AMEX Platinum. Gemacht fürs Leben.
Umfangreicher Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie
Reiseversicherung
Mit dem Platinum Reise-Versicherungspaket sind Sie jederzeit sicher unterwegs. Es umfasst unter anderem eine Reiserücktritts- und Auslandsreise-Krankenversicherung und gilt für Haupt- und Zusatzkarteninhaber:in, deren Ehe- oder Lebenspartner:in und Kinder bis 25 Jahren.
Das alles gehört für Sie als Platinum Card Inhaber:in mit ins Gepäck, wenn Sie Ihre Reise mit Ihrer Platinum Card bezahlen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung bis zu EUR 6.000,- bei Reiserücktritt, Verschiebung & Nichtantritt Ihrer Reise
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse bei Stornierung, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise:
- Vorerkrankungen
- Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise bekannt waren.
- Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen bekannt waren, als Sie Ihre American Express Platinum Card und sonstige Karten auf Ihr Konto beantragt haben.
- Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es unterlassen haben, den Anbieter Ihrer Reise, Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehend zu informieren, dass die Stornierung Ihrer Reise erforderlich ist.
- Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein(e) nahe(r) Angehörige(r) ist, das bestätigt, dass die Stornierung Ihrer Reise aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.
- Kosten, die entstehen, weil Sie Ihre Reise aufgrund eines Arbeitskampfes (Streik ect.) der vor Buchung Ihrer Reise begonnen oder angekündigt wurde, nicht antreten können.
Reiseabbruch-Versicherung bis zu EUR 6.000,- bei Reiseabbruch & Reiseunterbrechung
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse bei Stornierung, Verschiebung und Nichtantritt Ihrer Reise:
- Vorerkrankungen
- Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen vor der Buchung Ihrer Reise bekannt waren.
- Stornierungsansprüche, die direkt oder indirekt aus Umständen entstehen, die Ihnen bekannt waren, als Sie Ihre American Express Platinum Card und sonstige Karten auf Ihr Konto beantragt haben.
- Zusätzliche Kosten, die entstanden sind, weil Sie es unterlassen haben, den Anbieter Ihrer Reise, Unterbringung, Exkursionen und Freizeitaktivitäten umgehend zu informieren, dass die Stornierung Ihrer Reise erforderlich ist.
- Ansprüche, bei denen Sie nicht in der Lage sind, ein medizinisches Attest von einem Arzt vorzulegen, der kein(e) nahe(r) Angehörige(r) ist, das bestätigt, dass die Stornierung Ihrer Reise aufgrund Ihres medizinischen Zustandes erforderlich ist.
- Kosten, die entstehen, weil Sie Ihre Reise aufgrund eines Arbeitskampfes (Steik ect.) der vor Buchun Ihrer Reise begonnen oder angekündigt wurde, nicht antreten können.
Reisekomfort-Versicherung
für zusätzliche Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten vor Ihrer tatsächlichen Abreise bei:
Versäumen der Abfahrt von Flug/Zug/Schiff, Verspätung, Ausfall oder Überbuchung, Verpasster Verbindung Kostenersatz bis EUR 200,-
Sie erhalten eine Rückerstattung für Kauf/Miete notwendiger Artikel bei:
- Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung
- Kostenersatz nach 4 Stunden bis EUR 400,- und nach 48 Stunden zusätzlich EUR 400,-
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für die Reise-Versicherung besteht unter Reisekomfort kein Versicherungsschutz für:
- Zusätzliche Kosten, wenn die Fluglinie, Eisenbahngesellschaft oder Reederei alternative Reisearrangements angeboten hat und diese abgelehnt wurden.
- Kosten, die nach der Heim-/Rückreise am Ziel(flug)hafen oder Zielort entstehen.
- Bei Gepäckverspätung und erweiterter Gepäckverspätung: Gegenstände, die für Ihre Reise nicht sofort erforderlich sind.
- Den Fall, dass Sie bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Fluggesellschaft bzw. die zuständige Stelle nicht unvergzüglich über das Vermissen des Gepäcks am Bestimmungsort informiert keine Verlustmeldung gemacht und nicht alle möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiedererlangung des Gepäcks getroffen haben.
- Den Fall, dass Sie gegen eine Kompensation der Fluggesellschaft freiwillig auf den Antritt eines Fluges verzichten.
Mietwagen-Leistungen (Diebstahl, Kasko, Haftpflicht)
Versicherungsschutz besteht für bis zu 2 gleichzeitig von Ihnen auf Tages- oder Wochenbasis von einer zugelassenen Mietwagenagentur/-firma angemietete Personenkraftwagen (Mietwagen). Diese Leistungen finden während auf Ihrer Reise Anwendung für alle Fahrer (max. 5), die im Mietwagenvertrag angegeben sind.
Mietwagen-Kasko (Fahrzeugversicherung) bis zu EUR 75.000,- je Unfall oder Ereignis.
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung für Mietwagen exkl. USA EUR 750.000,-
Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung für Mietwagen in den USA USD 1.000.000,-
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Nicht versichert sind Vermögensschäden, die weder mit einem Personen noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende Ausschlüsse für die Mietwagenleistungen:
- Der Versicherer bezahlt ausschließlich Leistungen im Anschluss an die im Mietwagenvertrag enthaltenen Versicherungen (z. B. den Selbstbehalt).
- Forderungen mitversicherter Personen untereinander: Ihrer Familie, der Kartenmitglieder Ihres Platinum Card Kontos und deren Familien sowie Ihrer Mitfahrer an Sie und umgekehrt.* Forderungen von Personen, die für Sie arbeiten, an Sie und umgekehrt.
- Nutzung des Mietwagens, die nicht dem Mietwagenvertrag entspricht.
- Mopeds und Motorbikes, Nutzfahrzeuge, Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, Lastkraftwagen (Lkw), Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger sowie nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.
- Off-Road-Fahrten (im Gelände/außerhalb von Straßen), Fahrtveranstaltungen (bei denen es z. B. auf Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit oder Geschicklichkeit ankommt), Geschwindigkeits- oder Belastungstests oder Fahrten zur Vorbereitung auf solche Ereignisse (Übungsfahrten).
- Alle Schäden aus Geldbußen und -strafen sowie Strafschadenersatz (z. B. „punitive and exemplary damages“ im US-Strafsystem).
- Alle Kosten, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers Ihre Haftung ganz oder zum Teil anerkennen, verhandeln, Zusagen machen, einem Vergleich zustimmen, bezahlen oder anderweitig erfüllen. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, so hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand für Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
- Ansprüche soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des Inhalts des Mietfahrzeugs oder mit diesem beförderten Sachen.
Reisegepäck-Versicherung
bis zu EUR 3.000,- pro Reise wenn Ihr Reisegepäck, sowie Ihr Geld und Ihre Reisedokumente verloren gehen oder gestohlen bzw. beschädigt werden.
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Maximal EUR 1.500,- für den aktuellen Wert oder die Reparaturkosten eines Gegenstandes oder Paares oder einer Garnitur von Teilen, die sich ergänzen oder gemeinsam benutzt werden.
Maximal EUR 1.500,- für Geld und Reisedokumente (für Kinder unter 16 Jahren auf EUR 75,- beschränkt).
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse für Reisegepäck, Geld und Reisedokumente:
- Normale Abnutzung
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des persönlichen Besitzes, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt nicht angewendet haben oder sie diesen ungesichert oder außerhalb Ihrer Reichweite aufbewarht haben.
- Verlust oder Diebstahl, den Sie nicht innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder Ihrem Anbieter von Transport oder Unterbringung gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.
- Beschädigung von persönlicher Habe, während sie in der Obhut eines Transportanbieters war, wenn Sie diese nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet und einen Bericht darüber erhalten haben.
- Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder Gegenständen in einem Fahrzeug, wenn es keinen Beweis für einen Einbruch gibt.
- Andere Dokumente als Reisedokumente.
- Beschädigung von zerbrechlichen oder brüchigen Gegenständen.
- Haushaltswaren.
- Diebstahl eines Dach- oder Kofferraumträgers, außer wenn die Diebstahl von Campingausrüstung gestohlen wurde.
- Bei Bargeldverlust oder -diebstahl: Verminderungen aufgrund von Irrtümern oder Währungsschwankungen.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Kosten für Behandlung und Krankenhaus-Aufenthalt sind unbegrenzt. Versichert sind (z.B.):
Notwendige medizinische Behandlung und Krankenhauskosten, Transport zum Krankenhaus, Heimreise nach der Behandlung, Zahnbehandlung in Notfällen, Heimreise Ihrer Kinder, bis zu EUR 150.000,-
für Such- und Rettungskosten, Beerdigungs- und Feuerbestattungskosten bis zu EUR 2.500,-.
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse für medizinische Hilfeleistung und & Krankenversicherung:
- Vorerkrankungen
- Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes
- Kosten, die nicht vom leitenden Arzt des Versicherers genehmigt wurden.
- Behandlungen, die laut Diagnose des leitenden Arztes des Versicherers bis zur Heimkehr in das Heimatland verschoben werden können.
- Medizinische und Zahnbehandlung in Ihrem Heimatland und in Deutschland.
- Behandlung, die kostenlos oder zu einem verringerten Preis durch einen staatlichen Leistungsträger oder Gleichwertiges erhalten werden kann, es sei denn, der Versicherer hat einer abweichenden Regelung zugestimmt.
- Alle anfallenden Kosten nach dem Datum, an dem Ihnen der leitende Arzt des Versicherers erklärt hat, dass Sie heimkehren sollen.
- Kosten, bei denen Sie sich geweigert haben, den Rat des leitenden Arztes des Versicherers zu befolgen.
- Behandlungen oder Kosten aus kosmetischen Gründen, es sei denn, der leitende Arzt des Versicherers hat zugestimmt, dass eine derartige Behandlung als Ergebnis eines medizinischen Notfalles erforderlich ist.
- Behandlungen, die bereits vor Ihrer Reise geplant waren.
Reise-Unfallversicherung
Für den Invaliditätsfall (anteilig, je nach Grad der Invalidität) EUR 75.000,Für den Todesfall EUR 75.000,-
Für den Todesfall (Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) EUR 15.000,-
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse für die Unfallversicherung:
- Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogen beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, es sei denn, dass ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis die überwiegende Ursache ist.
- Infektionen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche, es sei denn, sie sind durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden.
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, die sich nicht unmittelbar und ursächlich auf eine organische Verletzung bzw. einen organischen Schaden zurückführen lassen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
Privat-Haftpflicht- & Prozesskosten-Versicherung
Haftpflicht-Deckungssumme für Personen-/Sachschäden EUR 1.500.000,-
Rechtsverteidiger-Kosten EUR 25.000,-
Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach Unfall oder Krankheit EUR 25.000,-
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse für Haftpflichtansprüche bzw. Leistungen aus dieser Versicherung:
- Alle Kosten, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung des Versicherers Ihre Haftung ganz oder zum Teil anerkennen, verhandeln, Zusagen machen, einem Vergleich zustimmen, bezahlen oder anderweitig erfüllen. Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Ihr Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten scheitert, so hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand für Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
- Forderungen gegen Sie durch Ihre Familie, durch Ihre nahen Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, oder durch Kartenmitglieder Ihres Platinum Card Kontos und deren Familien oder jegliche Personen, die für Sie arbeiten.
- Forderungen von Ihnen gegen die im vorangegangenen Ausschluss Genannten.
- Forderungen von Ihnen gegen uns, den Versicherer, einen Reiseagenten, Reiseleiter oder Transportunternehmer.
- Schäden an fremden Sachen, die sich während Ihrer Reise in Ihrer Obhut oder Verantwortlichkeit befinden, z. B. auch an fremden Sachen, die von Ihnen gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
- Die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft- oder Luftfahrzeuges sowie Motorbootes.
Ihre Ausübung von Jagd, Ihre Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug-Rennen, Box- oder Ringkämpfen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training) sowie die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters, Verwenders von Feuerwaffen oder Tieren. - Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Ihrer Ausübung eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung entstehen.
- Schäden aus Geldbußen und Strafen sowie Strafschadenersatz (z. B. „punitive and exemplary damages“, wie im US-Rechtssystem möglich).
- Kosten in Verbindung mit Nachforschungen, Anträgen auf Überprüfung eines Urteils oder einer rechtlich verbindlichen Entscheidung.
- Prozesskosten zur Erlangung einer Entschädigung nach Ziffer 1.2, wenn der Versicherer davon ausgeht, dass Sie keine vernünftige Chance haben, einen Prozess zu gewinnen oder einen brauchbaren Vergleich zu erreichen.
- Ansprüche, soweit sie aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusagen über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen,
Forderungen, die direkt oder indirekt in Verbindung mit Land oder Gebäuden entstehen, die Sie besitzen oder nutzen, es sei denn, es handelt sich dabei um eine zeitweise Urlaubsunterkunft. - Forderungen gegen Sie als gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger oder beschränkt geschäftsfähiger Personen.
Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen) sowie mit Laser- und Maserstrahlen stehen. - Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässerschäden) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden.
Fahrzeug-Assistance Versicherungsschutz
besteht, wenn Sie innerhalb Europas mit einem Fahrzeug mehr als 50 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt sind. Dieser beinhaltet z.B. Reparatur & Abschleppen, Ersatzteilversand, Fahrzeugrückführung und Fahrzeugaufbewahrung.
Ausschlüsse (teilweiser Auszug)
- Neben den allgemeinen Ausschlüssen für alle Reise-Versicherungsleistungen gelten folgende besondere Ausschlüsse für Pannenhilfe:
- Nutzfahrzeuge, Leasing- oder Mietfahrzeuge.
- Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind.
- Fahrzeuge, wenn diese abseits der Straßen sowie bei Teilnahme an oder Training für Rennen, Tests, Rallyes oder Geschwindigkeitstests genutzt werden.
- Fahrzeugersatzteile und Zölle für deren Transport.
- Von einer Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellte Arbeitskosten.
Wichtige Informationen
Dieser unverbindliche Auszug Ihres Platinum Card® Versicherungsumfanges dient ausschließlich Ihrer Information. Nähere Informationen zu den Versicherungsleistungen – insbesondere zu Ausschlüssen – entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Die ausführlichen Versicherungsbedingungen finden Sie unter dem folgenden Link.
Reise bedeutet:
Eine Reise außerhalb Ihres Heimatlandes oder eine Reise innerhalb Ihres Heimatlandes, die einen Flug oder mindestens eine zuvor gebuchte Übernachtung außerhalb Ihres Heims einschließt. Reisen können bis zu 120 aufeinander folgende Tage dauern oder bis zu 240 Tage während eines jeweils zwölfmonatigen Zeitraums, müssen jedoch in Ihrem Heimatland beginnen und enden. An- und Abreisetag werden je als ein Tag berechnet. Die Reisedauer wird für Ihre Kinder unter 25 Jahren für ein Ausbildungs-Lückenjahr auf 365 aufeinander folgende Tage verlängert.
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