- Das ist die Beitragsbemessungsgrenze
- So funktioniert die Versicherungspflichtgrenze
- Was gilt für Nichtangestellte?
- Bemessungs- und Pflichtgrenze für die Sozialversicherung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Beitragsbemessungsgrenze: Begrenzt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge. 2022 betrug sie für GKV-Beiträge 4.837,40 Euro pro Monat.
- Versicherungspflichtgrenze: Bestimmt, ob Angestellte in einer GKV versichert sein müssen oder in eine PKV wechseln können. Lag 2022 bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.362,50 Euro.
- Nichtangestellte: Beamt:innen und Selbstständige sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig, können sich aber freiwillig versichern. Für Student:innen gilt die studentische Versicherungspflicht bis zum Alter von 30 Jahren.
- Wechsel von PKV zu GKV: Ist komplex und an Bedingungen geknüpft – fachliche Beratung ist empfehlenswert.
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Das ist die Beitragsbemessungsgrenze
Alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland zahlen einen gewissen Prozentsatz ihres Bruttogehalts als Sozialversicherungsbeiträge in das System der Sozialversicherung ein. Darunter fallen die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Auch die Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, die zahlt der Arbeitgeber jedoch allein. Für den Schutz auf Reisen ins Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Für die GKV betrug dieser Beitragssatz im Jahr 2022 zum Beispiel 14,6 Prozent. Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen je zur Hälfte. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro die Hälfte von 584 Euro, also 292 Euro an die gesetzliche Krankenversicherung zahlten – hinzukommt der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Jedoch haben Personen mit einem jährlichen Einkommen von einer Million Euro keine 73.000 Euro Krankenkassenbeitrag im Monat zu zahlen, sofern sie freiwillig in einer GKV sind. Denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Obergrenze des Einkommens erhoben – das ist die Beitragsbemessungsgrenze.
Dabei gibt es unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die einzelnen Versicherungszweige, also GKV, Pflegeversicherung, gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem sind die Beitragsbemessungsgrenzen in den neuen Bundesländern zum Teil etwas niedriger. Die Bundesregierung passt die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig gemäß der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland an.
Good to know
4837,40 Euro pro Monat oder 58.050 Euro im Jahr betrug die Bruttobeitragsbemessungsgrenze für die GKV-Beiträge im Jahr 2022 für ganz Deutschland. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung waren es 84.600 Euro pro Jahr in den alten und 81.000 Euro in den neuen Bundesländern.
So funktioniert die Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze heißt offiziell Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, und sie bestimmt, ob Angestellte der gesetzlichen Mitgliedschaftspflicht in einer GKV unterliegen oder ob sie auch in eine private Krankenversicherung, abgekürzt mit PKV, wechseln können.
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- Die Versicherungspflichtgrenze richtet sich auch nach dem durchschnittlichen Lohnniveau in Deutschland und die Bundesregierung passt sie regelmäßig an.
- Dabei gibt es eine Sonderregelung für Menschen, die bereits vor dem Jahr 2003 privat krankenversichert waren. Für sie entspricht die Versicherungspflichtgrenze der Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Beiträge, die niedriger liegt.
- Im Jahr 2022 lag die reguläre JAEG bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.362,50 Euro beziehungsweise 64.350 Euro pro Jahr.
- Grundsätzlich können nur Arbeitnehmer:innen mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern möchten.
Wechsel von privater zur gesetzlichen KV und zurück
Privat krankenversicherte Angestellte, deren Gehalt unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze fällt, sind wieder versicherungspflichtig in einer GKV – und zwar bereits in dem Monat, in dem das Gehalt erstmalig die Grenze unterschreitet. Es gibt gewisse Spielräume bei der Gestaltung von Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubsgeld und anderen Faktoren, um unter oder über der Versicherungspflichtgrenze zu bleiben. Das ist aber rechtlich komplex und bedarf fachliche Beratung für jeden individuellen Fall.
Betroffene können sich auf Antrag auch von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen und trotzdem in der PKV bleiben – sie sind dann aber in der Regel für den Rest ihres Lebens an diese Entscheidung gebunden. Ab dem 55. Geburtstag kann unabhängig vom Einkommen grundsätzlich niemand mehr zurück in die GKV wechseln, wenn sie oder er die vergangenen 5 Jahre in einer PKV versichert war.
Was gilt für Nichtangestellte?
Die Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze betrifft vor allem Arbeitnehmer:innen, die mit rund 41 Millionen Menschen größte Erwerbsgruppe in Deutschland. Für jene Berufstätigen, die nicht dazu gehören, gelten andere Regeln.
Beamt:innen
Beamt:innen unterliegen grundsätzlich nicht der Verpflichtung, sich gesetzlich krankenzuversichern, und zwar egal wie viel sie verdienen. Die Versicherungspflichtgrenze ist für sie also nicht relevant. Auch in die gesetzliche Rentenkasse zahlen Beamt:innen nicht ein, da sie im Alter vom Staat eine Pension erhalten, die auf einem anderen System beruht.
Allerdings können sich Beamt:innen freiwillig in einer GKV versichern. Entscheiden sie sich dafür, gilt auch für sie die Beitragsbemessungsgrenze. Da die private Krankenversicherung für Beamt:innen besonders attraktive Konditionen bietet, sind die meisten privat krankenversichert.
Selbstständige
Auch Selbstständige unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in einer GKV und müssen auch keine anderen Sozialversicherungsbeiträge entrichten, etwa in die gesetzliche Rentenversicherung.
Wenn sie freiwillig in einer GKV Mitglied sind, entspricht der Monatsbeitrag dem Prozentsatz vom Bruttoeinkommen wie bei Arbeitnehmer:innen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zahlen Selbstständige freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, können sie die Beitragshöhe unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze frei wählen.
Auch wenn für Selbstständige grundsätzlich keine Sozialversicherungspflicht besteht, sind einige Gruppen davon ausgenommen. Zum Beispiel müssen selbstständige Hebammen und Lehrer:innen in der gesetzlichen Rentenversicherung fürs Alter vorsorgen.
Student:innen
Hauptberufliche Student:innen ohne Nebenjob unterliegen bis zum Alter von 30 Jahren der sogenannten studentischen Versicherungspflicht. Die monatliche Beitragshöhe leitet sich vom BAföG-Bedarfssatz ab, für GKV und Pflegeversicherung sind mit rund 100 Euro monatlich zu rechnen, in die Rentenversicherung müssen sie nicht einzahlen.
Student:innen können sich aber auch von der Versicherungspflicht befreien lassen und in eine private Versicherung eintreten, die in der Regel günstige Tarife für junge Menschen ohne Vorerkrankung anbietet. Bis zum 25. Lebensjahr können Student:innen zudem kostenlos in der Familienversicherung eines Elternteils versichert sein.
Bemessungs- und Pflichtgrenze für die Sozialversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt darüber, wie viel Geld Arbeitnehmer:innen für die gesetzliche Sozialversicherung maximal bezahlen müssen. Die Versicherungspflichtgrenze hingegen gibt an, ob Arbeitnehmende Mitglied in einer privaten Krankenkasse sein dürfen. Das ist vor allem für Arbeitnehmer:innen relevant, kann aber auch andere Berufsgruppen wie Beamt:innen oder Selbstständige betreffen, wenn diese freiwillig oder verpflichtend in die Sozialversicherung einzahlen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die maximale Höhe des Bruttoeinkommens, auf die sich die prozentualen Abzüge für die gesetzliche Sozialversicherung beziehen. Im Jahr 2022 betrug die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge 4.837,40 Euro pro Monat. Diesen Beitrag mussten Arbeitnehmer:innen maximal zahlen, auch wenn ihr Bruttoeinkommen so hoch war, dass der Beitragssatz einen höheren prozentualen Anteil ergäbe.
Was ist die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist, ist die Höhe des Gehalts, ab der Arbeitnehmer:innen nicht mehr der Mitgliedschaftspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse unterliegen. Im Jahr 2022 lag diese bei einem Bruttomonatsgehalt von 5.362,50 Euro. Nur wer als Angestellte:r mehr verdient, kann sich in der Regel für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Sollte bei Befreiung von der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private gewechselt werden?
Auch wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und damit in eine private Krankenversicherung wechseln darf, sollte vorher genau rechnen und auch die Konsequenzen für die Zukunft bedenken. Ein Wechsel von der PKV in die GKV und zurück ist nicht jederzeit möglich.
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