
---|---|
30 Jahre | 305,30 Euro |
25 Jahre | 425,00 Euro |
20 Jahre | 613,44 Euro |
15 Jahre | 940,01 Euro |
Tipps zur finanziellen Planung für den Ruhestand
Eine weitere essenzielle Thematik ist die Höhe der Rente. Folgende Grafik des Bund-Länder-Demografieportals zeigt die Zahlen zur Rentenhöhe:
Unstrittig ist, dass die gesetzliche Rente nur eine Basisabsicherung darstellt. Selbst die Deutsche Rentenversicherung weist in den Renteninformationen darauf hin, dass die Versicherten eine zusätzliche Vorsorge betreiben sollten. Als Möglichkeit kommen im Grunde alle Sparformen in Betracht. Der Gesetzgeber fördert durch Steuervorteile oder Zulagen die
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
Good to know
Die Stiftung Warentest hat darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Rente aufgrund ihrer Garantieleistung und jährlichen Anpassung auch als zusätzliche Altersvorsorge gegen Einmalbeiträge unterschätzt wird. Ein sinnvolles Konstrukt ist beispielsweise ein Aktieninvestment, dessen Kursgewinne immer wieder abgeschöpft und als Einmalzahlung in die DRV eingezahlt werden.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch Aktiensparpläne zu den Top-Lösungen beim langfristigen Vermögensaufbau zählen. Für Aktien gilt trotz aller Rückschläge, dass es langfristig nur nach oben geht:
Ein anderer, ebenfalls inflationssicherer Weg zur ergänzenden Altersvorsorge, ist ein Investment in Immobilien. Passend zum Renteneintrittsalter entschuldet, bietet sie dir ein langfristiges, inflationsgeschütztes zusätzliches Alterseinkommen.
Quick Tipp
Quick- Tipp: Für welche Anlageform du dich auch entscheidest, höre niemals auf den Anbieter, nutze vor der Entscheidung immer die Unterstützung neutraler Berater:innen, beispielsweise Verbraucherzentralen, Steuerberater:innen oder Honorarberater:innen.
Ob eine dieser Varianten für dich infrage kommt, solltest du jedoch individuell mit einem:einer Rentenberater:in oder Steuerberater:in abklären. Der steuerlichen Förderung während der Ansparphase steht nämlich die Besteuerung bei Rentenbezug gegenüber. Mitglieder der Ersatzkassen müssen beispielsweise auf die Betriebsrente auch noch Krankenkassenbeiträge entrichten. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.