Die alljährliche Suche nach passenden Mitarbeitergeschenken (oder juristisch korrekt: Aufmerksamkeiten) zu Weihnachten kann mühselig sein. Deshalb finden Sie hier jetzt ein für alle Mal heraus, welche Präsente sich besonders eignen, um Ihre Mitarbeiter zu binden und zu motivieren – ganz ohne Geschenke-Fettnäpfchen oder Steuerzahlungen:
So sparen Sie Steuern bei Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten
Damit Ihnen das Finanzamt keinen Strich durch die steuerfreie Bescherung Ihrer Angestellten macht, sollten Sie bei Mitarbeitergeschenken ein paar Dinge beachten:
- Ab einem Wert von 10 Euro sind Unternehmen verpflichtet, die Kosten, den Beschenkten und den Anlass der Aufmerksamkeit exakt und nachvollziehbar festzuhalten.
- Bei Mitarbeitern gilt eine Sachzuwendungsfreigrenze von 44 Euro im Monat. Unter dieser Grenze sind Mitarbeitergeschenke sozialabgaben- und steuerfrei.
- Bieten Sie Ihren Mitarbeitern bereits eine andere Zuwendung (z.B. ein Jobticket), verringert sich die Freigrenze für das Weihnachtsgeschenk um die bereits erbrachte Summe.
- Achtung: Sämtliche Ansprüche erlöschen bei einer Überschreitung der Freigrenze von lediglich einem Cent.
- Achtung: Die Steuerbefreiung für Aufmerksamkeiten bei persönlichen Anlässen in Höhe von 60 Euro pro Mitarbeiter greift an Weihnachten nicht.
Bei Aufmerksamkeiten für Kunden, Geschäftspartner oder deren Mitarbeiter gelten wieder andere Regelungen. Auch hierbei können Steuerprofis dem Finanzamt das ein oder andere Schnäppchen schlagen. Lesen Sie, was Sie bei Geschenken für Kunden und Co. beachten müssen.
Trotz aller Regelungen gilt für Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten ein Grundsatz: Auch steuerfrei zählt die Geste – nicht der Preis.
Von diesen Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten sollten Sie besser absehen
Bei Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten lauert das ein oder andere Fettnäpfchen. Um diese sicher zu umschiffen, sollten Sie von folgenden Aufmerksamkeiten lieber ablassen:
Mitarbeitergeschenke: Hier sind Firmenlogos eher Firmen-No-Gos
Präsente mit Firmenlogo sollten Sie auf jeden Fall vermeiden: Sie erscheinen schnell wie ein Werbegeschenk und wirken eigennützig. Solche Mitarbeitergeschenke drücken also nicht das aus, was Sie an Weihnachten vermitteln möchten.
Finger weg von Mitarbeitergeschenken geringer Qualität
Ähnlich sieht es bei Produkten von geringer Qualität aus. Auch wenn diese oftmals mit Preisen von weniger als 10 Euro locken – und somit steuerfrei sind –, sollten Sie bei der Wahl Ihrer Mitarbeitergeschenke die Finger von Billigprodukten lassen. Sie vermitteln den Angestellten nicht den Eindruck aufrichtiger Wertschätzung und haben somit keinen positiven Einfluss auf Motivation und Mitarbeiterbindung.
Mitarbeitergeschenke für einen speziellen Geschmack
Über Geschmack lässt sich bekanntlich (nicht) streiten. Deshalb sollten Sie davon absehen, Mitarbeitergeschenke auszuwählen, die einen allzu speziellen Stil bedienen. Die verschnörkelte Porzellanvase aus dem Antiquitätenhandel um die Ecke passt eben nicht in jedes Wohnzimmer. Greifen Sie lieber zu möglichst neutralen Gegenständen, Formen und Farben.
Das gilt besonders für Weihnachten: Manche feiern das christliche Fest nicht, weshalb Sie bei Mitarbeitergeschenken und Grußkarten zu neutralen Alternativen greifen sollten – geschmackvolle winterliche Dekoration statt Weihnachtsmann-Figürchen, „Schöne Feiertage“ statt „Merry Christmas“.
Gutscheine als Mitarbeitergeschenke – hier ist Vorsicht geboten
Eine naheliegende Option für neutrale Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten stellen Gutscheine dar – doch Vorsicht: Gutscheine, egal wie gering der Wert, sind nur dann steuerfrei, wenn sie bei einem Dritten einzulösen sind und von diesem nicht ausgezahlt werden können. Es muss sogar ausgeschlossen sein, dass nach Einlösung etwaige Restbeträge erstattet werden.
Diese Mitarbeitergeschenke eignen sich für eine steuerfreie Bescherung
Mit den richtigen Geschenkideen kann es aber am Ende doch ganz einfach sein, seine Angestellten zu begeistern und dabei steuerfrei zu bleiben. Mit diesen Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten gelingt es:
Kleine Elektronik für große Augen zu Weihnachten
Nützliche Kleinigkeiten aus dem Technikhandel wie Powerbanks, Bluetooth-Lautsprecher oder Kopfhörer kann jeder gebrauchen, zeigen Wertschätzung und sorgen bei Ihren Mitarbeitern für gute Laune. Gerade hierbei gilt die Faustregel: Nicht das Billigste nehmen! Hochwertige Optionen für technische Mitarbeitergeschenke, mit denen Sie dennoch unter der 44-Euro-Grenze bleiben, finden Sie bei Conrad oder Saturn.
Ein wahrer Evergreen unter den Mitarbeitergeschenken
Auch ein aufwendiger Blumenstrauß oder -kranz kann Ihre Anerkennung für gute Arbeit ausgezeichnet zum Ausdruck bringen. Gepaart mit einer personalisierten Karte sind Blumen definitiv ein Klassiker unter den Mitarbeitergeschenken. Zu Weihnachten empfiehlt sich die Auswahl saisonaler Pflanzen, um das Geschenk dem Anlass anzupassen. Bei Serenata Flowers werden Sie fündig. Fleurop bietet sogar eine ganze Weihnachtskollektion an.
Modische Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten
Ein weiterer Klassiker bei Mitarbeitergeschenken zu Weihnachten sind wertige winterliche Accessoires wie Schals, Mützen oder Handschuhe in neutralen Farben. Auch Socken – ausgefallene Motive sind hier inzwischen zum Mode-Statement avanciert – können allen Klischees zum Trotz für Begeisterung bei den Mitarbeitern sorgen. Das passende Accessoire finden Sie bei Peek und Cloppenburg.
Erlebnisreiche Mitarbeitergeschenke: Damit überraschen Sie bestimmt
Sie wollen ein Mitarbeitergeschenk mit Kick? Wie wäre es mit einem verbindenden Erlebnis für das ganze Team? Mancher Nervenkitzel (z.B. Lasertag) ist bei Jochen Schweizer und Mydays für weniger als 44 Euro zu haben. Kostspieligere Erlebnisse wie House-Running oder Bodyflying lassen sich im Rahmen einer betrieblichen Weihnachtsfeier verschenken: Für Veranstaltungen und anlässlich der Feier überreichte Präsente gilt ein Freibetrag von 110 Euro pro Person. Genaueres zu den Freibeträgen und wie Ihre Weihnachtsfeier ein voller Erfolg wird, lesen Sie hier.
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Anmerkung:
Dieser Artikel hat empfehlenden Charakter auf Basis des z.Zt. (Stand: September 2019) angewendeten Steuerrechts. Bitte kontaktieren Sie Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater für verbindliche Informationen zur aktuellen Auslegung der Rechtsgrundlage. Prüfen Sie außerdem, ob unsere Empfehlungen mit etwaigen internen Regelungen Ihres Unternehmens konform sind.