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Insolvenzverfahren: Wann es eintritt und wie es abläuft

Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn Kreditnehmer:innen ihre Schulden an ihre Gläubiger nicht mehr zurückzahlen können. Wie das Insolvenzverfahren abläuft, erfährst du in diesem Artikel.
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Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Die Aufnahme eines Kredits bei einer Bank ist ein gängiges Beispiel für eine Zahlungsverpflichtung. Immer wieder kommt es jedoch dazu, dass Betriebe oder Privatpersonen ihren Verpflichtungen, den Kredit zurückzuzahlen, nicht mehr nachkommen können. Die Folge ist häufig ein Insolvenzverfahren – mit dem Ziel, die Ansprüche der Gläubiger, etwa einer Bank, bestmöglich zu befriedigen. Hier erfährst du, was ein Insolvenzverfahren genau ist, wann es eröffnet wird und wie es abläuft.
  1. Definition: Insolvenz
  2. Insolvenzverfahren: Ziel und Eröffnung
  3. Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren
  4. Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
  5. Kosten eines Insolvenzverfahrens
  6. Insolvenzverfahren: Sanierungschancen und Gläubigerbefriedigung
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition Insolvenz: Drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Gründe können Fehlinvestitionen, falsche Kalkulationen oder Marktveränderungen sein.
  • Ziel eines Insolvenzverfahrens: Bestmögliche Zufriedenstellung aller Gläubiger durch gleichmäßige Befriedigung ihrer Forderungen.
  • Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren: Regelinsolvenz betrifft Unternehmen und Selbstständige, Verbraucherinsolvenz Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit und ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern.
  • Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens: Antrag auf Eröffnung, Prüfung durch Gericht/Gutachter, Bestellung des Insolvenzverwalters, Einberufung der Gläubigerversammlung und Abwicklung laufender Geschäfte.
  • Kosten eines Insolvenzverfahrens: In der Regel circa 2.500 Euro für Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter sowie weitere Gebühren und Auslagen.

Definition: Insolvenz

Der Begriff Insolvenz stammt vom lateinischen Wort insolvens – zu Deutsch: nicht-lösend – und bezeichnet eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Das bedeutet, dass Rückzahlungen, die mit einem oder mehreren Gläubigern vereinbart wurden, aktuell oder in naher Zukunft nicht mehr gezahlt beziehungsweise „nicht eingelöst“ werden können. Gründe für eine Insolvenz können sein:

Gemäß der in Deutschland geltenden Insolvenzverordnung, kurz InsO, muss einer der drei folgenden Eröffnungsgründe vorliegen, damit ein Unternehmen oder eine Person offiziell als insolvent gilt und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird:

Eine Insolvenz beziehungsweise ein Insolvenzverfahren kann abgewendet werden, wenn Gläubiger bereit sind, Schulden zu erlassen, Zahlungsfristen zu verlängern oder Ratenzahlungen zu akzeptieren.

Quick-Info

Sowohl Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, dürfen infolge einer gesetzlichen Neuregelung nur noch höchstens 3 Jahre dauern. Davor galt für Insolvenzverfahren noch eine maximale Dauer von 6 Jahren.

Insolvenzverfahren: Ziel und Eröffnung

Alle Gläubiger bestmöglich zufriedenstellen ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens. Dabei gilt es vor allem, sämtliche Gläubiger gleichzubehandeln. Dies wird auch als Prinzip der Gläubigergleichbehandlung bezeichnet – par conditio creditorum.

Um die gleichmäßige Befriedigung von Gläubigern zu erreichen, kann eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens erfolgen. Dabei wird das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der daraus entstandene Erlös auf die Gläubiger verteilt.

Alternativ kann eine Sanierung durchgeführt werden. Mit den daraus entstandenen Erträgen werden die Gläubiger befriedigt. Die Sanierung erfolgt entweder mittels Insolvenzplanverfahren, mit der das insolvente Unternehmen umgestaltet wird, oder mittels übertragener Sanierung, was einen Unternehmensverkauf bedeutet.

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass ein entsprechender Antrag auf Verfahrenseröffnung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Dieser Antrag kann entweder als Eigenantrag vom Schuldner selbst oder als Fremdantrag beispielsweise von Banken, Finanzämtern oder Geschäftspartnern gestellt werden.

Bei Unternehmen, die als juristische Personen gelten, etwa GmbH, Aktiengesellschaften und GmbH & Co. KG, sind Geschäftsführer:innen beziehungsweise gesetzliche Vertreter antragsberechtigt und zur Antragsstellung verpflichtet, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Insolvenzverschleppung

Geschäftsführer:innen, die die Zahlungsunfähigkeit ihres Unternehmens zu lange ignorieren oder sogar verschweigen, müssen mit einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung rechnen. Auch das zu späte Einreichen eines Eröffnungsantrags kann schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise Geldstrafe oder Freiheitsentzug.

Quick-Info

Geschäftsführer:innen sind verpflichtet, den Eröffnungsantrag sofort zu stellen, wenn Sanierungsmaßnahmen ausgeschlossen sind. Besteht die Chance, das Unternehmen durch Sanierung zu retten, wird eine 3-Wochen-Frist gewährt, um entsprechende Maßnahmen zu prüfen.

Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren

Zu unterscheiden ist zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.

Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens

Ein Regelinsolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Vorgaben der Insolvenzordnung ab:

Kosten eines Insolvenzverfahrens

Für ein Insolvenzverfahren fallen vor allem Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter an sowie weitere Gebühren und Auslagen, beispielsweise für Veröffentlichungen und Zustellungsgebühren. Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner. Stellt ein Gläubiger den Insolvenzantrag, muss er die Gebühr für das Eröffnungsverfahren bezahlen.

In der Regel belaufen sich die Kosten des Verfahrens auf circa 2.500 Euro. Die konkrete Höhe hängt jedoch von der Art des Insolvenzverfahrens, der Zahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse ab. Handelt es sich beim Schuldner um eine mittellose, natürliche Person, kann diese beantragen, dass ihr die Verfahrenskosten gestundet werden. Dann müssen die Verfahrenskosten erst nach Ende des Verfahrens beglichen werden.

Insolvenzverfahren: Sanierungschancen und Gläubigerbefriedigung

Kann ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bedienen, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Zu unterscheiden ist zwischen dem Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und dem Verbraucherinsolvenzverfahren, das auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Ziel beider Verfahren ist es, das noch vorhandene Vermögen des jeweiligen Schuldners gleichmäßig unter den Gläubigern zu verteilen und so deren Forderungen zu befriedigen. Der Antrag auf Verfahrenseröffnung erfolgt per Eigen- oder Fremdantrag beim zuständigen Insolvenzgericht.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Sowohl Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, dürfen infolge einer gesetzlichen Neuregelung nur noch höchstens drei Jahre dauern. Davor galt für Insolvenzverfahren noch eine maximale Dauer von sechs Jahren.
Was sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist zunächst, dass ein Insolvenzgrund vorliegt, wie zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Daraufhin muss ein Antrag auf Verfahrenseröffnung bei dem für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Dieser Antrag kann vom Schuldner selbst oder per Fremdantrag eingereicht werden.
Wie hoch sind die Kosten für ein Insolvenzverfahren?
Die Kosten für ein Insolvenzverfahren liegen in der Regel bei etwa 2.500 Euro. Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art des Insolvenzverfahrens, der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Insolvenzmasse. Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner.

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