- Renteneintrittsalter: Das musst du wissen
- Wer ist von der Rente mit 67 ausgenommen?
- Dank Abschlägen mit 63 vorzeitig in Rente
- Rente mit 63 ist theoretisch für alle möglich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Renteneintrittsalter: Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter wird bis Ende 2023 auf 67 Jahre angehoben. Für Personen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.
- Ausnahmen von der Rente mit 67: Personengruppen wie langjährig Versicherte (mit mindestens 45 Beitragsjahren), Schwerbehinderte und unter Tage beschäftigte Bergleute können früher in Rente gehen.
- Vorzeitige Rente mit Abschlägen: Mit mindestens 35 Beitragsjahren kannst Du vorzeitig in Rente gehen, musst jedoch Abschläge hinnehmen. Die Höhe der Abschläge hängt davon ab, wie viele Monate Du vor dem regulären Rentenbeginn in Rente gehst.
- Rentenantragstellung: Stelle Deinen Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Das kann bequem per Onlineformular erfolgen.
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Renteneintrittsalter: Das musst du wissen
Bis Ende 2023 wird die Altersgrenze für den abschlagsfreien Renteneintritt stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Dadurch wurde festgelegt: Wer 1964 oder später geboren ist, kann regulär mit 67 Jahren in Rente gehen. Die Jahrgänge 1963 und früher müssen aber nicht bis zum 67. Lebensjahr warten: Für sie ist die reguläre Rente bereits eher möglich, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.
Geburtsjahr | Alter |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 67 Jahre |
Das bedeutet, wenn du 1959 geboren bist, musst du nicht bis zu deinem 67. Geburtstag warten, um in Rente gehen zu dürfen – du kannst bereits zehn Monate eher, im Alter von 66 Jahren und zwei Monaten, in Rente gehen.
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Rentenreform 2014
Im Rahmen der Rentenreform 2014 wurde aufgrund der steigenden Lebenserwartung das reguläre Renteneintrittsalter von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge vor 1952 bedeutete das keine Änderung. Für die ab Januar 1952 Geborenen wurde die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise erhöht, bis mit Jahrgang 1964 aufwärts die nun gültige Grenze von 67 Jahren erreicht war. Sichere deine Reisen mit einer Reiseversicherung, die zu dir passt.
Verschiebung bei Renteneintrittsalter nicht nur durch Rentenreform
Die Zahl der Personen, die erst mit fortgeschrittenerem Alter in Rente gehen, ist nicht nur, aber in erster Linie, durch die Rentenreform angestiegen. Finanzielle Engpässe bei den Senior:innen sind eine andere Ursache. Schon seit den 90er-Jahren zeigt sich ein Trend zu einem späteren Renteneintrittsalter. Während viele Rentenberechtigte bis zum Jahr 2000 trotz Abschlägen bereits mit 60 Jahren in den Ruhestand gingen, hat sich der Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 drastisch auf das Alter von 65 Jahren verschoben.
Wie die Grafik auch zeigt, hat sich die Rente mit 63 Jahren als Konsequenz aus der Rentenreform neben der Rente mit 65 Jahren als bevorzugtes Rentenbeginnalter etabliert. Das geschah, obwohl der frühestmögliche Rentenbeginn im Zuge der Rentenreform schrittweise angehoben wurde. Der Einstieg in die Rente mit 61 oder 62 Jahren spielte nur eine geringfügige Rolle, wobei zwischen den Jahren 2005 (Beginn der Rentenreform) und 2012 (deutlicher Anstieg des möglichen Rentenbeginnalters) signifikant ansteigende Zahlen in dieser Altersgruppe zu verzeichnen waren.
Wer ist von der Rente mit 67 ausgenommen?
Es gibt einige Personengruppen, die nicht bis zum 67. Lebensjahr warten müssen, um in Rente zu gehen. Dazu zählen alle, die bereits 45 Jahre oder länger in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Schwerbehinderte sowie langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Arbeitnehmer:innen, die seit 45 Jahren oder länger in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ohne Abzüge zwei Jahre vor ihrem geburtsjahrbedingten regulären Renteneintritt in Rente gehen. Für nach 1964 Geborene mit über 45 Rentenversicherungsjahren bedeutet das also, dass sie statt mit 67 Jahren die Rente bereits mit 65 Jahren beziehen können. Bist du 1959 geboren, kannst du als besonders langjährig Versicherte:r hingegen mit 64 Jahren und 2 Monaten in Rente gehen.
Die Tabelle zeigt, ab welchem Alter die vorgezogene Rente für welchen Jahrgang der besonders langjährig Versicherten möglich ist.
Geburtsjahr | Alter |
1957 | 63 Jahre und 11 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Renteneintritt mit Schwerbehinderung
Nach 1964 geborene Personen, bei denen zum Rentenbeginn eine mindestens 50-prozentige Schwerbehinderung vorliegt, können bereits mit Vollendung des 65. Lebensjahrs abzugsfrei in Rente gehen. Älteren Jahrgängen ist ein früherer Rentenbeginn möglich, wie die Tabelle zeigt. Mit Jahrgang 1959 ist die abschlagsfreie Rente bei Schwerbehinderung ab 64 Jahren und zwei Monaten möglich.
Geburtsjahr | Alter |
1959 | 64 Jahre und 2 Monate |
1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
1961 | 64 Jahre und 6 Monate |
1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Frühere Rente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Wenn du im Bergbau beschäftigt bist, gelten für dich besondere Regelungen, da der Bergbau mit besonderen Risiken und Belastungen verbunden ist. Die Wartezeit bis zum Anspruch auf Altersrente beträgt nur 25 Jahre, sofern du diese Zeit mit einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hast. Zudem kannst du bereits mit 62 Jahren regulär und ohne Abzüge in Rente gehen – den Jahrgängen 1961 bis 1963 ist sogar ein noch früherer Rentenbeginn möglich.
Geburtsjahr | Alter |
1961 | 61 Jahre und 6 Monate |
1962 | 61 Jahre und 8 Monate |
1963 | 61 Jahre und 10 Monate |
Ab 1964 | 62 Jahre |
Good to know
Rente mit 63: neue Regeln
Sobald du 35 Jahre die Rentenversicherung eingezahlt hast, giltst du als langjährig versichert. Ab diesem Moment kannst du vor deinem regulären Renteneintrittsalter in vorgezogene Altersrente gehen, die auch als Frührente bekannt ist – allerdings musst du dafür Abzüge, sogenannte Abschläge, hinnehmen.
Um 0,3 Prozent wird deine Rente für jeden Monat gekürzt, der dir zu deinem regulären Rentenbeginn fehlt. Diese Kürzung bleibt für deine gesamte Rentendauer bestehen. Dabei darf die Rente jedoch insgesamt um höchstens 14,4 Prozent sinken – um mehr als vier Jahre darfst du deinen Renteneintritt also nicht vorziehen.
Das bedeutet, alle ab 1964 Geborenen können nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Frührente gehen – mit Abschlägen in Höhe von 14,4 Prozent. Ein anderes Beispiel: Die Rente mit 63 ist für Jahrgang 1959 zwar möglich, aber nur mit Abschlägen in Höhe von 11,4 Prozent – durch die drei Jahre und zwei Monate verfrühten Rentenbeginns.
Um Rente beantragen zu können, musst du eine bestimmte Zeit in der Rentenversicherung versichert gewesen sein. Je nach Rentenart beträgt diese Wartezeit fünf, 15, 20, 35 oder 45 Jahre. In dieser sogenannten Wartezeit zahlst du beispielsweise über dein Gehalt aus einer angestellten oder selbstständigen Tätigkeit Beiträge in die Versicherung ein. Aber auch anderes wird berücksichtigt, beispielsweise:
- Erziehungszeiten für Kinder unter zwei bzw. drei Lebensjahren
- Nicht erwerbstätige häusliche Pflege
- Zeiten aus einem Rentensplitting im Rahmen der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Freiwillige Beitragszahlungen
Für die Wartezeit von 35 Jahren, die du für einen vorzeitigen Rentenanspruch erfüllen musst, können auch manche beitragsfreien Zeiten für die Wartezeit und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Diese sogenannten Anrechnungszeiten beinhalten
- Schul- und Hochschulbesuch für bis zu acht Jahre nach dem 17. Lebensjahr
- Schwangerschaft
- Mutterschaft
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitslosigkeit.
Tatsächliches Rentenalter vs. gesetzliches Rentenalter
Tatsächliches Rentenalter vs gesetzliches Rentenalter Die aufgezeigten Ausnahmen und Optionen zum vorzeitigen Rentenbeginn werfen natürlich die Frage auf, ob es denn Abweichungen zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Rentenalter gibt. Sind Menschen bereit, auf Teile der Rente aufgrund der Abschläge zu verzichten, um damit länger im Ruhestand leben zu können? Die Antwort auf die Frage lautet ja. Eine Grafik des Bund-Länder Demografie Portals zeigt die Abweichung:
Quick-Info
Der typische Frührentner zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Männlich
- Facharbeiter
- Regional in Ostdeutschland zugeordnet
- 45 Beitragsjahre
- Durchschnittliches Nettoeinkommen zwischen 20.000 Euro und 26.000 Euro im Jahr
- Relativ hoher Rentenanspruch und betriebliche Altersvorsorge oder eigene Ersparnisse.
- Keine akademische Ausbildung
Wie beeinflussen frühere Renteneintritte das Rentensystem?
Wer in Rente geht, bezieht Geld und zahlt nichts in die Rentenversicherung ein. Durch den demographischen Wandel fehlen also finanzielle Mittel. Die Lücke wird größer und muss entweder durch Beitragserhöhungen oder durch Steuerzuschüsse geschlossen werden.
Sowohl viele Frührenteneintritte als auch Frührentenbezieher:innen, die viel verdienen, werden dem Rentensystem zum Problem:
- Je mehr Rentner:innen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, desto größer wird die Lücke.
- Je höher das Einkommen der Frührentner:innen ist, desto größer wird die Lücke, denn diese Frührentner:innen haben auch einen überdurchschnittlichen Rentenanspruch inne.
Wie wirkt sich der demographische Wandel auf das Renteneintrittsalter aus?
Das Bund Länder Demographieportal liefert eine Grafik, die den demographischen Wandel aufzeigt:
Auf die Relation zwischen Beitragszahler:innen und Rentenbezieher:innen wirkt sich die demografische Entwicklung folgendermaßen aus:
Die Konsequenz, die sich aufgrund der Prognose aus der ersten Grafik langfristig abzeichnet, liegt auf der Hand: Das Rentensystem in seiner heutigen Form wird kollabieren.
Mögliche zukünftige Reformen des Rentensystems und deren Auswirkungen
Die gesetzliche Rente ist die Dauerbaustelle aller Regierungen. Die Lösungssuche wird mit jeder neuen Legislaturperiode an die neuen Amtsinhaber:innen übergeben. Welche Reformmöglichkeiten könnte es geben?
- Deckungsstockverfahren: Komplette Umstellung vom Umlageverfahren auf das Deckungsstockverfahren analog zu privaten Versicherungen. Die Beitragszahler von heute finanzieren nicht mehr die Rentner:innen, sondern bauen sich einen eigenen Deckungsstock auf. Wie allerdings die Dauer bis zur endgültigen Umstellung finanziert werden soll, bleibt fraglich. Das Deckungsstockverfahren hätte den Vorteil, dass jedes Mitglied für sich selbst verantwortlich ist und keine anderen Menschen mitfinanziert.
- Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV): nach schweizerischem Vorbild als Schwerpunkt der Altersversorgung. Das schweizerische Altersvorsorgesystem zeichnet sich durch bestimmte Merkmale aus, die es von anderen Ländern unterscheiden:
- Drei-Säulen-Modell: Das schweizerische Altersvorsorgesystem basiert auf einem Drei-Säulen-Modell. Die erste Säule umfasst die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die zweite Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (Pensionskassen), und die dritte Säule besteht aus individuellen Vorsorgeplänen (Säule 3a und 3b).
- Obligatorische berufliche Vorsorge: In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer:innen eine berufliche Vorsorge in Form von Pensionskassen anzubieten. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern gemeinsam finanziert.
- Private Altersvorsorge: Die schweizerische Altersvorsorge ermutigt die Bürger:innen auch zur individuellen privaten Vorsorge, um ihre Einkommenslücke im Alter zu schließen. Dies geschieht durch steuerlich begünstigte Vorsorgepläne der Säule 3a und 3b.
- Aktienbasierter Pensionsfonds: In einem solchen Modell werden Pensionsfonds eingesetzt, um die Altersvorsorge der Bevölkerung zu finanzieren, und diese Fonds investieren einen erheblichen Teil ihrer Mittel in Aktien und andere Wertpapiere. In vielen skandinavischen Ländern ist ein solches System bereits etabliert.
Alle drei Lösungsansätze bedeuten aber eine langfristige Planung, da die Ergebnisse nicht direkt vorliegen.
Um die Liquidität zu erhöhen, müsste zunächst trotzdem ein drastischer Anstieg der Beitragszahlungen bei gleichzeitigem Einfrieren der Höhe Rentenbezüge vorgenommen werden.
Persönliche Finanzplanung
Die Frage des vorzeitigen Ruhestands ist für viele Menschen von großem Interesse, insbesondere wenn sie die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. Doch dabei ist zu bedenken, dass ein vorzeitiger Ruhestand oft mit einer dauerhaften Rentenkürzung einhergeht. Um sich auf diesen Lebensabschnitt angemessen vorzubereiten, ist eine sorgfältige Finanzplanung unerlässlich.
Die Hilfe von Rentenberater:innen oder Verbraucherberatungsstellen bei der Ermittlung der Rentenlücke und der erforderlichen finanziellen Mittel wird erläutert. Zudem wird betrachtet, wie persönliche Aktivitäten und individuelle Bedürfnisse die Lebenshaltungskosten beeinflussen und wie Strategien entwickelt werden können, um die finanzielle Lücke zwischen den vorhandenen Ressourcen und den zukünftigen Bedürfnissen zu schließen.
Strategien für eine effektive Altersvorsorge
Generell stehen für eine zusätzliche Altersvorsorge zwei Optionen zur Verfügung:
- Private Altersvorsorge inklusive staatlich geförderter Sparformen
- Betriebliche Altersvorsorge, arbeitgeber-, arbeitnehmer- oder misch- finanziert
Wie effizient oder effektiv die Altersvorsorge ist, hängt von der Ausgestaltung ab.
Über Jahrzehnte hinweg war die klassische Kapitallebensversicherung die üblichste Methode für eine private Altersvorsorge. Stabilität und feste Verzinsung waren vielen Menschen wichtig, untermauert durch die Garantieverzinsung. Diese ist jedoch inzwischen hinfällig. Auch Niedrigzinsen erschweren diese Planung.
Aktien oder Immobilien hingegen sind zeitlosere Versicherungen. Beide Anlageprodukte sind inflationsresistent und haben im Vergleich zu Anleihen oder Festgeldern in den letzten Jahren solide Wertzuwächse verzeichnet, wie folgende Grafik zeigt:
Dieser Renditevergleich deckt die Dauer von 120 Jahren ab. Aktien- oder fondsbasierte Lösungen gibt es nicht nur für klassisch private Ansparmöglichkeiten, sondern auch für die staatlich geförderten Modelle und in der betrieblichen Altersvorsorge.
Betrachtung privater versus betrieblicher Altersvorsorge
Sowohl bei der privaten als auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen unterschiedliche Varianten unterschieden werden. Diese weichen sowohl in der steuerlichen Handhabung während der Ansparphase, als auch während der Leistungsphase ab. Das Thema Hinterbliebenenabsicherung spielt ebenfalls eine Rolle.
Wir möchten an dieser Stelle das Fazit zu dem Vergleich vorwegnehmen. Die Entscheidung für oder gegen eine Option sollte immer folgendes berücksichtigen:
- die Flexibilität der Anlageform
- die Renditechancen
- steuerliche Vor- und Nachteile während der Ansparphase
- steuerliche Auswirkung in der Rentenbezugsphase
Steuerliche Anreize während der Ansparphase sind verlockend, können sich in der Bezugsphase aber als Bumerang herausstellen.
Private Vorsorge
Die einfachste Variante der Altersvorsorge ist der eigeninitiativ aufgebaute Sparvorgang. Künftige Rentner:innen besparen während ihres Arbeitslebens einen Fonds-, ETF- oder Aktiensparplan, sparen auf einem Tagesgeldkonto oder erwerben eine fremd vermietete Immobilie. Die Wertpapiersparpläne wachsen und gedeihen, und sind während der Ansparphase bezüglich der Kursgewinne steuerneutral. Die Ausschüttungen thesaurierender Fonds können während der Laufzeit versteuert werden. Die Steuerbescheide müssen aber aufgehoben werden, um zu vermeiden, dass mit Verkauf von Anteilen erneut eine Besteuerung der wieder angelegten Ausschüttungen erfolgt. Erst wenn Papiere sukzessive verkauft werden, fallen die 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kursgewinne an (Stand 2023).
Fremd vermietete Immobilien wirken sich dagegen schon während der „Ansparphase“ steuerlich aus. Den Mieteinnahmen stehen die Werbungskosten, unter anderem Schuldzinsen und Abschreibung, gegenüber. Überwiegen die Aufwendungen die Einnahmen, führt das während der Finanzierungsdauer zu einer Steuerminderung auf die anderen Einkunftsarten.
Wer sich für staatlich geförderte private Altersvorsorgelösungen interessiert, befasst sich mit der Riester- und der Rürup-Rente.
Riester-Rente – nicht nur für kinderreiche Familien
Die Riester-Rente gibt es als Rentenversicherung, Wohnriester oder als Fondssparplan. Am rentabelsten gilt aufgrund der Provisionen die Rentenversicherung, unabhängig, ob als klassische Rente oder als fondsgebundene Lösung.
Die staatliche Förderung erfolgt entweder über eine Zulage oder über steuerliche Vorteile. Welche Variante sinnvoller ist, entscheidet das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung.
Die volle Förderung erhält, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro im Jahr, anspart.
Die Förderung beträgt:
- 175 Euro pro Person
- 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr)
Die Besteuerung der Riester-Rente erfolgt bei Rentenbezug gemäß dem persönlichen Steuersatz. Für Wohnriester dient ein fiktives Förderkonto als Besteuerungsgrundlage. Eine Kapitalentnahme bei Rentenbeginn ist bis zu einer Höhe von 30 Prozent des angesparten Kapitals möglich.
Rürup-Rente – enge Grenzen bei der Verwendung
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um das privatrechtliche Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rürup- oder auch Basisrente darf nicht gekündigt, verschenkt oder beliehen werden.
Der steuerlich relevante Beitrag ist auf 26.528 Euro pro Beitragszahler:in maximiert (Stand 2023). Für Arbeitnehmer:innen gilt die Kürzung um die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge erfolgt bis zum Jahr 2040 stufenweise wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab dann sind die Beiträge in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
Bei Rentenbezug gilt hinsichtlich der Besteuerung das Gleiche wie für die gesetzliche Altersrente. Das greift sowohl bei der Besteuerung gemäß dem persönlichen Steuersatz als auch der Höhe des steuerpflichtigen Anteils.
Die Rürup-Rente kann sowohl um eine Hinterbliebenenrente als auch um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Das Produkt ist als klassische Rentenversicherung, als fondsgebundene Versicherung oder als Fondssparplan erhältlich.
Betriebliche Altersvorsorge
Im Jahr 2019 bestanden in Deutschland rund 18,2 Millionen Anwartschaften auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese Anwartschaften verteilen sich auf die fünf Durchführungswege
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Unterstützungskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage
Die Direktversicherung (DV) und die Pensionskasse (PK) nahmen dabei mit 9,9 Millionen Anwartschaften den Spitzenplatz ein. Beide Durchführungswege können in einem Atemzug genannt werden, da die Direktversicherung nach Wegfall des Paragraf 40b Einkommensteuergesetz (EStG) analog zur Pensionskasse gemäß Paragraf 3.6 EStG behandelt wird.
Abgesehen von der Pensionszusage, die ausschließlich vom Arbeitgeber getragen wird, können die vier anderen Durchführungswege als Entgeltumwandlung, arbeitgeberfinanzierte oder mischfinanzierte Form genutzt werden.
Bei einer Entgeltumwandlung sparen Arbeitnehmer:innen die Lohnsteuer und Sozialabgaben bis zu einer Beitragshöhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus können sie noch weitere vier Prozent lohnsteuerfrei investieren.
Allen Arbeitnehmer:innen in Deutschland steht das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung zu. Bietet der Arbeitgeber kein Lösungskonzept, haben die Arbeitnehmer:innen das Recht auf eine Direktversicherung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus dazu verpflichtet, den durch die Gehaltsumwandlung eingesparten Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben (bis zu 15 Prozent) in den Vertrag einzuzahlen.
Pensionsfonds sind seit dem Jahr 2005 in Deutschland zugelassen. Sie funktionieren nach angelsächsischem Vorbild auf der Grundlage von Aktieninvestments. Pensionsfonds zeichnen sich gegenüber DV und PK durch eine niedrigere Verwaltungskostenquote aus, die letztendlich den Sparer:innen zugutekommt.
Unterstützungskassen (U-Kassen) spielen eine eher untergeordnete Rolle, da sie nicht pauschalisiert angeboten werden, sondern für die Unternehmen individuell unter Berücksichtigung der gesetzlichen Leitplanken konzipiert werden.
Pensionszusagen finden sich häufig in der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung. Sie bergen für das Unternehmen das Risiko, dass die spätere Versorgung zugesagt wird, nicht die Beitragszahlung. Erreicht die Rückdeckung, beispielsweise durch eine Rentenversicherung, durch schwache Kapitalmärkte nicht die ausreichende Höhe, um die Pensionszusage zu erfüllen, besteht für die Firma eine Nachschusspflicht.
Die betriebliche Altersversorgung ermöglicht in allen Durchführungswegen die Option der Hinterbliebenenversorgung und der Absicherung bei Berufsunfähigkeit.
Die Besteuerung der bAV bei Rentenbezug
Die Rentenzahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt der Besteuerung im Rahmen des persönlichen Steuersatzes. Darüber hinaus müssen Mitglieder der Ersatzkassen auf die Renten auch noch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und zur Pflegeversicherung abführen.
Möglichkeiten und Risiken des vorzeitigen Renteneintritts
Die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts lässt sich schon im Vorfeld ausloten. Wer über die finanziellen Mittel verfügt, um die Rentenkürzung zu kompensieren, tut sich damit weniger schwer als Arbeitnehmer:innen, die jeden Monat rechnen müssen.
Das Risiko des vorzeitigen Renteneintritts begründet sich darin, dass nicht zu 100 Prozent absehbar ist, dass die Rentenleistungen aus gesetzlicher und privater Vorsorge am Ende des Tages auch wirklich ausreichen, um sich die arbeitsfreie Zeit so einzurichten, wie es der Plan war. Unter Umständen macht es mehr Sinn, zwei oder drei Jahre länger zu arbeiten, um dann das Leben wirklich genießen zu können, und nicht nur aus dem Fenster zu schauen.
Dank Abschlägen mit 63 vorzeitig in Rente
Sobald du 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hast, giltst du als langjährig versichert. Ab diesem Moment kannst du vor deinem regulären Renteneintrittsalter in vorgezogene Altersrente gehen, die auch als Frührente bekannt ist – allerdings musst du dafür Abzüge, sogenannte Abschläge, hinnehmen. Um 0,3 Prozent wird deine Rente für jeden Monat gekürzt, der dir zu deinem regulären Rentenbeginn fehlt. Diese Kürzung bleibt für deine gesamte Rentendauer bestehen. Dabei darf die Rente jedoch insgesamt um höchstens 14,4 Prozent sinken – um mehr als vier Jahre darfst du deinen Renteneintritt also nicht vorziehen.
Das bedeutet, alle ab 1964 Geborenen können nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Frührente gehen – mit Abschlägen in Höhe von 14,4 Prozent. Ein anderes Beispiel: Die Rente mit 63 ist für Jahrgang 1959 zwar möglich, aber nur mit Abschlägen in Höhe von 11,4 Prozent durch die drei Jahre und zwei Monate verfrühten Rentenbeginns.
Wartezeit bis zur Rente
- Erziehungszeiten für Kinder unter 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahren
- Nicht erwerbstätige häusliche Pflege
- Zeiten aus einem Rentensplitting im Rahmen der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Freiwillige Beitragszahlungen
Rente mit 63 ist theoretisch für alle möglich
Grundsätzlich können alle mit 63 in Rente gehen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben – allerdings je nach Geburtsjahr mit Rentenabschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Für den Jahrgang 1959 kostet die Rente mit 63 Jahren beispielsweise 11,4 Prozent der Altersrente.
Wer etwas mehr Geduld hat und die 45 Jahre Wartezeit für besonders langjährige Versicherte erfüllt, kann abschlagsfrei zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Mit 64 Jahren und zwei Monaten könnte der Jahrgang 1959 in diesem Fall die volle Rente ausschöpfen.