Die kalte Jahreszeit rückt näher: Allerhöchste Zeit, die Weihnachtsfeier für Ihren Betrieb zu planen – denn kaum eine Gelegenheit eignet sich besser, um ordentlich Pluspunkte bei den Angestellten zu sammeln, die Mitarbeiterbindung zu stärken und den Teamgeist zu verbessern als die eigene Weihnachtsfeier!
Damit Ihre Party ein voller Erfolg wird, finden Sie hier die besten Ideen für Ihre Weihnachtsfeier und hilfreiche Tipps für die Planung: von steuerlichen Regelungen bis zu Programm-Inspiration.
Steuerfreiheit bei Weihnachtsfeiern – das sollten Sie bei der Planung Ihrer Betriebsfeier beachten
Wie so oft hält das Steuerrecht leider auch zu betrieblichen Weihnachtsfeiern ein paar Fallstricke bereit. Das sollten Sie bei der Planung Ihrer Weihnachtsfeier zum Thema Steuern beachten:
- Für Betriebsfeiern und -ausflüge gilt zweimal im Jahr ein Freibetrag von 110 Euro pro Teilnehmer. Liegen Ihre Ausgaben darunter, ist die Weihnachtsfeier nicht steuerpflichtig.
- Um als Betriebsfeier zu gelten, müssen Veranstaltungen allen Mitarbeitern offenstehen und einen gesellschaftlichen Charakter aufweisen.
- Für Begleitpersonen gilt kein zusätzlicher Freibetrag von 110 Euro.
- Bei Überschreitung des Freibetrages fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben nur für die zusätzlichen Ausgaben an.
Achtung: Die Steuerlast für Ausgaben, die über die 110-Euro-Grenze hinausgehen, müssen Ihre Mitarbeiter theoretisch selbst tragen. Damit machen Sie sich als Arbeitgeber jedoch nicht sonderlich beliebt. Springen Sie lieber für Ihre Angestellten ein – dann zahlen Sie für die zusätzlichen Ausgaben eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent.
Weihnachtsfeier-Planung: Der richtige Partner kann Ihnen Stress und Kosten ersparen
Nachdem die steuerrechtlichen Grundlagen geklärt sind, empfiehlt es sich, für die Planung der Weihnachtsfeier zunächst einen persönlichen Kostenrahmen festzulegen: Wie viel möchten Sie für Catering, Dekoration, Rahmenprogramm und Veranstaltungstechnik ausgeben? – Organisieren Sie alles selbst, kann es bei der Planung der Weihnachtsfeier zwischen unzähligen Preis- und Terminanfragen leider schnell einmal unübersichtlich werden und Ihnen dadurch im schlimmsten Fall das ideale Angebot entgehen.
Mit professioneller Hilfe können Sie sich gerade in der hektischen Vorweihnachtszeit vom Organisationsstress Ihrer Betriebsfeier befreien und durch gut vernetzte Anbieter Kosten und Mühen sparen: Der Catering-Service Meyer etwa arbeitet seit Jahren mit professionellen Dienstleistern aller Event-Bereiche eng zusammen. Dadurch sind bei der Planung Ihrer Feier durch Meyer alle Leistungen einer Eventagentur im Service inbegriffen. Auch Kuffler bietet sogenanntes Full-Service-Catering in atemberaubenden Locations.
Auf Firmen-Events wie Weihnachtsfeiern haben sich die Veranstaltungs-Experten von Ellis Events spezialisiert: Sie wissen, dass die Organisation einer Feier nicht mit dem Beginn der Feier endet. Deshalb hält Ellis Events Ihnen die gesamte Weihnachtsfeier über den Rücken frei, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ihre Gäste. Denn der intensive Austausch ist wichtig, damit Ihr Unternehmen nachhaltig von der Betriebsfeier profitiert!
Mit professioneller Hilfe können Sie sich in der hektischen Vorweihnachtszeit vom Organisationsstress befreien und durch gut vernetzte Anbieter Kosten und Mühen sparen.
Kreative Weihnachtsfeier-Ideen: So wird Ihre Betriebsfeier zu etwas Besonderem
Egal ob Sie nun selbst planen oder planen lassen: Es braucht besondere Ideen, damit die Weihnachtsfeier ein voller Erfolg wird und Ihren Mitarbeitern positiv im Gedächtnis bleibt. Lassen Sie sich inspirieren:
Weihnachtsmarkt 2GO für Ihre Betriebsfeier
Wie wäre es etwa mit einem eigenen Weihnachtsmarkt anlässlich Ihrer Betriebsfeier – nur für Sie und Ihre Mitarbeiter? Mit dem Firmenevent „Weihnachtsmarkt 2GO“ von Catalogna lässt sich das realisieren. Die mobile Weihnachtswunderwelt kann sowohl draußen als auch drinnen aufgebaut werden und hält kulinarische Weihnachtsmarkt-Klassiker wie gegrillte Bratwürstchen, geschwenkte Pfannenchampignons, Crêpes und eine Glühweinstation bereit. Die passende Dekoration – Buden, Beleuchtung, Tannenbäume – zaubert ein gemütliches und geselliges Ambiente.
Weihnachtsfeier mal anders: Melone statt Zipfelmütze
Dass Weihnachten vor der Tür steht und die gesamte Belegschaft in Feierstimmung versetzt, bedeutet noch lange nicht, dass Ihre Betriebsfeier unbedingt rot-grüne Dekoration, Lametta und Last Christmas von Wham! benötigt, um ein voller Erfolg zu werden.
Eine Motto-Party mit passenden Aktivitäten als Weihnachtsfeier macht nicht nur die heikle Frage nach dem angemessenen Dress-Code hinfällig, sondern sorgt auch für willkommene Abwechslung: Wie wäre es etwa mit einem Casino-Abend im Stil der goldenen 20er? Oder einem interaktiven Krimi-Dinner à la CSI Miami? Bei mydays und Jochen Schweizer finden Sie speziell für Firmenkunden eine Vielzahl solcher Angebote.
Weihnachtsfeier für starke Nerven
Was könnte den Teamgeist bei der Weihnachtsfeier besser stärken als ein gemeinsamer Nervenkitzel? Ob Sie beim Body-Flying im Luftkanal fliegen, knifflige Rätsel beim Escape-Room lösen oder die Flagge des Gegners beim Indoor-Paintball erobern wollen: Bei mydays und Jochen Schweizer finden Sie auch hierfür das passende Angebot. Und eines ist damit garantiert: Diese Betriebsfeier vergessen Ihre Mitarbeiter sicherlich nicht so schnell.
Falls Ihnen das zu viel Action sein sollte: Die Erlebnis-Plattformen bieten auch die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern Weihnachtsbäume zu fällen. So wird die Weihnachtsfeier zu einem kleinen Abenteuer und Ihre Angestellten können ein tolles Präsent mit nach Hause nehmen.
Erfahren Sie jetzt, welche steuerlichen Regelungen bei Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten gelten.
Entdecken Sie mehr hilfreiche Angebote und kreative Ideen zur Planung Ihrer Weihnachtsfeier bei unseren Business-Akzeptanzpartnern im B4B Marketplace von American Express®. Ob alphabetisch oder nach Branchen sortiert, hier werden Sie fündig.
Anmerkung:
Dieser Artikel hat empfehlenden Charakter auf Basis des z.Zt. (Stand: Oktober 2019) angewendeten Steuerrechts. Bitte kontaktieren Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater für verbindliche Informationen zur aktuellen Auslegung der Rechtsgrundlage. Prüfen Sie außerdem, ob unsere Empfehlungen mit etwaigen internen Regelungen Ihres Unternehmens konform sind.