- Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen und wie viel?
- Ermäßigung bei der Einkommenssteuer
- Beispiel zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer kann in vielen Fällen komplett angerechnet werden
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Gewerbesteuer: Du musst Gewerbesteuer zahlen, wenn du ein Gewerbe anmeldest und den Freibetrag überschreitest. Die Höhe hängt vom Gewerbesteuergesetz und dem Hebesatz deiner Gemeinde ab.
- Ermäßigung bei der Einkommenssteuer: Als Gewerbetreibende:r erhältst du eine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer durch Anrechnung des Vierfachen des Gewerbesteuermessbetrags.
- Anrechnungsbeispiel: Bei einem Jahresgewinn von 100.000 Euro und einem Hebesatz von 450 Prozent beträgt die zu zahlende Steuer nach Abzug aller Anrechnungen 1.321,25 Euro.
- Komplette Anrechnung möglich: Bei niedrigeren Hebesätzen kann die Anrechnung zu einer vollständigen Entlastung von der Gewerbesteuer führen.
- Gewerbesteuer in der Steuerklärung: Der Gewerbesteuermessbetrag wird in Zeile 18 und die tatsächlich zu zahlende Steuer in Zeile 19 eingetragen. Eine Absetzung als Betriebsausgabe ist nicht möglich.
Wann muss ich Gewerbesteuer zahlen und wie viel?
Gewerbesteuer fällt für alle an, die:
- ein Gewerbe anmelden
- den jeweils gültigen Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften überschreiten (im Jahr 2023 sind es 24.500 Euro pro Jahr)
Das heißt, nicht alle Selbstständigen müssen Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler:innen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind davon befreit.
Die konkrete Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer regelt einerseits das Gewerbesteuergesetz (GewStG), andererseits hängt sie vom jeweiligen Hebesatz ab, der in einer Stadt oder Gemeinde gilt. Dieser Hebesatz unterscheidet sich je nach Gemeinde teils deutlich: In Deutschland liegt die Spannweite zwischen 200 und 900 Prozent.
Ermäßigung bei der Einkommenssteuer
Wie § 35 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) festlegt, erhalten Gewerbesteuerzahlende eine Ermäßigung bei der Einkommenssteuer, da sie die Gewerbesteuer nicht als betriebliche Ausgabe von der Steuer absetzen können. Die Anrechnung beläuft sich seit 2020 auf das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags. Zuvor betrug der Ermäßigungsfaktor noch 3,8.
Allerdings darf die Ermäßigung nicht höher sein als die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Und natürlich ist die Anrechnung auf die gewerblichen Einkünfte beschränkt.
Die Anrechnung verfolgt den Zweck, gewerbliche Einkünfte gegenüber den anderen Einkunftsarten, für die keine Gewerbesteuer anfällt, steuerlich nicht zu benachteiligen, also eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Da Städte und Gemeinden mit verschiedenen Hebesätzen arbeiten, kann die Gewerbesteuer bei gewissen Hebesätzen komplett entfallen.
Quick-Info
Beispiel zur Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer
Ein Beispiel einer Personengesellschaft verdeutlicht die teils immensen Einsparungen, die aufgrund dieser Regelung der Anrechnung möglich sind:
Angenommen, das fiktive Unternehmen macht einen Jahresgewinn von 100.000 Euro. Zunächst kommt der Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zum Zuge, der den zu versteuernden Gewinn auf 75.500 Euro senkt. Um auf den Gewerbesteuermessbetrag zu kommen, muss dieser Gewinn laut Gesetz mit 0,035 multipliziert werden. Das ergibt 2.642,50.
Dieser Wert wird mit dem Hebesatz der Gemeinde oder der Stadt multipliziert, also mindestens mit 200 Prozent, maximal mit 900 Prozent. Die meisten Gemeinden haben Hebesätze von 400 bis 500 Prozent festgesetzt.
Gehen wir von einem Hebesatz von 450 Prozent aus, wird der oben errechnete Gewerbesteuermessbetrag (2.642,50) mit 4,5 multipliziert. Das ergibt eine Gewerbesteuer von 11.891,25 Euro, also einen Steuersatz von gerundet 11,9 Prozent.
Zusammengefasst lautet der Rechenweg:
- Jahresgewinn - Freibetrag = zu versteuernder Gewinn
- Zu versteuernder Gewinn × 0,035 = Gewerbesteuermessbetrag
- Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
Gewerbesteuer kann fast vollständig angerechnet werden
Kommen wir zur Einkommenssteuer: Hier liegt wieder der Gewinn von 100.000 Euro zugrunde, der mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt wird. Gehen wir von einem Satz von 40 Prozent aus, bleiben 60.000 Euro Gewinn übrig.
Würden hiervon die knapp 12.000 Euro Gewerbesteuer abgezogen, hätte der Unternehmer oder die Unternehmerin nur noch einen Gewinn von gut 48.000 Euro und eine Gesamtsteuerbelastung von mehr als 50 Prozent.
Um das zu vermeiden, lässt sich der Gewerbesteuermessbetrag mit dem Vierfachen multiplizieren und auf die Einkommenssteuer anrechnen. In unserem Beispiel beträgt der Gewerbesteuermessbetrag 2.642,50 – multipliziert mit 4 ergibt das 10.570 Euro. Dieser Betrag wird von der errechneten Gewerbesteuer abgezogen (11.891,25 Euro).
Übrig bleibt der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag von 1.321,25 Euro, der vom Gewinn nach Einkommenssteuer (60.000 Euro) abgezogen wird. Insofern liegt der Gewinn nach Abzug aller Steuern bei 58.679 Euro.
Zusammengefasst lautet der Rechenweg:
- Gewerbesteuermessbetrag × 4 = Anrechnungsbetrag
- Errechnete Gewerbesteuer - Anrechnungsbetrag = zu zahlende Gewerbesteuer
- Gewinn nach Einkommenssteuer - zu zahlende Gewerbesteuer = Gewinn nach Steuern
Bei niedrigeren Hebesätzen, die vor allem in kleinen Gemeinden vorkommen, wirkt die Anrechnung sogar vollständig. So wird beispielsweise bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent und einem Hebesatz von 420 Prozent eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer erreicht.
Gewerbesteuer kann in vielen Fällen komplett angerechnet werden
Gewerbetreibenden steht eine Steuerermäßigung für Einkünfte aus ihrem Gewerbebetrieb zu, damit sie über Einkommens- und Gewerbesteuer nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Deshalb wird die Einkommenssteuer um das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrags gemindert.
Abhängig vom Hebesatz der Gemeinde oder Stadt und dem Einkommenssteuersatz kann dadurch eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer erreicht werden. In vielen Großstädten liegt der Hebesatz allerdings meist deutlich über 400 Prozent – damit bleibt eine geringe Doppelbesteuerung für viele Unternehmen bestehen.
Gewerbesteuereinnahmen steigen kontinuierlich an
Ein häufig zu lesendes Missverständnis bei selbstständigen Tätigkeiten lautet “Selbstständige und Freiberufler”. Freiberufler sind Selbstständig. Gemeint sind in diesen Fällen wohl Gewerbetreibende als Gegenstück zu Freiberuflern. Der wesentlichste Unterschied in steuerlicher Hinsicht besteht darin, dass Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen. Gewerbetreiben haben zwar einen Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr, aber ehrlich, wer nicht über diesen Freibetrag herauskommt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt ein Hobby hinter der Berufsausübung vermutet.
Gewerbesteuer nicht einheitlich
Die Höhe der Gewerbesteuer, der Hebesatz, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Den niedrigsten Gewerbesteuersatz im Jahr 2023 in Deutschland in Höhe von 250 Prozent erhebt aktuell die Gemeinde Monheim. Mit satten 580 Prozent finden sich die Gemeinden Oberhausen und Mühlheim in Nordrhein-Westfalen an der bundesrepublikanischen Spitze wider (Quelle: dihk.de).
Hier eine Übersicht über die durchschnittlichen Hebesätze in den einzelnen Bundesländern in Deutschland:
Quelle: lexoffice.de
Das Statistische Bundesamt destatis veröffentlichte im August 2023 die Zahlen zu den Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2022. Diese erreichten mit 70,2 Milliarden Euro einen neuen Rekordwert.
Quelle: destatis.de
Brandenburg war dabei das einzige Bundesland, welches ein Minus zu verzeichnen hatte. Die Gewerbesteuereinnahmen sanken um 3,8 Prozent. Bei den Flächenländern lagen Sachsen-Anhalt mit 34,8 % und Rheinland-Pfalz mit 26,7 % an der Spitze. Bei den Stadtstaaten positionierte sich Hamburg mit einem Zuwachs von 23,6 Prozent an der Spitze.
In der Zeit zwischen 2009 und 2022 haben sich die Gesamteinnahmen der Gewerbesteuer wie folgt entwickelt (in Milliarden Euro):
Quelle: statista.de
Auch bei der Gewerbesteuer gab es trotz des langfristigen kontinuierlichen Anstiegs auch in 2020 den klassischen Corona-Einbruch.