Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition: Die Kapitalertragssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer, die auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen erhoben wird.
- Abführung: In Deutschland wird die Kapitalertragssteuer automatisch von Banken oder Finanzdienstleistern ans Finanzamt abgeführt.
- Steuerpflicht: Kapitalerträge aus dem Ausland oder noch nicht belastete Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Steuersatz: Kapitalerträge in Deutschland unterliegen einer Steuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- Freibeträge: Seit Januar 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag für Alleinstehende von 1.000 Euro, für Eheleute 2.000 Euro.
- Steuererklärung: Kapitalerträge im Ausland müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Steuerfreiheit: Personen mit niedrigem Einkommen können eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die sie von der Steuer auf Kapitalerträge befreit.
Was ist die Kapitalertragssteuer?
Die Kapitalertragssteuer ist für Sparer:innen und Anleger:innen relevant. Sie ist eine Form der Einkommenssteuer und wird daher im Einkommenssteuergesetz geregelt. Die Kapitalertragssteuer wird auch Kapitalsteuer, KapESt, KESt oder Zinsertragssteuer genannt und auf alle Kapitalerträge aus Geldanlagen erhoben. Zu diesen Kapitalerträgen gehören:
- Zinsen, etwa vom Girokonto, Tagesgeldkonto oder aus Festgeld
- Dividenden
- Gewinne aus Wertpapierverkäufen, darunter Einkünfte aus Zertifikaten
- Gewinne aus Fonds und ETFs
Oft werden die Begriffe Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer synonym verwendet, aber die Kapitalertragssteuer ist lediglich eine Form der Abgeltungssteuer. In Deutschland wird die Abgeltungssteuer automatisch von Banken oder Finanzdienstleistern ans Finanzamt abgeführt. Von der Kapitalertragssteuer spricht der Gesetzgeber, wenn Banken die Steuer nicht automatisch an den Fiskus entrichten.
Kurz erklärt
Wann Kapitalerträge steuerlich angegeben werden müssen
Anleger:innen, die ihr Geld nur in Deutschland anlegen, brauchen die Steuer auf Kapitalerträge in der Regel nicht selbst über die Steuererklärung abführen. Sobald sie aber Kapitalerträge aus dem Ausland erhalten oder Erträge, die noch nicht belastet wurden, müssen sie diese Einnahmen in der Anlage KAP, in der Einkünfte aus Kapitalvermögen abgefragt werden, in der Steuererklärung angeben. Denn von ausländischen Banken werden die deutschen Finanzbehörden nicht automatisch über die Kapitalerträge informiert.
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer?
Kapitalerträge in Deutschland unterliegen einer Steuer von 25 Prozent. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben, sodass sich eine Gesamtsteuerlast von 26,375 Prozent ergibt.
Kirchenmitglieder in Bayern und Baden-Württemberg sind zudem mit 8 Prozent Kirchensteuer belastet, während in den anderen Bundesländern eine Kirchensteuer von 9 Prozent zur Anwendung kommt. Rechtsgrundlagen dieser Besteuerung finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG): Die Kapitalertragsteuer ist in Paragraf 32d und die Einkünfte aus Kapitalvermögen in Paragraf 20 verankert.
Seit Januar 2023 gilt ein Sparerpauschbetrag für Alleinstehende in Höhe von 1.000 Euro, für Eheleute von 2.000 Euro. In Höhe dieses Freibetrags können Anleger:innen jährlich Kapitalerträge steuerfrei ausschöpfen. Erst auf die Erträge, die höher sind als der Sparerpauschbetrag, ist die Kapitalertragssteuer fällig.
Deutsche Banken und Versicherungen übernehmen die Aufgabe, diese Steuern anonym an das zuständige Betriebsfinanzamt abzuführen. Das bedeutet, dass Zinsen, Dividenden und Erträge aus Aktien- sowie Fondsverkäufen bereits pauschal versteuert sind. Viele Anleger:innen sind daher nicht verpflichtet, diese Erträge in ihrer Steuererklärung gesondert aufzuführen.
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Anlage KAP des Steuerformulars erforderlich ist, etwa wenn zu viel gezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden soll.
Eine wichtige Anmerkung: Die vorstehende Regelung bezüglich der Abgeltungssteuer und Freistellungsaufträge gilt lediglich für Erträge aus einem inländischen Depot oder Konto. Bei ausländischen Instituten erfolgt keine automatische Steuerabführung an das deutsche Finanzamt. In Deutschland ansässige Personen, die Kapitalerträge im Ausland erzielen, müssen diese in ihrer Steuererklärung angeben.
Zudem sei zu beachten: Bei ausländischen Aktien oder Fonds kann der jeweilige Staat eine Quellensteuer einbehalten. Deren Höhe variiert je nach Land. In vielen Fällen können jedoch 15 Prozentpunkte der ausländischen Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden. Eine eventuelle Erstattung des Differenzbetrags durch das betreffende Ausland ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Quick-Info
Steuerfrei oder kleinerer Steuersatz
Personen mit einem niedrigen Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag von Stand 2024 11.604 Euro im Jahr liegt, können bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, eine sogenannte NV-Bescheinigung, beantragen. Diese befreit von der Steuer auf Kapitalerträge. Für Verheiratete gilt ein Grundfreibetrag von derzeit 23.208 Euro. Freistellungsaufträge stellen und gleichzeitig eine NV-Bescheinigung beantragen, funktioniert nicht.
Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann der Kapitalsteuersatz darauf angepasst werden. Dazu müssen Anleger:innen in der Steuererklärung in der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen. Das ist ein Verfahren, bei dem das Finanzamt für die Antragstellenden den steuerlich günstigsten Fall ermittelt.
Wer aktiv Kapitalertragssteuern zahlen muss
Die meisten Anleger:innen müssen in ihrer Steuererklärung keine Angaben über ihre Kapitalerträge machen und brauchen keine Anlage KAP ausfüllen, in der es um Einkünfte aus Kapitalvermögen geht. Solange du nur Erträge aus einem inländischen Wertpapierdepot oder Konto hast, kümmert sich die Bank oder der Finanzdienstleister um die korrekte Besteuerung.
Die Kapitalertragssteuer wird also abgegolten – damit ist die Steuer erledigt. Erwirtschaftest du aber Kapitalerträge im Ausland, musst du diese Posten aktiv in deiner Steuererklärung angeben und eventuell Kapitalertragssteuern zahlen.
Die Kapitalertragssteuern: Gewinnbeteiligung des Staates
Die Kapitalertragssteuer wird fällig auf Erträge, die mit Geldanlagen gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Gewinne aus Wertpapierverkäufen, Dividenden oder Zinsen. Sie werden in der Regel automatisch abgeführt, nur bei Anlagen im Ausland müssen Sparer:innen selbst tätig werden. Die Kapitalertragssteuer liegt bei 25 Prozent.
Für Anleger:innen, deren persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger ist, greift dann der persönliche Steuersatz auf die Kapitaleinkünfte. Zudem müssen, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt, nur Erträge versteuert werden, die über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person liegen.
Die Kapitalertragssteuer: Der kleinste Steuerertrag mit dem größten Diskussionsaufkommen
Die Kapitalertragssteuer, so gefürchtet sie bei Sparer:innen und Anleger:innen ist, steht im Vergleich zu anderen Steuereinnahmen geradezu bescheiden da. Im Jahr 2021 machte sie gerade einmal 1,2 Prozent der gesamten Steuereinnahmen des Bundes aus.
Quelle: bpb.de
Die Kapitalertragssteuer hängt allerdings wesentlich von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Die Finanzkrise des Jahres 2008 bescherte den Anleger:innen und Sparer:innen auch noch im Jahr 2021 historisch niedrige bis gar keine Zinsen, wie zeit.de berichtete. Im Jahr 2009 beliefen sich die Steuervolumina noch auf 12,4 Milliarden Euro, im Jahr 2010 nur noch auf 8,7 Milliarden Euro.
Allerdings war der Verlust für das Bundesfinanzministerium nicht ganz so schmerzhaft. Durch Anleihen mit negativer Rendite konnte Olaf Scholz (SPD) in seiner Zeit als Finanzminister sogar noch mit der Kreditaufnahme, der Ausgabe neuer Anleihen, Geld verdienen.
Ein Blick auf die Entwicklung der Kapitalertragssteuer zeigt aber, dass es sich um eine durchaus volatile Steuerform handelt:
Quelle: handelsblatt.de
Immerhin konnte sich der Bundesfinanzminister im Jahr 2021 um einen Anstieg von 47,1 Prozent bei dieser Steuer freuen.
Ein Ende der Kapitalertragssteuer wird immer wieder diskutiert, würde die Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz doch zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Nicht alle Sparer:innen haben einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent.
Dem ist entgegenzuhalten, dass zum einen der Sparerfreibetrag im Jahr 2023 von 801 Euro je Anleger:in auf 1.000 Euro im Jahr angehoben wurde. Zum anderen haben Anleger:innen mit einem persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent die Möglichkeit, die durch die Pauschale überzahlte Steuer im Rahmen der eigenen Einkommensteuererklärung zurückzufordern.