Wer muss wen versichern, wenn es auf Geschäftsreise geht?
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise geschickt, steht das arbeitgebende Unternehmen – egal, ob es sich um ein KMU oder einen Weltkonzern handelt – grundsätzlich in der Fürsorgepflicht. Unabhängig ist diese Fürsorgepflicht auch davon, ob die Reise lang oder kurz ist, eine ferne oder nahe Destination hat oder, ob die Mitarbeitenden häufig oder selten auf Geschäftsreise gehen.
Das bedeutet, dass Unternehmen Mitarbeitende auf Geschäftsreise gut versichern müssen, denn die Fürsorgepflicht umfasst mehr als die naheliegenden medizinischen Aspekte. Aufschlussreich ist ein Blick in die Rechtsgrundlage der Fürsorgepflicht.
Was sagt die Rechtsgebung zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise?
Aufgeschlüsselt besagen §§ 241 Abs. 2 des BGB und 618 BGB über die Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreisen Folgendes:
- Arbeitnehmer:innen müssen im Vorfeld einer Dienstreise ins Ausland über Arbeits- und Lebensumstände des Ziellandes informiert werden. Passiert das nicht, kann dies im Zweifel schon einen Schadensersatz begründen.
- Geschäftsreisende haben im Krankheitsfall Anspruch auf medizinische Versorgung nach westlichem Standard – unabhängig vom Gesundheitssystem am Zielort.
- Der Schutz von Hab und Gut des Dienstreisenden ist auch Sache des arbeitgebenden Unternehmens, insbesondere dann, wenn die Dienstreise an Orte mit einer hohen Diebstahlquote geht.
- Auch für Schäden Dritter, die durch Geschäftsreisende verursacht werden, können deren Heimatunternehmen haftbar gemacht werden.
- Bei Geschäftsreisen in Krisengebiete ist der physische Schutz der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In jedem Fall sind Unternehmen, die Mitarbeitende auf Geschäftsreisen schicken, mit einem umfassenden Versicherungspaket gut beraten – auch und gerade, weil sie sich auf diese Weise mühsame Einzelvereinbarungen und die dazugehörige Bürokratie ersparen.
Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Welche Versicherungen sind Must-haves für Business-Reisende?
Möchten Sie Ihrer Fürsorgepflicht für Mitarbeitende auf Geschäftsreise gerecht werden, sollten Sie folgende Versicherungsleistungen in jedem Fall zur Verfügung stellen:
Auslandskrankenversicherung
Ohne Auslandskrankenversicherung kann das Gewährleisten von medizinischer Versorgung nach westlichem Standard auf Geschäftsreise schnell teuer werden. Deshalb gehört eine Auslandskrankenversicherung für das Team zum absoluten Standardprogramm.
Verkehrsmittel-Unfallversicherung
Immer dann, wenn Geschäftsreisenden Schäden durch den Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel entstanden sind, greift eine Verkehrsmittel-Unfallversicherung. Ohne sie könnten Schadensersatzforderungen gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen angeführt werden.
Reisegepäck-Versicherung
Eine Reisegepäck-Versicherung entschädigt Geschäftsreisende in der Regel mit dem Wiederbeschaffungswert, sollte auf der Reise das persönliche Gepäck oder Eigentum gestohlen oder beschädigt werden, beziehungsweise verloren gehen. Bei der Wahl der richtigen Reisegepäck-Versicherung sind etwaige maximale Versicherungssummen zu beachten.
Zudem empfehlen sich speziell für Unternehmen, in denen häufig gereist wird, weitere Versicherungsleistungen:
Reisekomfort-Versicherung
Verspätete Abflüge, Flugannullierungen, verpasste Anschlussflüge oder die verspätete Aushändigung des Reisegepäcks sind nicht nur ärgerlich, sie haben oftmals einen erhöhten Kostenaufwand zur Folge. Mit einer Reisekomfort-Versicherung bleiben weder die Reisenden selbst noch ihre arbeitgebenden Unternehmen auf den Extrakosten sitzen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung spart im Versicherungsfall nicht nur Geld, sie kann auch die ein oder andere Spannung zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden vermeiden. Über die Gründe für einen Reiserücktritt und darüber, in wessen Verantwortung das Begleichen der Mehrkosten liegt, sind schon häufig langwierige Rechtsstreitigkeiten entstanden.
Zusammengefasst: Das Wichtigste zur Fürsorgepflicht auf Geschäftsreise
Werden Mitarbeitende auf Geschäftsreise entsendet, ist die Rechtsgebung klar:
- Unabhängig von der Reiselänge oder -destination umfasst die Fürsorgepflicht von Unternehmen alle Geschäftsreisenden.
- Die Fürsorgepflicht gilt nicht nur für die Reisenden selbst, sondern auch für ihr persönliches Reisegepäck und etwaige Schäden, die sie Dritten verursachen.
- Geschäftsreisende sollten in jedem Fall auslandskranken-, verkehrsmittelunfall- und reisegepäckversichert werden. Darüber hinaus sind auch Reiserücktrittskosten- und Reisekomfort-Versicherungen sinnvoll.
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